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ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2025/000226veröffentlicht 04.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angaben zur Projekteinschätzung5 %
  • Prjektteam20 %
  • Prjektteam15 %
  • Termine10 %
  • Erreichbarkeit20 %
  • Honorar25 %
  • Honorar5 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Maschinentechnik

Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1 Maschinentechnik (AG 1, 2, 3) Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,5 % bzw. 84,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: Los 1 Anlagengruppe 1 Abwasseranlagen ca. 66.100 EUR netto Los 1 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgung ca. 55.100 EUR netto Los 1 Anlagengruppe 3 Lüftungsanlagen ca. 24.800 EUR netto Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: Frühjahr 2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 31.12.2025 Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien; Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, aufbauend auf der Vorplanung die Durchführung der Baumaßnahme, hierbei sollen die Kosten entsprechend der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Casparius vom 23.08.2023 nicht überschritten werden, jedoch müssen die wesentlichen Förderschwerpunkte bzw. -ziele erfüllt werden. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Planern, Fachplanern und ggf. Fördermittelgebern, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.

––
2
Elektrotechnik

Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 2 Elektrotechnik (AG 4, 5, 8) Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,5 % bzw. 84,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: Los 2 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen ca. 108.800 EUR netto Los 2 Anlagengruppe 5 Fernmeldeanlagen ca. 13.700 EUR netto Los 2 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation ca. 6.900 EUR netto Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: Frühjahr 2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 31.12.2025 Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien; Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, aufbauend auf der Vorplanung die Durchführung der Baumaßnahme, hierbei sollen die Kosten entsprechend der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Casparius vom 23.08.2023 nicht überschritten werden, jedoch müssen die wesentlichen Förderschwerpunkte bzw. -ziele erfüllt werden. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Planern, Fachplanern und ggf. Fördermittelgebern, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag7 von 7 angegeben

Angaben zur Projekteinschätzung5 %
Prjektteam20 %
Prjektteam15 %
Termine10 %
Erreichbarkeit20 %
Honorar25 %
Honorar5 %
Qualität
Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
PrjektteamZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
PrjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
TermineTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
ErreichbarkeitOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kosten
HonorarHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kosten
HonorarHonorar für Besondere Leistungen und Stundensätze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PFEFFER GmbH, Untersiemau1
2PFEFFER GmbH, Untersiemau1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Wildenheid

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b88158f-49cc-4789-a2d8-7860c8ffbe83.