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Förderung der Durchführung der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen im Förderjahr 2027 eine besondere Rechtsberatung für Vulnerable (RB) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der besonderen Rechtsberatung für Vulnerable. Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer besonderen Rechtsberatung für Vulnerable. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen grundsätzlich einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist - Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.

Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Förderbedingungen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte insbesondere folgenden Quellen:

- § 12a Asylgesetz (AsylG) - Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 (Förder-RL AVB), Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2024, Nr. 37, S. 778 ff--fortfolgend - Förderaufruf zur Durchführung der besonderen Rechtsberatung für Vulnerable (RB) im Förderzeitraum 2027

Verfahrensablauf

- Rufen Sie das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI-BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf. - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Antrag. - Nach Antragsprüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem die Entscheidung des BAMF über Ihren Antrag für den Förderzeitraum 2027 mitgeteilt wird.

Zusammen mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie weitere Informationen, die im Rahmen der Förderung beachtet werden müssen. Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zu dem im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.

Fristen

Förderinteressierte können dem BAMF ihre Förderanträge bis spätestens 09.11.2026 über das Tool „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) übermitteln. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf 2027.

Die Förderrichtlinie ist seit dem 20.09.2024 in Kraft.

Die nächste Förderperiode läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027.

Bearbeitungsdauer

Je nach Anzahl der eingehenden Anträge sowie in Abhängigkeit von der Komplexität jedes Einzelantrags variiert die Bearbeitungszeit der Anträge. Sie können jedoch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

- Ein von einem Wirtschaftsprüfer testierter handelsrechtlicher Jahresabschluss, sofern vorhanden, oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beziehungsweise ein vergleichbarer Nachweis. - Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung (AO), der für den jeweiligen Förderzeitraum gültig ist. - Aufschlüsselung der geplanten Fort- und Weiterbildungsausgaben nach Maßnahme, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Ort, Datum und Bruttoausgaben. - Aufschlüsselung der geplanten Ausgaben für Tagungen und Konferenzen nach Maßnahme, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Ort, Datum und Bruttoausgaben. - Vorhabensbeschreibung des geplanten Beratungsangebots. - Gültige Arbeitsverträge bei bereits angestelltem Beratungspersonal. - Arbeitgeberbescheinigung über das für den Förderzeitraum voraussichtlich zu zahlende Jahresbruttoentgelt des Beratungspersonals einschließlich Jahressonderzahlungen. - Qualifikationsnachweise des Beratungspersonals, beispielsweise Abschlusszeugnisse, Urkunden, Tätigkeitsnachweise und relevante Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen. - Bei fachlichen Abschlüssen, die nicht in Nummer 4.4 der Förderrichtlinie aufgeführt sind, ein Lebenslauf einschließlich entsprechender Nachweise. - Bei fachlichen Abschlüssen außerhalb der Europäischen Union grundsätzlich eine für den Förderzeitraum gültige Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. - Gültiger Mietvertrag für die zur Beratung genutzten Räumlichkeiten mit Angaben zur Miethöhe, zu den Nebenkosten und zur genutzten Fläche, sofern entsprechende Mietausgaben geltend gemacht werden. - Bei vorgesehener Kofinanzierung eine Bestätigung des weiteren Zuwendungs- oder Drittmittelgebers.

Die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Förderaufruf.

Sprachen

Deutsch

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.