Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Fusionstalente“
Wenn Sie im Rahmen einer Nachwuchsgruppe Fragestellungen der Fusionsforschung bearbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule
Kurzzusammenfassung
Das BMFTR unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der Fusionsforschung. Im Rahmen Ihres Projekts können Sie den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung Anwendung und einer wirtschaftlichen Verwertung im Bereich der Fusionsforschung vorantreiben. Mögliche Themenbereiche sind beispielsweise:
- Wissenschaftlich-technische Fragestellungen: - System Codes/Kraftwerksdesign, - Tritium/Tritiumkreislauf, - Erste Wand/Plasma-Wand-Wechselwirkung, - Neutronen, - Magnetfeldspulen, - Lasersysteme, - Targets, - Simulationen, - Diagnostik, - Remote-Handling, - periphere Kraftwerkskomponenten,
- Innovationsökosystem: - Kooperation, Einbindung der (Anwender- und Ausrüster-)Industrie, - Fachkräfte, - Kommunikation und Outreach, - Regulierung und Rechtsrahmen für den Bau, Betrieb und Rückbau von Fusionskraftwerken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, wobei nach 3 Jahren eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien vorgesehen ist.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen und - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachweisen. - Die Promotionsprüfung Ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler soll bei Einreichen der Skizze mindestens 2 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. - Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler besitzen die Eignung zur Leitung einer eigenständigen Arbeitsgruppe. - Ihr Projekt ist anwendungsorientiert beziehungsweise eine spätere wirtschaftliche Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist gegeben. - Als aufnehmende Einrichtung der Nachwuchsgruppe stellen Sie alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 18. Januar 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. März 2024, B6.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze in einer der beiden Auswahlrunden bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Fristen
In der 1. Auswahlrunde konnten Projektskizzen bist zum 15.05.2024 eingereicht werden. Für die 2. Auswahlrunde war das Einreichen von Projektskizzen bis zum 30.04.2025 möglich.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.