Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland
Wenn Sie innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland planen und investive Modellvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Bund fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören zum Beispiel urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben sein oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens. Wichtig ist: Ihr Vorhaben soll auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Für investive Vorhaben erhalten Sie grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und finanzschwache Kommunen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. - Für nicht investive Vorhaben erhalten Sie meistens maximal 75 %, in Ausnahmefällen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die nötige fachliche Qualifikation besitzen und über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. - Antragstellende müssen eine ausreichende Bonität nachweisen. - Sie dürfen Ihr Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung begonnen haben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 21.12.2020, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 18.1.2021, B8.
Verfahrensablauf
Sie können einen Antrag im Rahmen von Projektaufrufen zu bestimmten Stichtagen und auch außerhalb eines Projektaufrufs bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.
Informationen zu aktuellen Förderaufrufen werden auf der Internetseite des BALM veröffentlicht. Projektskizzen können auch außerhalb eines Förderaufrufs elektronisch beim BALM eingereicht werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.