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ZV - Bezirk Oberfranken - Generalsanierung Bezirksklinik Rehau - Fachplanung Technische Ausrüstung

Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2024/000297veröffentlicht 22.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 956 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,63 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth96445, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Aufgabenstellung und Projektanforderungen15 %
  • Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche10 %
  • Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan10 %
  • Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung5 %
  • Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn15 %
  • Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung5 %
  • Methoden zur Kostensicherheit5 %
  • Methoden zur Terminsicherheit5 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Anlagengruppen 1, 2, 3, 8

Ingenieurleistungen Fachplanung und -überwachung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1 Maschinentechnik Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98,75 % bzw. 96,75 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-8 HOAI) Stufe 4 (LPH 9 HOAI) Honorarzone II in den Anlagengruppen 1-3 Honorarzone III in der Anlagengruppe 8 Anrechenbare Kosten: Anlagengruppe 1 Abwasseranlagen 1.726.051,40 EUR Anlagengruppe 2 Wärmeversorgung 1.386.554,62 EUR Anlagengruppe 3 Lüftungsanlagen 3.546.218,49 EUR Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation 655.462,18 EUR Angestrebtes Kostenbudget für Baumaßnahmen: 54.900.000 EUR (brutto) für KGR 200-600 Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: LPH 1 + 2 HOAI: Juni - Dez 2024 LPH 3 - 8 HOAI: ab 2025 Der Bezirk Oberfranken hat für die weitere Weichenstellung der Entwicklung des Standortes Bezirksklinik Rehau eine Machbarkeitsstudie bzw. Zielplanung für die Weiterentwicklung des Standortes erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie ist Teil der Vergabeunterlagen. Dabei wurde das durch das Raum- und Funktionsprogramm vorgegebene Flächensoll in einer zukunftsgerichteten Entwicklung am Standort, in Varianten, grundsätzlich untersucht. Dabei ist insbesondere die Funktionstauglichkeit der Bestandsgebäude im Vergleich zu eventuellen Ersatz- und Neubaumaßnahmen in einer Studie vergleichend untersucht worden. Die jüngeren Bestandsgebäude müssen höchstwahrscheinlich saniert und weiterbetrieben werden. Die beiden älteren Bestandsgebäude (Bettenhaus 1 und 2) wurden hinsichtlich des Bestandes bewertet und auf eine technische und wirtschaftliche Sanierungsfähigkeit und Funktionstauglichkeit unter Bezugnahme des Raumsolls, ggf. vergleichend mit Ersatzneubau, untersucht. Die Machbarkeitsstudie Zielplanung umfasste im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete: - Standortanalyse und Bestandsaufnahme - Technische Substanzerkundung - Überprüfung des Funktions- und Raumprogramms auf Umsetzbarkeit und Übereinstimmung mit den Programmzielen der Klinik - Aufstellen eines planungs- und projektbezogenen Zielkatalogs mit Programmzielen und langfristiger Zielplanung - Erarbeitung von grundsätzlich unterschiedlichen städtebaulichen Entwürfen bzw. Anordnungsstudien für die Zielplanung Bezirksklinik Rehau - Erarbeiten von unterschiedlichen Planungsansätzen in Hinblick auf Sanierung und Ersatzneubau - Erarbeiten und bewerten von Gebäudekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die einzelnen Entwurfskonzepte - Aufstellen einer Projektstrukturplanung (Zeit- und Organisationsplan) - Dokumentation und Zusammenfassung als Broschüre und digitale Mappe Format pdf - Erarbeitung von Ausschreibungsgrundlagen für das notwendige VgV-Verfahren, für die weiteren Planungsleistungen nach HOAI Fazit der Machbarkeitsstudie: Die Häuser 1 und 2 sind auch nach umfangreichen Umbaumaßnahmen für die geplante Nutzung ungeeignet. Nachdem beide Gebäude zudem erhebliche bauliche Mängel aufweisen, ist eine Erhaltung dieses Bestands nicht wirtschaftlich. Haus 3 ist für eine weitere Nutzung als Gerontopsychiatrie ungeeignet. Es weist funktionelle und räumliche Mängel auf. Im Zuge der empfohlenen Umnutzung und den damit verbundenen Umbauabeiten, können vorhandene bauliche und technische Defzite des Gebäudes behoben werden. Haus 6 liegt sehr weit vom Zentrum der Anlage entfernt. Bezüglich der vorhandenen Flächen bildet es das Raumprogramm der aktuellen Nutzung als Tagesklinik ab, allerdings besteht keine Anbindung zu bestehenden und neu zu planenden Therapieräumen, deren Nutzung somit durch sehr lange Wege stark eingeschränkt ist. Das Gebäude eignet sich durch seine Grundrisse und Lage hervorragend für eine Wohnnutzung. Es können bis zu 8 Wohnungen, ohne die Notwendigkeit großer Umbauten, hergestellt werden. Es wird empfohlen die Tagesklinik in Haus 3 umzuziehen. Haus 7 ist für die Unterbringung der Verwaltung aufgrund der Grundrisskonzeption und der fehlenden Anbindung an die bestehenden Gebäude nur sehr eingeschränkt geeignet. Für einen Neubau, welcher die lt. Raumprogramm geforderten, im Bestand nicht darstellbaren Flächen beinhalten soll, wurden insgesamt vier Baufelder untersucht, nach Ausschluss eines Baufelds drei davon detailierter. Insgesamt elf mögliche Baukörper, welche das geplante Raumprogramm auf den Baufeldern abbilden können, wurden vorgestellt und im Rahmen der Abstimmung mit der Regierung, dem Betreiber und dem zukünftigen Nutzer ausgeschlossen bzw. weiterverfolgt. Hieraus ergab sich, dass sich das Baufeld 1 für einen Neubau als ungeeignet und das Baufeld 2 als nur eingeschänkt geeignet darstellt und empfohlen wird, den Neubau im Bereich des Baufeld 3 zu planen. Baufeld 3 ermöglicht eine größtmögliche Zugänglichkeit zu vorhandenen Grünflächen. Die Anbindung an Haus 3 und 4 ist über kurze Wege möglich. Der Neubau kann in drei oberirdischen Geschossen das geplante Raumprogramm abbilden und dessen Einsehbarkeit ist aufgrund der rückwärtigen Lage deutlich reduziert. Im Zuge des vorliegenden Verfahrens werden die weiteren Planungsleistungen vergeben. Zielsetzung ist es, die Vorplanung (LPH 1 und 2 HOAI) in einen Antrag auf Vorwegfestlegung münden zu lassen, der Ende 2024 beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingereicht werden soll.

