Matthias-Claudius-Schule TGA
Stadt Kaarst - Der Bürgermeister · Kaarst, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 69/2026/24veröffentlicht 22.10.2026erstmals 10.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 35 Monate31.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaarst41564, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 14 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Honorar50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 24 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 12 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 3 Tagenan Stadt Kaarst - Der Bürgermeister
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 13 Tagen
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
Beschreibung
TGA-Planung für die Bestandssanierung Schulgebäude und Turnhalle und den OGS-Erweiterungsbau in zwei Losen (HKLS und ELT)
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | HKLS Die Matthias-Claudius-Schule (MCS) im Ortsteil Kaarst ist eine jahrgangs-gemischte Grundschule. Sie wird inklusiv und im offenen Ganztag zweizügig mit 9 Klassen geführt. Derzeit besuchen 225 Schülerinnen und Schüler die Grundschule. Die Schule wurde 1964 in Betrieb genommen und die Turnhalle zwei Jahre später errichtet. Eine Erweiterung mit OGS-Räumlichkeiten wurde im Jahr 2000 an der östlichen Seite des Schulgebäudes errichtet. Die Gebäudeteile Schulgebäude und Turnhalle aus den 1960er Jahren befinden sich in einem altersentsprechenden Zustand. Die Bausubstanz inklusive der meisten Fenster- und Fassadenflächen ist aus den Errichtungsjahren. Fassaden weisen teilweise erhebliche Schäden auf und sind bauphysikalisch veraltet. Zudem kommen Faktoren wie nicht vorhandene Barrierefreiheit, veralteter Brandschutz, nicht kindergerechte Bauweise wie fehlende Treppenhandläufe, Raumklima- und Akustikprobleme und Energieverschwendung durch fehlende Dämmung und veraltete Haustechnik. Für den langfristigen Erhalt des Schulbetriebs sollen die Bestandsgebäude Schule und Turnhalle saniert werden. Gleichzeitig soll für die Erhöhung von Ganztagsbetreuungskapazitäten ein Erweiterungsneubau für die OGS errichtet werden. An der Stelle des Neubaus wird ein temporärer Containerraum und eine ehemalige Hausmeisterwohnung zurückgebaut. Der Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote für Kinder in der Primärstufe soll über Fördermittel des Rheinischen Reviers gefördert werden. Die Förderzusage steht noch aus, insoweit steht die Vergabe unter dem Vorbehalt der Gewährung von Zuwendungen. Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass für den Fall, dass die Förderzusage für den Neubau der OGS nicht erteilt wird, auch die Sanierung nicht umgesetzt wird. Es werden hier die Planungsleistungen für die LPH 1 bis 9 für den "OGS-Erweiterungsneubau" und für die "Bestandssanierung Schulgebäude und Turnhalle der Matthias-Claudius-Schule" ausgeschrieben. Alle drei Maßnahmen sind baulich, funktionell und organisatorisch aufgrund der Erweiterung im Bestand miteinander verknüpft, so dass die Planer für die drei Teil-Projekte die Planungsleistungen gesamtheitlich ausführen müssen. Unter der Voraussetzung der Förderung für den Neubau OGS Matthias-Claudius-Schule sind alle drei Teil-Projekte streng getrennt bezüglich der Kostenermittlung, Kostenverfolgung und Kostenabrechnung zu behandeln, dies gilt ebenso für die Abrechnung der HOAI Honorare. Aufgrund der Förderung muss die Fertigstellung (Projektabschluss inkl. Rechnungszahlungen) bis Ende 2029 erfolgen. Wesentliche Ziele der Stadt Kaarst sind: - Gesucht werden zuverlässige und leistungsfähige TGA-Planer (Los 2 HKLS, Los 3 ELT), die kooperativ mit dem Objektplaner, allen Fachplanern und den weiteren Projektbeteiligten arbeiten. Die Planer müssen insbesondere aufgrund der Zuwendungen ein besonderes Augenmerk auf die Kosteneinhaltung/-steuerung und die Terminsicherheit legen. - Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und Vorort-Termine, insbesondere in der LPH 8, sind für den Projekterfolg von entscheidender Bedeutung. Dies haben insbesondere auch die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt. - Die Beachtung aller zuwendungsrechtlichen Auflagen und Unterstützung des Auftraggebers beim Abruf und der Verwendung der Fördermittel sowie der Dokumentation sind von entscheidender Bedeutung. | 35 Monate | – |
