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ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude

Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2025/000542veröffentlicht 14.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 549 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95445, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Angaben zur Projekteinschätzung10 %
  • Projektteam10 %
  • Projektteam10 %
  • Terminplanung5 %
  • Erreichbarkeit15 %
  • Qualitätssicherung5 %
  • Kostensicherung5 %
  • Terminsicherung5 %
  • Honorarangebot30 %
  • Honorarangebot5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)

Beschreibung des Loses

Architektenleistungen Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021

Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (37 % der Grundleistungen)

Honorarzone IV

Anrechenbare Kosten: 47.277,189,07 EUR (netto)

Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 07/2025 - 06/2028 Baubeginn ist bereits erfolgt. Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 1. Quartal 2028 Geplanter Nutzungsbeginn: Mitte 2028

Der Bezirk Oberfranken realisiert namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) aktuell und in den kommenden Jahren ein Neubauprogramm in Höhe von ca. 500 bis 600 Mio €. Das größte laufende Bauvorhaben ist der erste Bauabschnitt des Neubaus des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg, Markt Ebensfeld mit einem Neubauvolumen von ca. 94 Mio €. Die Rohbauarbeiten befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Im Februar 2025 erreichte den Bezirk Oberfranken die Nachricht, dass die beauftragte Architekten GmbH Insolvenz angemeldet hat. Mittlerweile wurde der Vertrag rechtswirksam gekündigt. Für die noch ausstehenden Leistungsphasen der Gebäudeplanung wird ein leistungsstarkes Planungsbüro im Rahmen eines zweistufigen VgV-Verfahrens gesucht.

Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in drei fächerförmig angeordneten Baukörpern am oberen Rand eines grünen Talraumes in Kutzenberg. Der in Ausführung befindliche, erste Bauabschnitt besteht aus zwei Baukörpern, ein dritter soll als zweiter Bauabschnitt folgen. Das Bauvorhaben wird im Rahmen des Krankenhausbauprogrammes realisiert. Der Erläuterungsbericht aus der Bau- und Ausstattungsplanung, als Grundlage für die fachliche Billigung ist als Anlage beigefügt.

Die Planungen der Leistungsphase 5 nach HOAI sind in großen Teilen abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen bedürfen einer Überprüfung und unter Umständen einer Anpassung. Bei den Prozentangaben zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI ist dieser Umstand berücksichtigt. In der Anlage befindet sich eine Übersicht ("Status quo"), in der die erbrachten Leistungen bzw. die noch zu erbringenden Leistungen Gewerke weise und nach Leistungsphasen aufgelistet sind. Die nordöstliche Umfahrung mit der Herstellung der Erschließungsleitungen ist grundsätzlich abgeschlossen. Die Rohbauarbeiten des ersten Bauabschnittes sind nahezu beendet bzw. werden bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein. Die Gewerke Gerüstbau, Stahlbau, Dachabdichtung und Aufzugsanlagen sind beauftragt und werden ausgeführt. Für die weiteren Gewerke wurde die Ausschreibung gestoppt bzw. wurden die Ausschreibungen aus der Veröffentlichung zurückgenommen.

Die vorhandene Planung ist soweit wie möglich unverändert zu übernehmen. Grundsätzliche Gestaltungsfragen wurden in der Vergangenheit abgestimmt und festgelegt. Um einen möglichen Baustellen-Stopp und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten wird eine schnellstmögliche Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen der Gebäudeplanung angestrebt. Die Einarbeitungszeit in die vorhandenen Planungsleistungen bzw. in die Bauausführung ist vom Bieter abzuschätzen und als Pauschale anzubieten. Es wird dringend empfohlen die Baustelle vor Ort in Kutzenberg nach vorheriger Anmeldung zu begutachten.

Bedingungen

Zuschlag10 von 10 angegeben

Angaben zur Projekteinschätzung10 %
Projektteam10 %
Projektteam10 %
Terminplanung5 %
Erreichbarkeit15 %
Qualitätssicherung5 %
Kostensicherung5 %
Terminsicherung5 %
Honorarangebot30 %
Honorarangebot5 %
Qualität
Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
ProjektteamZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
ProjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
TerminplanungTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
ErreichbarkeitOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualität
QualitätssicherungMethoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualität
KostensicherungMethoden zur Kostensicherheit
Qualität
TerminsicherungMethoden zur Terminsicherheit
Kosten
HonorarangebotHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kosten
HonorarangebotHonorar für Besondere Leistungen und Stundensätze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Keine Optionsrechte auf nachfolgende Aufträge.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten … ganz lesenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [35 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %] - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) [10 %]

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
FC-Generalplanung GmbH, Karlsruhe4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO
Anschrift
Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@coburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.132vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b14741d2-31d9-4a9d-bbcb-3a39e884a9d8.