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Förderung von deutsch-kanadischen Forschungsprojekten für nachhaltige E-Antriebe

Sie können Fördermittel für deutsch-kanadische Verbundprojekte zur Entwicklung nachhaltiger Materialien, Komponenten und Leistungselektronik für E-Antriebe erhalten. Die Zuwendung unterstützt anwendungsorientierte Forschung zur Stärkung der Elektromobilität.

Eckdaten

Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit

Kurzzusammenfassung

Gefördert werden internationale Verbundprojekte (2 + 3-Projekte) zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Deutschland und Kanada. Alle Projekte müssen zwingend eine Forschungskomponente im Bereich Advanced Materials enthalten und einen der beiden folgenden Schwerpunkte adressieren: Schwerpunkt 1: Nachhaltige Materialien, Komponenten und Systeme für Elektromotoren:

- Entwicklung magnetischer Materialien ohne oder mit reduziertem Anteil Seltener Erden sowie Ansätze zur Vermeidung kritischer Rohstoffe. - Kreislaufgerechte Konstruktion (Design for Disassembly), Verfahren zur Materialrückgewinnung und Strategien der Kreislaufwirtschaft für Motorkomponenten. - Optimierung von Motortopologien, Auslegung magnetischer Kreise, Thermomanagement und Hochgeschwindigkeitsbetrieb. - Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen (ML) und digitalen Zwillingen für Materialdaten und Testmethoden. Schwerpunk 2: Fortschrittliche dielektrische Materialien und Leistungselektronik:

- Entwicklung dielektrischer Materialien, passiver Bauelemente (zum Beispiel Kondensatoren, Steckverbinder, Wärmeleitmaterialien) und Isolationssysteme für Wide-Bandgap-(WBG)-Halbleiter. - Hochspannungs-Charakterisierungsverfahren und multiphysikalische Auslegungsansätze. - KI/ML--Machine Learning, deutsch: maschinelles Lernen-basierte Auslegung, Diagnose und digitale Rahmenwerke für Materialdaten. Die Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 800.000 EUR pro deutschem Forschungsverbund bei einer Projektlaufzeit von 24 bis 36 Monaten. Für nichtwirtschaftliche Vorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beträgt die Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der gewährten Fördersumme. Für wirtschaftliche Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt eine Anteilsfinanzierung auf Kostenbasis (AZK) gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- Der Forschungsverbund (2 + 3-Konstellation) besteht aus mindestens 2 deutschen Partnern (eine Hochschule oder Forschungseinrichtung und ein gewerbliches Unternehmen, insbesondere ein KMU) sowie 3 kanadischen Partnern (ein NRC--National Research Council of Canada, deutsch: Nationaler Forschungsrat von Kanada-Forschungszentrum, eine Universität und ein kanadisches Partnerunternehmen). - Alle geförderten Projekte enthalten verpflichtend eine Forschungskomponente im Bereich Advanced Materials. - Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung liegt eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland (für Unternehmen) bzw. eine Stelle zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit (für Forschungseinrichtungen) vor. - Es liegt ein nachgewiesener Anreizeffekt gemäß Artikel 6 AGVO vor (Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden). - Die Verbundpartner schließen vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab. - Die Nutzung der Forschungsergebnisse erfolgt ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder Kanada. - Es wird sichergestellt, dass keine indirekten staatlichen Beihilfen an beteiligte Unternehmen fließen.

Ausschlussgründe:

- Das Vorhaben wurde vor der Beantragung der Zuwendung bereits begonnen. - Das antragstellende Unternehmen ist einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission wegen unrechtmäßiger Beihilfegewährung nicht nachgekommen. - Es handelt sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 18 AGVO (ausgenommen sind Unternehmen, die erst im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 in Schwierigkeiten geraten sind). - Das Vorhaben enthält keine Forschungskomponente im Bereich Advanced Materials oder weist keine Beteiligung eines deutschen KMU auf.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und erfordert die Koordination zwischen den deutschen und kanadischen Partnern.

Stufe 1: Projektskizzenphase

- Die deutschen Verbundpartner erarbeiten in Abstimmung mit den kanadischen Partnern eine gemeinsame Projektskizze. - Der vorgesehene Verbundkoordinator reicht die Projektskizze elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim DLR Projektträger ein. - Die kanadischen Projektpartner reichten ihren Antrag parallel beim National Research Council (NRC) in Kanada ein. - Der DLR Projektträger und das Bundesministerium bewerten die Skizzen nach fachlichen, internationalen und formalen Kriterien. - Das Ergebnis der Bewertung wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmliche Antragstellung

- Bei positiver Bewertung der Projektskizze werden die Verbundpartner zur Einreichung förmlicher Förderanträge aufgefordert. - Jeder deutsche Verbundpartner erstellt seinen förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Dem Antrag ist eine detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. - Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge abschließend auf Vollständigkeit, Plausibilität der Finanzierung und Erfüllung aller beihilferechtlichen Vorgaben. - Nach abschließender Prüfung ergeht der schriftliche Zuwendungsbescheid.

Fristen

Der bilaterale Zeitplan sieht in der ersten Verfahrensstufe mehrere aufeinander abgestimmte Stichtage vor.

Bis zum 14.12.2026 muss die Vorregistrierung des kanadischen federführenden Antragstellers beim National Research Council erfolgen.

Bis zum 07.01.2027 ist die kanadische Interessenbekundung einzureichen.

Die Einreichung der gemeinsamen internationalen Projektvorlage sowie der deutschen Projektskizze beim DLR Projektträger ist bis spätestens zum 31.03.2027 möglich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze)

- Projektskizze im Umfang von 10 bis 12 Seiten, elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht. - Englische Zusammenfassung des deutsch-kanadischen Gesamtverbunds. - GANTT/PERT-Diagramm zur Darstellung der Arbeitsschritte und des Zeitplans. - Geschätzte Übersicht über Ausgaben und Kosten.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag)

- Förmlicher Zuwendungsantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache (maximal 12 Seiten). - Ausführliche Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung. - Nachweis über die grundsätzliche Übereinkunft zur Kooperationsvereinbarung (BMFTR-Vordruck Nr. 0110). - Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans. - Bei KMU: Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß Anhang I AGVO.

Hinweis

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.