Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
Wenn Sie die Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung. Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:
- Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen: - Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen, - Datenschutz technisch umsetzen, - privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln, - Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“), - Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, - Risikoabschätzungen vornehmen.
- Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten: - Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln, - Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“), - individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 40 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftseinrichtungen, - Behörden und deren Forschungseinrichtungen, - andere Institutionen, die Forschung betreiben, - Kommunen und deren Einrichtungen, - Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. - Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen. - Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet und übertrifft den Stand der Technik deutlich. - Die Antragstellenden besitzen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig.
Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Fristen
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15.03. des jeweiligen Jahres.
Der letzte Stichtag ist der 15.03.2026. Nach dem letzten Stichtag eingereichte Projektskizzen werden nicht mehr berücksichtigt.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.