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Förderung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen für internationale Verbundvorhaben zur genetischen Diversität

Sie forschen zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben wissenschaftlicher Einrichtungen. Erhalten Sie Zuschüsse für Forschung zur agrarökologischen Transition.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für internationale Forschungsprojekte zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stärkt damit die agrarökologische Transition. Gefördert werden Vorhaben, die zur Resilienz und Leistungsfähigkeit von Nutzpflanzen beitragen. Im Fokus steht die Nutzung von Genotypen für spezifische Umweltbedingungen. Sie untersuchen dabei agroökologisch relevante Phänotypen und genetische Anpassungsmechanismen. Auch die Pflanzenzüchtung für resilientere Sorten unter Stressbedingungen ist ein wichtiger Bestandteil. Sie erforschen dabei Interaktionen zwischen Pflanzen und Mikrobiomen. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten Sie in transnationalen Verbundprojekten zusammen. Diese müssen Partner aus den Staaten der „European Partnership AGROECOLOGY“ einbinden. Die Ergebnisse Ihrer Forschung müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA). Zusätzlich erhalten Sie eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Rechtliche Voraussetzungen

- Sie benötigen eine Einrichtung in Deutschland für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit. - Ihr Verbund umfasst Partner aus mindestens zwei weiteren Teilnehmerstaaten. - Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern ab. - Die Ergebnisse sind im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar. - Sie legen einen Forschungsdatenmanagementplan vor.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist dreistufig angelegt.

- Schritt 1: Reichen Sie zuerst eine Ideenskizze elektronisch beim Förderaufruf-Portal „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) ein. - Internationale Gutachter bewerten Ihre Skizze nach Exzellenz und Auswirkung.

- Schritt 2: Reichen Sie nach einer Einladung eine detaillierte Projektskizze ein. - Nach erneuter positiver Prüfung werden Sie zur förmlichen Antragsstellung aufgefordert.

- Schritt 3: Stellen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Der Projektträger Jülich prüft Ihren Antrag und erlässt den Bescheid.

Fristen

- Frist Ideenskizze: Die Antragstellung war bis zum 18.02.2026 um 14:00 Uhr möglich. - Frist Projektskizze: Die Einreichung erfolgt bis zum 08.07.2026 nach Aufforderung.

Bearbeitungsdauer

Die Begutachtung der ersten Stufe nimmt etwa fünf Monate ein. Das gesamte Verfahren beansprucht aufgrund internationaler Prüfungen mehrere Monate.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für das dreistufige Verfahren folgende Unterlagen ein:

1. Stufe: Ideenskizze (Pre Proposal): In dieser ersten Phase muss der Verbundkoordinator eine Ideenskizze elektronisch einreichen. Hierfür ist zwingend die vorgeschriebene Vorlage zu nutzen, die auf der Website des Förderaufruf-Portals „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) bereitgestellt wird.

2. Stufe: Projektskizze (Full Proposal): Wenn die Ideenskizze erfolgreich war, wird der Koordinator zur Einreichung einer detaillierteren Projektskizze eingeladen. Auch in dieser Stufe muss eine spezifische Vorlage der genannten Internetseite verwendet werden.

3. Stufe: Förmlicher Förderantrag: In der dritten Stufe müssen die deutschen Partner der positiv bewerteten Projekte einen förmlichen Antrag über das elektronische System „easy-Online“ stellen. Die Projektskizze wird dabei um folgende Unterlagen und Angaben ergänzt: Ein deutscher Vorhabentitel, eine deutschsprachige Kurzfassung (max. 1 DIN-A4-Seite), eine detaillierte Meilensteinplanung (inkl. Abbruchkriterien) und ein umfassender Verwertungsplan. Ein detaillierter Finanzierungsplan, der Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterial, Reisen und Aufträge aufschlüsselt. Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung sowie ein Ablaufplan für die Erstellung der Kooperationsvereinbarung. Bestätigung eines Forschungsdatenmanagementplans. Dokumentation der Prüfung von Missbrauchsrisiken (Dual Use) sowie Risiken für die Wissenschaftsfreiheit. Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft über Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nr. 0110.

Sprachen

Die Antragssprache für Skizzen ist in der Regel Englisch.

Stellen Sie den förmlichen Antrag zwingend in deutscher Sprache.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.