Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche, - multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße, - Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und - für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu 10 EUR/Tonne beziehungsweise 40 EUR /1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 % berücksichtigt. Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal 300 EUR je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und 120 EUR je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird. Die Bagatellgrenze beträgt 15.000 EUR. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum Ihres Unternehmens befinden und die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen. - Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb des Förderzeitraums abhängig von der Art Ihres Vorhabens ein bestimmtes Frachtvolumen transportieren. Wenn Sie das nicht erreichen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. - Bei Investitionen in den Ersatz von vorhandenen Anlagen oder Anlagenteilen müssen diese grundlegend verschlissen und abgängig sind. - Die Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses darf nicht durch Eigenmittel gegeben sein. - Die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme muss gesichert sein. - Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, - Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie - Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 20.1.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.2.2021, B4.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.