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ZV - Neustadt bei Coburg - Objektplanung Gebäude für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2024/001020veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 824 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
62 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Aufgabenstellung und Projektanforderungen5 %
  • Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche20 %
  • Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan15 %
  • Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung10 %
  • Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn20 %
  • Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild25 %
  • Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze5 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)

Beschreibung des Loses

Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021

Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (89 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)

Honorarzone III

Anrechenbare Kosten: 462.150,00 EUR (netto)

Terminplanung: Bauliche Ausführung der Altlastensanierung: ab August 2024 Baubeginn für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage: Frühjahr 2025 Fertigstellung der Baumaßnahme (Fixtermin nach Vorgabe der Förderstelle): 31.12.2025

Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien;

Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, den Neubau bzw. die Sanierung der gesamten Sportanlage durchzuführen, die in der Kostenschätzung benannten Investitionskosten nicht zu überschreitet, jedoch aber die Förderschwerpunkte bzw. -ziele zu erfüllen. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern, der vorliegenden Vorplanung sowie ggf. mit dem Fördermittelgeber und landessportlichen Fachverbänden, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver als bei der Vorplanung bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.

Priorität bei der Maßnahme hat die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit (inkl. Laufbahnzeugnis) der Wettkampfanlage Typ B.

Die Planung der mit dem Objekt verbundenen technischen Ausrüstung (sowohl im Bereich des Hochbaus als auch der Freianlagen) und sonstigen Fachplanung wie etwa der Bauphysik, Tragwerksplanung sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistung und werden vom Auftraggeber separat beauftragt.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Aufgabenstellung und Projektanforderungen5 %
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche20 %
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan15 %
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung10 %
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn20 %
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild25 %
Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze5 %
Qualität
Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kosten
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kosten
Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Hochbauabteilung Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür … ganz lesenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Hochbauabteilung Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Die Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Architekt Martin Schmidt, Coburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5592d83-d2bb-445e-841f-c82c7e9d11df.