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Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 - Produktives Quartier Gutleut-West

Stadt Frankfurt am Main – Der Magistrat – vertreten durch das Stadtplanungsamt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 2026-I-086veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 18 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhr
    vor 18 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Wettbewerbes ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf in dem gezeigt wird, wie die Transformation eines gewerblich geprägten Bestandsareals zu einem nutzungsgemischten, klimaangepassten und gemeinwohlorientierten Quartier gelingen kann. In einer Stadt mit hoher Flächennachfrage und begrenzten innerstädtischen Entwicklungsreserven treffen hier Ansprüche unmittelbar aufeinander, die sich andernorts oft räumlich aus dem Weg gehen: Wohnen und Gewerbe, Logistik und Aufenthalt, soziale Infrastruktur und Produktion, Freiraum und Verdichtung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Nutzung sich am Ende durchsetzt. Interessanter ist, wie aus dieser Konkurrenz ein Stück Stadt entstehen kann. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine eigene räumliche Antwort zu entwickeln. Gesucht wird vornehmlich nicht das möglichst vollständige Bild eines irgendwann „fertigen“ Gutleut-West. Gesucht wird vielmehr ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gerüst, das Orientierung gibt, ohne Entwicklung einzuschränken. Es soll durch zu entwickelnde Prinzipien Qualitäten sichern und zugleich Spielräume eröffnen – für unterschiedliche Nutzungen, Träger:innen, Eigentümer:innen und Entwicklungszeitpunkte. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Team mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Team durchzuführen. Scheitern diese Verhandlungen oder besteht ein wichtiger Grund, der einer Beauftragung des 1. Preisträgers entgegensteht, werden die weiteren Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet. Die Rangfolge der Preisträger gemäß der Entscheidung des Preisgerichts wird dabei entsprechend berücksichtigt, d.h. der 1. Preisträger erhält im Kriterium ‚Wettbewerbsergebnis' die höchste Punktzahl, der 2. Preisträger die zweithöchste usw. Die weitere Bearbeitung umfasst den städtebaulichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie den freiräumlichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 52 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie die Erstellung eines "Qualitätshandbuchs". Eine darüberhinausgehende Beauftragung weiterer Planungsleistungen bleibt vorbehalten und ist nicht Bestandteil dieses Auftragsversprechens. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung als Vorstufe zum Bebauungsplan nach BauGB sowie als Grundlage für das im Anschluss geplante Konzeptverfahren für die hochbauliche Entwicklung auf den Baufeldern. Die Preisträger:innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Zuge der Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse treten sie mit der Bürgerschaft und Schlüsselpersonen vor Ort im Rahmen von Dialogformaten in Austausch (z.B. Vorstellung des Wettbewerbs-Ergebnisses, Rückfragenbeantwortung, Aufnahme von Hinweisen für weitere Bearbeitung). Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des erforderlichen Vergabeverfahrens, der erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Eignung des Teilnehmers sowie des Vorliegens eines wichtigen Grundes, der einer Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Informationssicherheit
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen zu bilden. Das Hinzuziehen von Architekt:innen innerhalb der Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Fachdisziplinen, insbesondere … ganz lesenFür die Teilnahme am Verfahren ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen zu bilden. Das Hinzuziehen von Architekt:innen innerhalb der Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Fachdisziplinen, insbesondere aus den Bereichen Verkehrs- und Mobilitätsplanung, Nachhaltigkeit und Klimaanpassung, Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie Kreativwirtschaft, können bei Bedarf hinzugezogen werden. Soweit diese nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, gelten sie als beratend hinzugezogene Fachplaner:innen bzw. Sachverständige; eine Benennung im Rahmen der Skizzenbewerbung ist nicht erforderlich. Ihre Mitwirkung ist spätestens mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit in der Verfassererklärung anzugeben.Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung dort nicht gesetzlich geregelt, genügt ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf entsprechende Planungsleistungen ausgerichtet ist und die bevollmächtigte Vertretung sowie der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, genügt ein entsprechend anerkannter Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt angehört. Mitglieder dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen; Verstöße führen zum Ausschluss aller betroffenen Arbeiten. Mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit sind die Teilnahmevoraussetzungen durch eine Verfassererklärung nachzuweisen. (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Stadtplaner:in“ und „Landschaftsarchitekt:in“ (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Ausgeschlossen werden Arbeiten von Teilnehmenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zu den Eignungskriterien beschrieben. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben 3 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 15 Teilnehmende durch eine vorgeschaltete Skizzenbewerbung ermittelt. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Aus allen Bewerbungen werde …
