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ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Wohn- und Pflegeheim am Bezirksklinikum Obermain - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik

Bezirk Oberfranken · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2023/001615veröffentlicht 26.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1076 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
764 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95445, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Aufgabenstellung und Projektanforderungen10 %
  • Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche15 %
  • Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan20 %
  • Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn15 %
  • Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung5 %
  • Methoden zur Kostensicherheit5 %
  • Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild25 %
  • Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze5 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik

Beschreibung des Loses

Ingenieurleistungen\nFachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021\nAnlagengruppen 4, 5, 6\n\nLeistungsphasen 3 bis 9 HOAI\nStufenweise Beauftragung:\nStufe 1 (LPH 3 HOAI)\nStufe 2 (LPH 5-7 HOAI)\nStufe 3 (LPH 8-9 HOAI)\n\nHonorarzone II in allen Anlagengruppen\n\nKostenobergrenze für Baumaßnahmen: KGR 300 - 700: 46.829.548,70 EUR (brutto)\nAnrechenbare Kosten:\nAG 4: 2.419.401,27 EUR (netto)\nAG 5: 1.347.925,59 EUR (netto)\nAG 6: 316.315,29 EUR (netto)\n\nAusführungszeitraum der Planungsleistungen:\nNov 23 - Nov 25\nBaubeginn:\nJuli 25\nFertigstellungstermin der Baumaßnahme:\nJuli 28\nNutzungsbeginn / Inbetriebnahme:\nJan 29\n\nAllgemeines zur Planung:\nDie zwei Obergeschosse und das Erdgeschoss sind ausschließlich für die Nutzung als Wohn- und Pflegeheim für psychisch Erkrankte mit 66 Einzelzimmern und 24 behindertengerechten Einzelzimmern ausgerichtet. Hierbei wird nach Funktionsgruppen pro Geschoss organisiert und entsprechende private Freiflächen in Form von Loggien zugeordnet. Insgesamt werden pro Geschoss 30 Betten und, über drei Geschosse verteilt, 90 Betten realisiert werden. Der eingeschossige Eingangsbaukörper beinhaltet den gemeinsamen Eingang, Verwaltung und Ergo-Therapie.\nIm ersten Untergeschoss befinden sich die Lagerräume und Nebenräume des Wohn-/Pflegeheims, sowie eine separate Nutzungseinheit als gesondertes Projekt. Durch die vorhandene Topographie und die Hangsituation entsteht eine sehr gute Belichtung des ersten Untergeschosses. Im zweiten Untergeschoss befindet sich der gemeinsame Technikraum, sowie eine noch zu füllende ZBV-Fläche, für Lager oder zentrale Versorgungssituationen. Ebenso wird im zweiten Untergeschoss der Anschluss an die neue Versorgungsmagistrale des Bezirksklinikums erfolgen.\n\nInstallationen / Zentrale Betriebstechnik (KGR 400):\nAG 4: Elektrische Anlagen (Spannungsart und dergleichen)\nDas Gebäude wird mit einer Flucht- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Zentralbatterieanlagen) ausgestattet. Die Hauptverteilung ist im Untergeschoss vorgesehen, in den Geschossen befinden sich jeweils Unterverteiler für die AV/SV-Versorgung. Es wird davon ausgegangen, dass eine gesicherte Stromversorgung aus dem Bestand besteht und kein eigenes Netzaggregat benötigt wird. Auf der Dachfläche wird eine PV-Anlage vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage beinhaltet ortsfeste Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung Innenbeleuchtung mit zeitgemäßer LED-Technologie. Das Gebäude erhält einen äußeren Blitzschutz.\n\nAG 5: Fernmeldetechnik (Fernsprech-, Ruf-, Melde-, Übertragungsanlagen u. Ä.),\nKommunikations-, Sicherheits-, Informationstechnische Anlagen\nIm Gebäude wird eine anwenderneutrale, strukturierte Netzwerk-Infrastruktur aufgebaut und Kapazitäten für drahtgebundene Kommunikationszwecke in allen Bereichen der Versorgungsflächen vorgehalten. Es wird davon ausgegangen, dass eine gesicherte Versorgung aus dem Bestand besteht. Es wird ein Personennotrufsystem sowie eine Lichtrufanlage geplant. Gemäß Brandschutzkonzept wird eine flächendeckende BMA mit stiller Alarmierung vorgesehen. Im Gebäude wird ein sternförmiges KOAX-Netz aufgebaut.\n\nAG 6: Fördertechnik (Aufzüge, Förderanlagen)\nZur barrierefreien Erschließung innerhalb des Gebäudes sind zwei Aufzugsanlagen, davon eine bettengängig, vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Aufgabenstellung und Projektanforderungen10 %
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche15 %
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan20 %
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn15 %
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung5 %
Methoden zur Kostensicherheit5 %
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild25 %
Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze5 %
Qualität
Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualität
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualität
Methoden zur Kostensicherheit
Kosten
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kosten
Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV\nEintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern v … ganz lesenNachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV\nEintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. \nDer Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.\nBei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.\nNachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. \nDer Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.\n\nMindestanforderung:\nNachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums in einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master)
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)\nNachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuge … ganz lesenBerufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)\nNachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.\nIm Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.\nHaben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.\nBei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.\n\nMindestanforderung: \nDeckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)\n\nMindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)\nEigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. \nSollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.\nIst der Bieter oder ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.\nBei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.\n\nMindestanforderung:\n- keine -
Kriterium
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)\nGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Em … ganz lesenReferenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)\nGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.\nUm einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).\nEs muss sich um solche Projekte handeln, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.\nEine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. \nDie vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.\n\nMindestanforderung: \nNachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit mindestens den LPH 5-8 HOAI im zu vergebenden Leistungsbild über die Planung und bauliche Umsetzung von Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen.\n\nAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)\nAngabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.\nAngaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.\n\nMindestanforderung:\nZwei technische Fachkräfte oder technische Stellen des Fachbereichs
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Stufenweise Beauftragung\nDer Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3 HOAI (Stufe 1).; \nDer Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: \nStufe 2 (LPH 5-7 HOAI)\nStufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.11.2023, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit\n-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.\n§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\nGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\nDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\nGemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.\n\nGemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.\n\nGemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:\nBezirk Oberfranken\nStabstelle Bauen\nCottenbacher Straße 23\n95445 Bayreuth

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e6d743a-0d13-4fe2-b954-cf5ff0a55a4c.