Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)
Wenn Sie Beratungsinfrastrukturen in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Beratung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihre Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen. Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:
- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten, - Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten, - Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen, - Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen, - Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen, - Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen, - Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung, - Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das BMI führt abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einmal pro Jahr ein Interessenbekundungsverfahren und veröffentlicht die Termine zur Antragstellung im Internet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie als grenzregionaler Zusammenschluss können zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen. - Ihre Projekte begrenzen Sie zeitlich. - Ihr Projekt ist innovativ und grundsätzlich geeignet, Erkenntnisse zu generieren, die einen Mehrwert für eine größere Zahl von Grenzregionen bieten beziehungsweise in anderen Grenzregionen fruchtbar gemacht werden können. - Ihr Projekt besitzt Ausbau- und Entwicklungspotenzial. - Ihre Ergebnisse liegen spätestens zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit vor, spätestens am 31. Dezember 2026.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 22.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.3.2024, B2.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.