Informationssicherheit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sac … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1,5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
8 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter:innen und Bewerber:innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die beiden Wettbewerbsphasen nähern sich dieser Aufgabe aus unterschiedlicher Entfernung: Phase I richtet den Blick auf das große Ganze. Zu entwickeln ist das städtebaulich-freiraumplanerische Gerüst: die räumliche Struktur, die Logik der Nutzungsmischung, Freiraum und Mobilität sowie eine schlüssig … ganz lesenDie beiden Wettbewerbsphasen nähern sich dieser Aufgabe aus unterschiedlicher Entfernung: Phase I richtet den Blick auf das große Ganze. Zu entwickeln ist das städtebaulich-freiraumplanerische Gerüst: die räumliche Struktur, die Logik der Nutzungsmischung, Freiraum und Mobilität sowie eine schlüssige Vorstellung der etappenweisen Entwicklung. Es soll erkennbar werden, welche Setzungen die Idee tra-gen und wo bewusst Spielraum bleibt. Phase II stellt dieses Gerüst auf die Probe. Im Vertiefungsbereich Mainufer sowie anhand exemplarischer Gebäude- und Nutzungstypologien und des Vertiefungsprojekts im Potenzialbereich Hafen wird das in Phase I entwickelte Gerüst unter konkreteren räumlichen und funktionalen Bedingungen überprüft, präzisiert und, wo erforderlich, ergänzt. Dabei werden insbesondere die Übergänge zwischen Wohnen und Gewerbe, das Verhältnis von Gebäude und Freiraum sowie Fragen von Erschließung und Logistik vertieft. Zugleich ist aufzuzeigen, dass die Lösungen unter unterschiedlichen Nutzungs- und Entwicklungsbedingungen tragfähig und umsetzbar sind. Der Wettbewerb wird als zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. An Phase I nehmen 18 Teams teil: 15 Teams werden über die vorliegende Skizzenbewerbung ausgewählt, drei weitere Teams sind gesetzt. Nach Abschluss der Phase I wählt das Preisgericht acht bis zehn Arbeiten für die Teilnahme an Phase II aus. Die ausgewählten Teams bearbeiten ihre Beiträge entsprechend dem Planungsziel der Phase II weiter. Die eingereichten Beiträge im Rahmen der Skizzenbewerbung (Teilnahmewettbewerb) werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt: -Eigenständigkeit und Kraft der Idee, -Verständnis für das Quartier und Wettbewerbsgebiet sowie deren Widersprüche, -Klarheit der Haltung, -Potenzial zur räumlichen und strategischen Weiterentwicklung in den folgenden Wettbewerbsphasen Das Auswahlgremium zur Bewertung der eingereichten Beiträge, bestehend aus unabhängigen Fachleuten, Vertreter:innen der Ausloberin und des Preisgerichtes, setzt sich wie folgt zusammen: Teresa Burmester — Landschaftsarchitektin, Büro Lichterlandschaften; Städtebaubeirat Frankfurt am Main Peter Cachola Schmal — Architekt, Leitender Direktor Deutsches Architekturmuseum; Städtebaubeirat Frankfurt am Main Xenia Diehl — Projektleiterin Servicestelle Wohnen/Baukultur, HA Hessen Agentur Christian Holl — Architekt, Publizist, Autor und Kurator, Landessekretär BDA Hessen Birgit Kasper — Stadtplanerin, Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Martin Knöll — Architekt, Professor für Entwerfen und Stadtplanung, TU Darmstadt Annette Laute — Architektin, Leiterin des Stadtplanungsamts der Stadt Darmstadt Anja Ohliger — Architektin, Professorin für Entwerfen und Gebäudelehre im interdisziplinären Diskurs, Hochschule Coburg N.N. Landschaftsarchitekt sowie von Seiten der Ausloberin: Andrea Bogdanic — Teamleitung, 61.42 Städtebauliche Planung, Stadtplanungsamt Franziska Kaben — 67.11 Projektentwicklung und übergeordnete Planung, Grünflächenamt Tobias Kurtz — Sachgebietsleitung, 61.33 Stadterneuerung, Stadtplanungsamt Tobias Vogel — Abteilungsleitung, 61.4 Städtebauliche Planung, Stadtplanungsamt Die in Phase I und II eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Phase I: -Qualität und Prägnanz der Leitidee sowie ihrer ortsspezifischen Herleitung, -Qualität und Tragfähigkeit des städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtgerüsts, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Struktur, des Umgangs mit dem Bestand und der prägenden räumlichen Bezüge, -Qualität und Plausibilität der Nutzungs- und Dichtelogik, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsmischung, räumlichen Zuordnung und Verträglichkeit von gemeinschaftsstiftendem Wohnen, gewerblichen und produktiven Nutzungen sowie Dritten Orten, -Qualität des Grün- und Freiraumgerüsts, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Vernetzung, der Einbindung und Weiterentwicklung von Mainufer …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
Stadt Frankfurt am Main – Der Magistrat – vertreten durch das Stadtplanungsamtvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

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514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 20.10.2026 auf 23.11.2026 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60db7ded-c2b7-4a50-8d14-542364cba32a.