Förderung für Projekte zum fehlerkorrigierten Quantencomputing mit Aufbau von Pilotlinien
Sie entwickeln Hardware für das fehlerkorrigierte Quantencomputing? Im Hardware-Wettbewerb des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erhalten Sie bis zu 20 Millionnen EUR (20.000.000 EUR) Förderung für Ihre Projekte und den Aufbau von Pilotlinien.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Sie arbeiten an wegweisenden Lösungen für die Quantenhardware von morgen? Das BMFTR unterstützt Sie dabei, den entscheidenden Technologiesprung zum fehlerkorrigierten Quantencomputing zu meistern. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für ambitionierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Bereichen neutrale Atome, Supraleitung oder gefangene Ionen. Das Ziel ist es, die Fehleranfälligkeit von Quantenprozessoren drastisch zu reduzieren. Bis zum Projektende müssen Sie einen universellen, logischen Gattersatz im System demonstrieren. Zusätzlich können Sie Mittel für den Aufbau von komplexen Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen erhalten (Modul B). Dies ermöglicht Ihnen den Marktzugang durch industrielle Prozesse und den Aufbau eines internationalen Portfolios an Schutzrechten. Sie profitieren von der Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden und nutzen die Infrastrukturen als starke Knoten in einem europäischen Netzwerk. Das BMFTR finanziert Ihre Vorhaben im Modul A mit bis zu 20 Millionen EUR (20.000.000 EUR) pro Verbundprojekt. Sie erhalten Zuschüsse für Ihr Personal, notwendige Instrumente, Ausrüstung sowie für Material und Dienstreisen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf ihre projektbezogenen Ausgaben. Für Vorhaben im Modul B gibt es keine maximale Fördersumme. Bitte beachten Sie: Für sehr hohe Fördersummen im Modul B kann bei Beteiligung von Unternehmen eine beihilferechtliche Notifizierungspflicht bestehen.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft durch. - Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert Ihren Verbund als Systemintegrator. - Mindestens ein Partner weist vor Projektstart ein System mit 24 ansteuerbaren Qubits nach. - Dieses System muss eine Zwei-Qubit-Gatter-Fidelität von 99,5 % aufweisen. - Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland. - Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Partnern ab. - Sie nutzen hierfür den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). - Sie nutzen die Ergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
Ausschlussgründe
- Technologieplattformen mit einer niedrigeren Reife sind von dieser Förderung ausgeschlossen. - Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung) erhalten in der Regel keine Förderung. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.
Verfahrensablauf
Sie durchlaufen ein zweistufiges Verfahren:
- Zuerst reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze elektronisch über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein. - Fachleute des Projektträgers bewerten Ihre Projektskizze nach Innovationshöhe und technischem Konzept. - Bei einer positiven Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. - Sie reichen den förmlichen Antrag ebenfalls über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein. - Der Projektträger entscheidet nach abschließender Prüfung Ihres Antrags über die Bewilligung und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung der Skizze Kontakt mit dem Projektträger für eine Beratung aufzunehmen.
Fristen
Die Antragstellung ist bis zum 11.05.2026 möglich.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache (maximal 25 DIN-A4 Seiten für Modul A / 20 DIN-A4 Seiten für Modul B). - Layout-Vorgaben: Schriftart Arial, Größe 11 Punkt, 1,15-facher Zeilenabstand. - Tabellarische Finanzierungsübersicht (geschätzte Kosten oder Ausgaben und Eigenmittell).
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Antragsformulare über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Ausführlicher Arbeitsplan mit Personalaufwand für jedes Arbeitspaket. - Detaillierter Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA) für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. - Detaillierter Finanzierungsplan auf Kostenbasis (AZK) für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. - Nachweis der Kooperationsvereinbarung (unter Beachtung des BMFTR-Vordrucks Nr. 0110).
Hinweis
Ausführlicher Arbeitsplan mit Personalaufwand für jedes Arbeitspaket
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.