Zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Erlebnisraum Rheinaue Dormagen" - Objektplanung Freianlagen
Stadt Dormagen · Dormagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2023/OPLA/100 (EU 16-26)veröffentlicht 08.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Monate
- 06.07.2026 – 19.03.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate06.07.2026 – 19.03.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dormagen41539, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Honorarangebot25 %
- Fachliche Zusammensetzung des Projektteams und Projektleitung15 %
- Weitere Qualitätskriterien wie Terminmanagement inkl. Möglicher Bauabschnittsbildung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 19.03.2027
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 37 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 37 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 7 Monaten241 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das Vorhaben „Erlebnisraum Rheinaue Dormagen“ ist ein zentrales Projekt im Kontext der Dormagener Stadtentwicklung für den Hauptort. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit Masterplan beschreibt Maßnahmen, mit denen die Innenstadt aufgewertet und besser an den Rhein angebunden werden soll. Südöstlich der Innenstadt und fußläufig erreichbar befinden sich am Rhein wertvolle Freiflächen am Rheinufer und auf einer Anhöhe. Die Anhöhe ist vom Rhein aus weithin sichtbar und bietet einen Blick auf die Umgebung des Rheins. Über eine Fuß- und Radwegverbindung entlang des Deichs bestehen Verbindungen bis zur mittelalterlichen Zollfeste Zons sowie zu den Fährverbindungen nach Monheim und weiter nördlich nach Düsseldorf-Urdenbach. Nach Südwesten schließt sich das Kölner Stadtgebiet an, das entlang des Rheins in ca. 700m Entfernung zunächst durch den Chempark geprägt ist. Ziel ist es, einen Erlebnisraum zu entwickeln, der die Eigenarten des Orts aufgreift und in eine starke landschaftsarchitektonische Idee übersetzt. Der neu gestaltete Freiraum soll Aufenthaltsqualität, Bewegung, Spiel, Naturerleben, Aussicht, ökologische Qualifizierung und eine verbesserte Erreichbarkeit des Rheinraums miteinander verbinden. Dabei soll der Ort nicht flächendeckend überformt werden; vielmehr ist ein differenziertes Zusammenspiel von intensiv nutzbaren Bereichen, ruhigen Naturerfahrungsräumen und unzugänglichen Habitatgebieten anzustreben. Um ein möglichst breites Lösungsspektrum und ein optimales Planungsergebnis zu erlangen, lobt die Stadt Dormagen einen zweiphasigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil aus. Dieser bildet den Grundstein für die weitere Freianlagenplanung über die Ausführungsplanung bis hin zur baulichen Umsetzung der Teilmaßnahme.
Beschreibung des Loses
Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-4; Stufe 2: Lph 5; Stufe 3: Lph 6-9).
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 35 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- Preis
- Honorarangebot
- Qualität
- Fachliche Zusammensetzung des Projektteams und Projektleitung
- Qualität
- Weitere Qualitätskriterien wie Terminmanagement inkl. Möglicher Bauabschnittsbildung
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb: Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der sa … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb: Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in oder Stadtplaner*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Teilnehmenden müssen mit Abgabe ihrer Wettbewerbsarbeit im Rahmen der Verfassererklärung nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Ausgeschlossen werden Arbeiten von Teilnehmenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zu den Eignungskriterien beschrieben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 06.07.2026
- Vertragsende
- 19.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 241 Tage
- Angebotsöffnung
02.10.2026, 23:59 Uhr. Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12.07.2026 Wettbewerbsbedingungen: Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend. Stimmberechtigte Mitglieder Sachpreisgericht • Dr. Martin Brans, Technischer Beigeordneter • Michael Podlogar, Vorsitzender des Pl … ganz lesenkürzer
02.10.2026, 23:59 Uhr. Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12.07.2026 Wettbewerbsbedingungen: Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend. Stimmberechtigte Mitglieder Sachpreisgericht • Dr. Martin Brans, Technischer Beigeordneter • Michael Podlogar, Vorsitzender des Planungsausschusses • Elias Ackburally, stellvertretender Vorsitzender des Planungsausschusses Fachpreisgericht • Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum • Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn • René Rheims, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf • Doron Stern, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Köln Wert des Preises: 26.000 Euro *Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1 (1. Preis) Wert des Preises: 16.250 Euro *Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2 (2. Preis) Wert des Preises: 9.750 Euro *Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3 (3. Preis) Wert des Preises: 6.500 Euro *Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4 (4. Preis) Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 65.000 Euro brutto zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 26.000 Euro; 2. Preis: 16.250 Euro; 3. Preis: 9.750 Euro; Zwei Anerkennungen à: 6.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird vom auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Es sind Aufwandsentschädigung in Gesamthöhe von 20.000 Euro brutto vorgesehen, welche sich durch die Gesamtzahl der Teilnehmenden der zweiten Wettbewerbsphase teilt (entspricht bei acht Teilnehmenden 2.500 Euro brutto pro Team). Jedes Team, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf das Honorar der weiteren Beauftragung angerechnet.- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich. Der Download ist ko … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Eine Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail- Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.- Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Freiraumplanerische Qualität; funktionale Qualität; Förderung und Erhalt der hochwasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktionen; Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Realisierbark … ganz lesenkürzer
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Freiraumplanerische Qualität; funktionale Qualität; Förderung und Erhalt der hochwasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktionen; Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Terminschiene: Rückfragenkolloquium: 15.07.2026; Abgabe der Planunterlagen Phase 1: 02.10.2026; Preisgerichtssitzung 1: 10.11.2026 + opt. 11.11.2026; Abgabe der Planunterlagen Phase 2: 22.01.2027; Preisgerichtssitzung 2: 24.02.2027, Beginn Verhandlungsverfahren: ca. KW 11
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Dormagen
- Anschrift
- Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
- Website
- stadt-dormagen.de
- Kontakt
- vergabe@
stadt-dormagen.de - Auskünfte
- Wettbewerbsbetreuer*in plan-lokal partmbB
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- BLB NRW / NL Dortmund / IMO01 Rahmenvertrag TGA Elektro PV / 010-26-00334Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de6a4702-55a9-4a2b-89aa-01c5ce9075e4.