Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“
Wenn Sie zu Materialien und Werkstoffen sowie deren Entwicklung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, wenn Sie Forschungsstrukturen aufbauen und Ideen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern fördern. Gefördert werden Einzelvorhaben vor allem in den folgenden Anwendungsfeldern:
- Werkstoffe für die Energietechnik, - nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien, - Werkstoffe für Mobilität und Transport, - Materialien für Gesundheit und Lebensqualität und - Werkstoffe für zukünftige Bausysteme. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sowie maximal 1.950.000 EUR je Vorhaben. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken können Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem jeweiligen Projektträger des BMBF ein. Für die Anwendungsfelder Werkstoffe für die Energietechnik, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien sowie Werkstoffe für Mobilität und Transport ist der Projektträger Jülich (PtJ) zuständig und für die Anwendungsfelder Materialien für Gesundheit und Lebensqualität sowie Werkstoffe für zukünftige Bausysteme die VDI Technologiezentrum GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind aufnehmende
- Hochschulen und - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben promoviert und Ihre Forschungen verfolgen einen innovativen wie interdisziplinären Ansatz und gehen über den Stand der Technik hinaus. - Ihr Vorhaben ist gekennzeichnet durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. - Sie forschen an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. - Ihr Vorhaben adressiert relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik und eignet sich zur Qualifizierung und Förderung von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern. - Sie berücksichtigen den nationalen und internationalen Forschungsstand. - Die Förderung ist personenbezogen an die wissenschaftliche Leitung der Nachwuchsgruppe gebunden. - Einrichtungen, die sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten klar voneinander trennen können.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 5.1.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 9.2.2023, B3.
Fristen
Projektskizzen konnten zu den Stichtagen 15.09.2023 oder 15.09.2024 eingereicht werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.