Förderung von Projekten zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung
Wenn Sie im Bereich der Bildungsforschung die digitale Bildung von Kindern erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu Fragstellungen im Bereich der frühen Bildung in einer digitalen Welt. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zu folgenden Themenfeldern:
- Forschung zu Gelingensbedingungen, Auswirkungen, Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung, - Professionalisierung des pädagogischen Personals: Forschung zu beziehungsweise Erarbeitung von konkreten Konzepten zur Unterstützung einer frühen digitalen Medienbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. - Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, - sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, beispielsweise Gemeinden, kreisfreie Städte, Verbände, Bildungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise eine sonstige Einrichtung in Deutschland. - An dem Vorhaben ist mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt. - Sie berücksichtigen Praxispartnerinnen und Praxispartner sowie die administrative Ebene des Projekts von Anfang an und verankern die Einbindung der Partnerinnen und Partner bereits im Arbeitsplan. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. - Sie dürfen die Ergebnisse Ihres Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 7.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 17.1.2024, B4.
Fristen
Projektskizzen konnten bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.