Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Ressourcen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Forschung & Innovation (themenspezifisch),Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:
- nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen, - Resourcenaufbereitung und -verarbeitung, - Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen, - Herausforderungen des Wandels sowie - gesellschaftlicher Dialog. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:
- Grundlagenforschung bis zu 100 % - industrielle Forschung bis zu 50 % - experimentelle Entwicklung bis zu 25 % - Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 % Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMLEH beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms und unterstützt die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse. - Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet. - Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. - Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, - eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen, - Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge, - Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen, - Investitionen auf der Einzelhandelsstufe, - Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt sind sowie - Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 28.7.2023.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMLEH beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.