Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT
Wenn Sie in einem industriellen Verbundprojekt zu Elektroniksystemen und intelligenten Systemen forschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie im Rahmen der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Das BMBF fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme, einschließlich der interdisziplinären Aspekte zu beispielsweise physischen Systemen und integrierter Photonik. Sie bekommen die Förderung für industrielle Verbundvorhaben, die
- eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, - risikoreich sind und - ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein. Nach der positiven Bewertung und Auswahl des Vorhabens durch das Gemeinsame Unternehmen KDT und das BMBF werden Sie schriftlich aufgefordert, förmliche nationale Förderanträge einzureichen. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht normalerweise jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Hochschulen und - Forschungseinrichtungen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. - Ihr Vorhaben wurde durch das Gemeinsame Unternehmen KDT als Partner eines „Research and Innovation Action“- oder „Innovation Action“-Vorhabens ausgewählt. - Ihr Vorhaben leistet relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland und zum Rahmenprogramm Mikroelektronik der Bundesregierung. - Sie stellen den Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung dar, zum Beispiel als Demonstrator. - Ihr Vorhaben erbringt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserter Wertschöpfung. - Der gesamte Arbeitsaufwand des Verbundprojekts beträgt mindestens 50 Personenjahre, von denen die deutschen Partner mindestens 10 Prozent beitragen. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 20.1.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.1.2022, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 16.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 29.1.2024, B7.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung von Nachwuchsgruppen im Bereich der Sozialpolitikforschung (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Forschung und Lehre zur Gesundheit in der ArbeitsweltBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten (INQA-Coaching)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen TransformationBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.