Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“
Wenn Sie im Bereich der Bioökonomie Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften, die den Wandel zu einer Bioökonomie forcieren. Sie bekommen die Förderung, wenn Sie Nachwuchsgruppen ein verlässliches und attraktives Umfeld bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen. Es werden Projekte zu neuen Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software gefördert, die den Wandel zu einer nachhaltigen Bioökonomie unterstützen, beispielsweise zu folgenden Themen:
- Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform, - Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie, - effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung, - Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte, - Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes, - Entwicklung von Kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen, - außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, - Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. - Ihr Vorhaben ist im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt und kann neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. - Die Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. - Sie als aufnehmende Einrichtung stellen der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützen die Leitung der Gruppe. - Die Nachwuchsgruppenleitung wird von mindestens einer Mentorin oder einem Mentor unterstützt. - Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.2.2024, B8.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze zu den folgenden Stichtagen ein:
- 15.04.2024 - 15.04.2025 - 15.04.2026
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.