Förderung zur Erforschung von Universum und Materie (ErUM) – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen (FORKA)
Wenn Sie an Technologien und Verfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Fördergeber unterstützt Sie bei der Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen. Sie können Ihre Forschungsarbeiten grundsätzlich in einem Forschungsverbund und nur in Einzelfällen als Einzelvorhaben durchführen. Gefördert werden grundlegende Forschungsarbeiten in den Bereichen:
- Zerlege- und Dekontaminationsverfahren, - Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege, - Behandlung radioaktiver Abfälle, - Abfalldeklaration und Zwischenlagerung, - Umwelt- und Strahlenschutz, - Mensch und Organisation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Antragstellenden:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem vom Fördergeber beauftragten Projektträger Karlsruhe ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen, - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. - Sie führen die Forschungsarbeiten als Forschungsverbund in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durch, nur im Ausnahmefall ist ein Einzelvorhaben möglich. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. - Sie stellen die bestmögliche Verwertung der Forschungsergebnisse sicher. - Bei der Antragstellung legen Sie die Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vor.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.