Förderung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Projekte zu medizinischer Sensorik (Hightech Agenda)
Forschen Sie an einer Hochschule zu disruptiven Sensorsystemen für die Medizin? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihre Projekte zur Messung klinischer Biomarker mit einer Förderung von bis zu 100 %.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Sie sind an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig und planen ein innovatives Projekt im Bereich der medizinischen Sensorik? Für Ihr Vorhaben können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die Erforschung und Entwicklung von Sensoren, die das Potenzial haben, bestehende medizinische Verfahren grundlegend zu verändern. Im Fokus stehen dabei disruptive Ansätze zur Messung von klinisch relevanten Biomarkern direkt am oder im menschlichen Körper. Dies umfasst zum Beispiel die Nutzung neuer Materialien aus der Nanotechnologie oder die Verknüpfung von Sensoren mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Echtzeit-Datenanalysen. Ziel ist es, Prototypen zu entwickeln, die unter realen Bedingungen getestet werden. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung erhalten. Die Unterstützung erfolgt in der Regel über Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Das BMFTR übernimmt dabei bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben. Zusätzlich erhalten Hochschulen eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der geförderten Ausgaben, um die indirekten Projektkosten abzudecken. Damit unterstützt der Bund gezielt die wissenschaftliche Exzellenz und den Transfer von der Grundlagenforschung in die medizinische Anwendung.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Sie haben Ihren Sitz oder eine Einrichtung in Deutschland. - Ihr Vorhaben weist eine hohe Innovationshöhe und ein deutliches Disruptionspotenzial auf. - Sie bilden ein interdisziplinäres Projektteam, das für die Zielerreichung notwendig ist. - Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genutzt werden. - Ihr Projekt zielt auf die Entwicklung eines funktionsfähigen Prototyps ab.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben lediglich inkrementelle Verbesserungen bestehender Sensoren zum Ziel hat. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die ausschließlich bereits existierende Systeme zur Datenerhebung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung herkömmlicher Smartwatches. Eine reine Zertifizierung oder Zulassung eines bereits bestehenden Produkts ist ebenfalls nicht förderfähig.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Förderung in einem 2-stufigen Prozess:
- Skizzeneinreichung: Sie reichen zunächst eine Projektskizze über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein. - Begutachtung: Unabhängige Experten bewerten die eingegangenen Skizzen nach Kriterien wie Innovationshöhe und Marktpotenzial. - Vollantrag: Nach einer positiven Bewertung werden Sie schriftlich dazu aufgefordert, einen förmlichen Vollantrag einzureichen. - Bewilligung: Nach abschließender Prüfung des Vollantrags erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung der Skizze Kontakt mit dem Projektträger für eine Beratung aufzunehmen.
Fristen
Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 27.04.2026 um 12:00 Uhr möglich.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in 2 Stufen ein:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Projektskizze (maximal 12 Seiten, elektronisch über easy-Online (siehe weiterführende Links)). - Erklärung zum „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Scan des originalen Papierdokuments als PDF-Datei). - Kurzkonzept zur regulatorischen Strategie und zum Qualitätsmanagementsystem (maximal 2 Seiten).
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag (über easy-Online (siehe weiterführende Links)). - Detaillierter Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA--Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis). - Ausführliche Vorhabenbeschreibung. - Verwertungsplan.
Hinweis
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.