Förderungen von „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“
Wenn Sie risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie können themenübergreifend beispielhaft folgende Fragestellungen einbeziehen:
- Photonik in der Produktion, - optische Messtechnik und Sensorik, - optische Komponenten und Systeme, - Beleuchtungs- und Displaytechnologie, - organische Elektronik, - Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften, - Photonik für die Kommunikation, - Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien, - Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung, - Quantentechnologien für Simulation und Computing, - Quantentechnologien für Kommunikation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI Technologiezentrum GmbH einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, - mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen, - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und - Unternehmen.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. - Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. - Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 10.7.2018, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.7.2018, B4; geändert durch Änderung von Bekanntmachungen vom 9.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.12.2023, B3.
Fristen
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Nachwuchsgruppen im Bereich der Sozialpolitikforschung (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Forschung und Lehre zur Gesundheit in der ArbeitsweltBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Förderung für 6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum EndgerätBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung für Projekte zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.