| 2 | ELT Die Matthias-Claudius-Schule (MCS) im Ortsteil Kaarst ist eine jahrgangs-gemischte Grundschule. Sie wird inklusiv und im offenen Ganztag zweizügig mit 9 Klassen geführt. Derzeit besuchen 225 Schülerinnen und Schüler die Grundschule. Die Schule wurde 1964 in Betrieb genommen und die Turnhalle zwei Jahre später errichtet. Eine Erweiterung mit OGS-Räumlichkeiten wurde im Jahr 2000 an der östlichen Seite des Schulgebäudes errichtet. Die Gebäudeteile Schulgebäude und Turnhalle aus den 1960er Jahren befinden sich in einem altersentsprechenden Zustand. Die Bausubstanz inklusive der meisten Fenster- und Fassadenflächen ist aus den Errichtungsjahren. Fassaden weisen teilweise erhebliche Schäden auf und sind bauphysikalisch veraltet. Zudem kommen Faktoren wie nicht vorhandene Barrierefreiheit, veralteter Brandschutz, nicht kindergerechte Bauweise wie fehlende Treppenhandläufe, Raumklima- und Akustikprobleme und Energieverschwendung durch fehlende Dämmung und veraltete Haustechnik. Für den langfristigen Erhalt des Schulbetriebs sollen die Bestandsgebäude Schule und Turnhalle saniert werden. Gleichzeitig soll für die Erhöhung von Ganztagsbetreuungskapazitäten ein Erweiterungsneubau für die OGS errichtet werden. An der Stelle des Neubaus wird ein temporärer Containerraum und eine ehemalige Hausmeisterwohnung zurückgebaut. Der Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote für Kinder in der Primärstufe soll über Fördermittel des Rheinischen Reviers gefördert werden. Die Förderzusage steht noch aus, insoweit steht die Vergabe unter dem Vorbehalt der Gewährung von Zuwendungen. Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass für den Fall, dass die Förderzusage für den Neubau der OGS nicht erteilt wird, auch die Sanierung nicht umgesetzt wird. Es werden hier die Planungsleistungen für die LPH 1 bis 9 für den "OGS-Erweiterungsneubau" und für die "Bestandssanierung Schulgebäude und Turnhalle der Matthias-Claudius-Schule" ausgeschrieben. Alle drei Maßnahmen sind baulich, funktionell und organisatorisch aufgrund der Erweiterung im Bestand miteinander verknüpft, so dass die Planer für die drei Teil-Projekte die Planungsleistungen gesamtheitlich ausführen müssen. Unter der Voraussetzung der Förderung für den Neubau OGS Matthias-Claudius-Schule sind alle drei Teil-Projekte streng getrennt bezüglich der Kostenermittlung, Kostenverfolgung und Kostenabrechnung zu behandeln, dies gilt ebenso für die Abrechnung der HOAI Honorare. Aufgrund der Förderung muss die Fertigstellung (Projektabschluss inkl. Rechnungszahlungen) bis Ende 2029 erfolgen. Wesentliche Ziele der Stadt Kaarst sind: - Gesucht werden zuverlässige und leistungsfähige TGA-Planer (Los 2 HKLS, Los 3 ELT), die kooperativ mit dem Objektplaner, allen Fachplanern und den weiteren Projektbeteiligten arbeiten. Die Planer müssen insbesondere aufgrund der Zuwendungen ein besonderes Augenmerk auf die Kosteneinhaltung/-steuerung und die Terminsicherheit legen. - Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und Vorort-Termine, insbesondere in der LPH 8, sind für den Projekterfolg von entscheidender Bedeutung. Dies haben insbesondere auch die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt. - Die Beachtung aller zuwendungsrechtlichen Auflagen und Unterstützung des Auftraggebers beim Abruf und der Verwendung der Fördermittel sowie der Dokumentation sind von entscheidender Bedeutung. | 35 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Honorar
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- siehe "Bewertungsmatrix" max. Punkzahl Referenzen: 85 max. Punktzahl Projektteam: 90
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Erfüllung aller A-Kriterien und Sanktionserklärung Russland
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDGFE#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Kaarst - Der Bürgermeister
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst
- Website
- kaarst.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- club L 94 Landschaftsarchitekten4 Zuschläge
- Öko-Zentrum NRW GmbH4 Zuschläge
- Kombiplan GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
- SSP AG3 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 16.11.2026
- BekanntmachungFrist 16.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12f0d2a2-4c9d-45d1-97ba-23d4aba6b9c7.