Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen
Wenn Sie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten:
- tierschutzrelevante Schwachstellen im Zusammenhang mit der Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, - Schwachstellen in der Tierhaltung, die zum vermehrten Auftreten von Krankheiten führen können, die den Einsatz von Antibiotika nötig machen, - Schwachstellen hinsichtlich der Stalltechnik (in Bezug auf den Tierschutz), der Umweltwirkung und der Hygiene Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen:
- die Analyse des Wissenstransfers an sich, - die ökonomische Bewertung der auf Praxisebene konkret umgesetzten Maßnahmen sowie - die Bewertung der Zielerreichung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen. - Sie verfügen über die notwendige Qualifikation. - Ihre Maßnahme wird noch nicht in der Praxis angeboten. - Ihre Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der bisherigen Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers oder beschreitet neue Wege. - Ihre Maßnahme führt in der Nutztierhaltung in wesentlichen Aspekten zur Verbesserung des Tierschutzes über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, - Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, - Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 11.5.2023; Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 4.7.2023, B1.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Nachwuchsgruppen im Bereich der Sozialpolitikforschung (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Forschung und Lehre zur Gesundheit in der ArbeitsweltBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung für 6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum EndgerätBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung für Projekte zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.