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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Zweiphasiger Kunstwettbewerb mit EU-weit offenem Bewerbungserfahren

DESY · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 4501277veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1 Tag abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate05.10.2026 – 30.04.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22607, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • in Form von Qualifikationen und Referenzen80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 33 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 1 Tag
  4. Heute

Beschreibung

zweiphasiger Kunstwettbewerb mit EU-weit offenem Bewerbungsverfahren (Anmeldung/Registrierung/Eignungsprüfung) für vier Teilflächen / Lose im Außenraum des DESY-Campus in der Hansestadt Hamburg.

Beschreibung des Loses

DESY ist eine weltweit führendes Forschungseinrichtung im Bereich der Teilchenbeschleunigung. Auf dem DESY-Campus in Hamburg Bahrenfeld und im angrenzenden Innovationspark entstehen derzeit vier Neubauten, die als Besucherzentren und Erweiterung der Forschungsinfrastruktur dienen. Die Gebäude bilden wichtige Landmarken und Aushängeschilder auf dem Areal. Der DESY-Campus bildet den Kern des Campus West in Hamburg und ist ein zentraler Bestandteil der neu konzipierten Science City Hamburg Bahrenfeld. Zwischen der Luruper Chaussee und der Notkestraße gelegen, prägen das Forschungszentrum DESY, die Einrichtungen der Universität Hamburg sowie weitere wissenschaftliche Institutionen, darunter das Max-Planck-Institut, das städtebauliche Bild des Areals und die Entwicklung im Rahmenplan. Neben der baulichen Perspektive für die Wissenschaftsstandorte beschreibt der Rahmenplan auch die übergreifende Entwicklung zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Campus mit hohem Wiedererkennungswert, guter Orientierung und einer stärkeren Vernetzung mit der umliegenden Nachbarschaft. Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg wurde die Rahmenplanung zum Campus West von der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH und in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, dem Bezirksamt Altona, der Universität Hamburg, dem Forschungszentrum DESY sowie der Max-Planck-Gesellschaft erarbeitet. Zu den laufenden Vorhaben zählen das Besucherzentrum DESYUM und das "Integrierte Technologie- und Gründerzentrum I" (ITGZ I). Künftig kommt die Entwicklung des DESY- Großforschungsgerätes PETRA IV hinzu. Mit dem Rahmenplan Campus West haben die beteiligten Akteur*innen die langfristige städtebauliche und freiraumplanerische Struktur abgestimmt. Hierzu gehören beispielsweise die übergreifenden räumlichen Qualitäten, gestalterische Grundlagen und die Festlegung von Potenzialflächen für zukünftige Forschungsbauten. Konkret setzt der Rahmenplan Campus West auf folgende Ziele: Die Verknüpfung der öffentlichen Räume und ihre Öffnung in den Stadtteil, die Entwicklung eines nachhaltigen und klimagerechten Campus, die klare städtebauliche Neustrukturierung und die Förderung des Innovationsstandorts durch gute Rahmenbedingungen für Forschung und Austausch. Detailliert wurden beispielsweise Grundlagen für die Erschließung und den Freiraumcharakter vereinbart. Die Rahmenplanung ist dennoch so flexibel ausgestaltet, dass auf veränderte Bedingungen reagiert werden kann. Kurzfristige Projekte oder andere Veränderungen können so nahtlos als integrale Bestandteile der Campusplanung integriert werden, um die Science City weiter zu stärken. Die Areale / Lose für diesen Wettbewerb sind Bestandteil der Science-City Hamburg Bahrenfeld. Die Bauflächen zwei der Gebäude, das Besucherzentrum DESYUM (Los 2) und IGTZ I (Los 3, Innovation- und Gründerzentrum) sind direkt am neu entstehenden zentralen und öffentlichen Platz des Campus West angegliedert. Das Grundstück des Gebäudes CAST (Los 1), mit dem neuen Beschleuniger-Kontrollraum und Forschungseinrichtungen, liegt im Zentralen Kern des DESY-Campus in unmittelbarer Nähe von PETRA III (Positron-Elektron-Tandem-Ring-Anlage). Ein zweites Innovations- und Gründerzentrum, IGTZ II (Los 4), befindet sich im benachbarten Innovationpark Altona an der Luruper Hauptstraße bzw. an der Elbgaustrasse. Auf den Freiflächen der Gebäude werden künstlerische Interventionen (Gemälde, Objekte oder Installationen) gesucht die im Rahmen von "Kunst am Bau" die Funktion der Gebäude im Ausdruck unterstützen sollen. Die Kunstwerke der vier Teilbereiche werden einzeln oder im gesamten durch ein Wettbewerbsverfahren vergeben. Das Wettbewerbsverfahren wird als zweiphasiger Kunstwettbewerb mit EU-weit offenem Bewerbungsverfahren (Anmeldung/Registrierung/Eignungsprüfung) ausgelobt. Das Ziel des Wettbewerbsverfahrens soll es sein, die Flächenpotentiale /Räume so zu nutzen, dass mit der künstlerischen Intervention, die Charaktermerkmale und Themen der Gebäude und der Nachbarschaften auf dem Campus mitgedacht werden und die Kunst als ein authentischer Teil des Außenraums der Gebäude verstanden werden kann. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass der innovative und zukunftsorientierte Charakter Grundlage der Konzepte für die künstlerische Intervention sind. Für diese Aufgabe stehen Flächen im Außenraum der Gebäude zur Verfügung. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und umgebenden Qualitäten, sind gebäudespezifische Unterschiede zu Berücksichtigen. Die Aufgabenstellung erfordert eine intensive künstlerische und konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem Charakter und den Anforderungen der einzelnen Orte und den Bezug der Gebäude zueinander. Es werden für die vier Teilflächen Interventionen gesucht, die sich mit den ortspezifischen Gegebenheiten, den Forschungsthemen von DESY und der Architektur auseinandersetzten und dabei in Zusammenhang mit den Konzepten für ein oder mehrere der anderen Orte stehen können. Die Wahl des/der Standorte/s, sowie eines oder mehrerer, zueinander in Bezug stehender, Objekte (Installationen) und/oder gestalteter Flächen ist den Teilnehmenden freigestellt. Das/die Kunstwerk/e soll einen zukunftsweisen Ausdruck aufweisen. Das/die Kunstwerk/e sollen einen dauerhaften Charakter erhalten und einen geringen Pflege- und Wartungsaufwand erfordern. Die im Rahmen des Wettbewerbs vorgelegten Konzepte müssen sowohl die festgelegte barrierefreie Zuwegung, sowie die Brandschutz- und Aufstellungsflächen weiterhin gewährleisten. Das/ die Kunstwerke/e beziehungsweise Gestaltung/en sollen in 2027 realisiert werden. Für die gesamtkünstlerische Leistung und Umsetzung auf allen Wettbewerbsflächen stehen insgesamt max. 800.000 Euro (inkl. MwSt.) zur Verfügung (Planung und Ausführung einschließlich aller Nachweise, Gutachten und Nebenkosten).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

in Form von Qualifikationen und Referenzen80 %
Preis20 %
Qualität
in Form von Qualifikationen und Referenzensiehe Teilnahmeantrag

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.10.2026
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenübe … ganz lesenVI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind __________________________________________________
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd79de55-dca5-48db-94d3-8fcf4946a4bf.