Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA--Initiative Neue Qualität der Arbeit-Experimentierräume
Wenn Sie sich mit innovativen Projekten an der Ausgestaltung der Arbeitswelt von morgen beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Arbeit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben. Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4 INQA--Initiative Neue Qualität der Arbeit-Themenfeldern „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Die Richtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA--Initiative Neue Qualität der Arbeit-Experimentierräume“ bildet einen allgemeinen Förderrahmen . Es wurden zwei Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen der INQA--Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das BMAS benennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf. In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Ende 2027 wird das Programm INQA--Initiative Neue Qualität der Arbeit-Experimentirräume ganz eingestellt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, - Vereinigungen, - Forschungseinrichtungen, - Stiftungen, - Bildungseinrichtungen und - landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie bearbeiten Ihr Vorhaben auf betrieblicher Ebene und beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise ihre Interessenvertretungen. - Sie entwickeln und erproben innovative Lösungen. - Sie gewährleisten den nachhaltigen Transfer der Ergebnisse in die betriebliche Praxis. - Externe Einrichtungen werden Ihr Vorhaben begleiten und evaluieren. - Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1.9.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.9.2022, B2.
Ähnliche Förderprogramme
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.