ZV - Neustadt bei Coburg - Objektplanung Gebäude für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage
Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2024/001020veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 62 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 62 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neustadt bei Coburg96465, Landkreis Coburg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen5 %
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche20 %
- Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan15 %
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung10 %
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn20 %
- Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild25 %
- Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Beschreibung des Loses
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (89 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten: 462.150,00 EUR (netto)
Terminplanung: Bauliche Ausführung der Altlastensanierung: ab August 2024 Baubeginn für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage: Frühjahr 2025 Fertigstellung der Baumaßnahme (Fixtermin nach Vorgabe der Förderstelle): 31.12.2025
Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien;
Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, den Neubau bzw. die Sanierung der gesamten Sportanlage durchzuführen, die in der Kostenschätzung benannten Investitionskosten nicht zu überschreitet, jedoch aber die Förderschwerpunkte bzw. -ziele zu erfüllen. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern, der vorliegenden Vorplanung sowie ggf. mit dem Fördermittelgeber und landessportlichen Fachverbänden, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver als bei der Vorplanung bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.
Priorität bei der Maßnahme hat die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit (inkl. Laufbahnzeugnis) der Wettkampfanlage Typ B.
Die Planung der mit dem Objekt verbundenen technischen Ausrüstung (sowohl im Bereich des Hochbaus als auch der Freianlagen) und sonstigen Fachplanung wie etwa der Bauphysik, Tragwerksplanung sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistung und werden vom Auftraggeber separat beauftragt.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen
- Qualität
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
- Qualität
- Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
- Qualität
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
- Qualität
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
- Kosten
- Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
- Kosten
- Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Hochbauabteilung Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür … ganz lesenkürzer
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Hochbauabteilung Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Die Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Architekt Martin Schmidt, Coburg | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Georg-Langbein-Straße 1, 96465 Neustadt bei Coburg
- Kontakt
- info@
neustadt-bei-coburg.de - Auskünfte
- Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@
coburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5592d83-d2bb-445e-841f-c82c7e9d11df.