Förderung für den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis (GAIIA--German-African-Incentive-Award, deutsch: Deutsch-Afrikanischer Innofationsförderpreis)
Sie forschen an einer deutschen Einrichtung und planen ein Innovationsprojekt mit Partnern in Afrika? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vergibt den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis. Erhalten Sie bis zu 150.000 EUR für Ihr Kooperationsprojekt.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule
Kurzzusammenfassung
Sie sind an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung tätig? Dann können Sie eine Förderung durch den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis (GAIIA--German-African-Incentive-Award, deutsch: Deutsch-Afrikanischer Innofationsförderpreis) erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, herausragende Forschungsergebnisse gemeinsam mit afrikanischen Partnern in die Praxis zu übertragen. Ziel des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises ist es, den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen und internationale Forschungskooperationen zu stärken. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die herausragende Forschungsleistungen in die praktische Anwendung überführen. Sie können Fördermittel für Personal, Material und Dienstreisen erhalten. Die Förderung schließt zudem flankierende Qualifizierungsangebote für den Technologietransfer ein. Der Preis kombiniert ein Preisgeld für ein gemeinsames Forschungsprojekt mit individuellen Qualifizierungsangeboten. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um Kooperationsstrukturen nachhaltig aufzubauen. Gefördert werden Projekte in 7 strategischen Forschungsfeldern:
- Angewandte Forschung zu künstlicher Intelligenz, - Luft- und Raumfahrtforschung, - Quantentechnologie, - Gesundheitsforschung, - Biotechnologie, - Klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität, - Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 150.000 EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine Hochschule oder Universitätsklinik sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Sie verwalten die Fördermittel und leiten mindestens 50 % der Zuwendung an Ihre afrikanischen Partner weiter.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine deutsche Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. - Sie kooperieren in Ihrem Vorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung mit Sitz in einem afrikanischen Land, welches Mitglied der Afrikanischen Union (AU) ist. - Sie schließen mit den afrikanischen Projektpartnern einen Weiterleitungsvertrag sowie eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab. - Mindestens 50 % der Zuwendung (ohne Berücksichtigung der Projektpauschale) entfallen auf die Verwendung durch die afrikanischen Partner. - Ihr Vorhaben umfasst nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. - Sie weisen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans nach.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Projekt ausschließlich Verwertungsaktivitäten beinhaltet. Es muss sich zwingend um ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt handeln. Projekte ohne Forschungsbezug sind von der Förderung ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.
- 1. Stufe: Sie reichen eine Projektskizze elektronisch über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) in englischer Sprache ein. Dies kann entweder über eine Nominierung der afrikanischen Forschenden durch die deutsche Einrichtung oder durch eine direkte Bewerbung erfolgen - 2. Stufe: Nach positiver Bewertung Ihrer Projektskizze durch eine hochrangige Expertenjury werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Einreichung der Projektskizze ist nur bis zum 30.06.2026 möglich.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Anschreiben zur Nominierung oder Bewerbung. - Kurzer Forschungsbericht auf maximal 4 Seiten. - Lebenslauf und Publikationsliste der deutschen und afrikanischen Projektpartner. - Projektskizze in englischer Sprache auf maximal 10 Seiten.
Für die zweite Stufe (förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das Antragsportal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache. - Verwertungsplan in deutscher Sprache. - Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung. - Detaillierter Finanzierungsplan.
Hinweis
Förderung für deutsch-afrikanische Forschungsprojekte mit hohem Anwendungspotenzial beantragen. Infos für Hochschulen & Unternehmen. Jetzt informieren!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.