Förderung von Projekten zur Stärkung der geschlechtersensiblen präklinischen Forschung
Sie können eine Förderung für präklinische Forschungsprojekte erhalten, die Geschlechtsunterschiede bei Krankheitsmechanismen sowie geschlechtersensible Diagnose- und Therapieansätze untersuchen. Auch ein übergreifendes Koordinations- und Translationsprojekt wird unterstützt.
Eckdaten
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
Kurzzusammenfassung
Sie erhalten die Förderung für präklinische Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz, die biologische Geschlechtsunterschiede bei Krankheitsmechanismen untersuchen sowie geschlechtersensible Diagnose-, Therapie- und Biomarkeransätze entwickeln. Gefördert werden Vorhaben zu Zell- und Tiermodellen, Wirkmechanismen zugelassener Arzneimittel sowie molekularen Krankheitsursachen. Zudem wird ein übergreifendes Koordinations- und Translationsprojekt zur Vernetzung, Methodenentwicklung und Verbreitung von Best-Practice-Standards gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art der Einrichtung:
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: Die Finanzierung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf die durch das Bundesministerium finanzierten Ausgaben. - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung bemisst sich auf Kostenbasis (AZK) nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 25 und 28). Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Die Förderquote beträgt für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung je nach Unternehmensgröße (KMU-Boni von 10 % bis 20 %) und Kooperationsform bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten. Für Innovationsbeihilfen für KMU zur Erlangung und Validierung von Patenten beträgt die Förderquote bis zu 50 %.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind als staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Einrichtung der Gesundheitsversorgung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Patientenorganisation, Verein oder Stiftung antragsberechtigt. - Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland. - Sie weisen einschlägige Vorarbeiten durch Publikationen nach und stellen die erforderliche Infrastruktur bereit. - Sie halten nationale und internationale Qualitätsstandards der präklinischen Forschung ein. - Sie binden methodologische Expertise kontinuierlich ein und gewährleisten die Validität der Erhebungsverfahren. - Sie beziehen die Perspektive von Patientinnen und Patienten sowie weiteren Interessengruppen von Anfang an aktiv in den Forschungsprozess ein. - Sie berücksichtigen Diversitätsaspekte inhaltlich sowie bei der personellen Besetzung Ihres Projektteams. - Sie legen Strategien zur Verwertung, zum Transfer und zur nachhaltigen Nutzung der Ergebnisse vor. - Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft muss ein Anreizeffekt nach Artikel 6 AGVO vorliegen und das Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden.
Ausschlussgründe:
- Projekte zum Thema geschlechtersensible Krebsforschung. - Vorhaben der reinen Grundlagenforschung ohne Anwendungsbezug oder der Primärprävention. - Vorhaben zur Versorgungsforschung. - Klinische Studien. - Vorhaben zu molekularen Targets ohne humanes Ortholog. - Doppeleinreichungen in anderen Fördermaßnahmen. - Formale Verstöße gegen die Vorgaben der Projektskizze (zum Beispiel Überschreitung der 10-Seiten-Grenze).
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Stufe 1 (Vorlage und Auswahl von Projektskizzen)
- Sie reichen in der ersten Stufe eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein. - Ein unabhängiges Begutachtungsgremium bewertet die eingegangenen Skizzen nach wissenschaftlicher Qualität, Relevanz, Innovationspotenzial, Expertise und Machbarkeit. - Bei breiten Mittelfeldern kann ergänzend ein teilrandomisiertes Verfahren (Losverfahren) genutzt werden. Das Ergebnis der Bewertung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Stufe 2 (Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren)
- Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) einzureichen. - Die Bewilligungsbehörde prüft die Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel sowie den Verwertungsplan und entscheidet abschließend über die Fördergewährung.
Fristen
Sie müssen die Projektskizze in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens zum 27.01.2027 beim DLR Projektträger einreichen.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Projektskizze im Umfang von maximal 10 Seiten auf Englisch im PDF-Format gemäß der Mustervorlage des DLR Projektträgers. - Abkürzungsverzeichnis (maximal 0,5 Seiten). - Lebensläufe der wichtigsten beteiligten Personen inklusive Veröffentlichungsliste (maximal 4 Personen, maximal 2 Seiten pro Person). - Unterzeichnete Erklärung zur Richtigkeit der Angaben (Declaration).
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) (Formantrag AZA für Ausgabenbasis oder AZK für Kostenbasis). - Bei Unternehmen: Nachweise zur Bonität, zur Einstufung als KMU gemäß AGVO Anhang I sowie Erklärung zum Anreizeffekt. - Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
Hinweis
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-06. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.