–1.087.051 €
2
Anlagengruppen 4, 5, 6

Ingenieurleistungen Fachplanung und -überwachung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 2 Elektrotechnik Anlagengruppen 4, 5, 6 Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98,75 % bzw. 96,75 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-8 HOAI) Stufe 4 (LPH 9 HOAI) Honorarzone II in den Anlagengruppen 4-6 Anrechenbare Kosten: Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen 1.462.184,87 EUR Anlagengruppe 5 Fernmeldeanlagen 1.697.478,90 EUR Anlagengruppe 6 Förderanlagen 260.504,20 EUR Angestrebtes Kostenbudget für Baumaßnahmen: 54.900.000 EUR (brutto) für KGR 200-600 Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: LPH 1 + 2 HOAI: Juni - Dez 2024 LPH 3 - 8 HOAI: ab 2025 Der Bezirk Oberfranken hat für die weitere Weichenstellung der Entwicklung des Standortes Bezirksklinik Rehau eine Machbarkeitsstudie bzw. Zielplanung für die Weiterentwicklung des Standortes erstellen lassen. Die Machbarkeitsstudie ist Teil der Vergabeunterlagen. Dabei wurde das durch das Raum- und Funktionsprogramm vorgegebene Flächensoll in einer zukunftsgerichteten Entwicklung am Standort, in Varianten, grundsätzlich untersucht. Dabei ist insbesondere die Funktionstauglichkeit der Bestandsgebäude im Vergleich zu eventuellen Ersatz- und Neubaumaßnahmen in einer Studie vergleichend untersucht worden. Die jüngeren Bestandsgebäude müssen höchstwahrscheinlich saniert und weiterbetrieben werden. Die beiden älteren Bestandsgebäude (Bettenhaus 1 und 2) wurden hinsichtlich des Bestandes bewertet und auf eine technische und wirtschaftliche Sanierungsfähigkeit und Funktionstauglichkeit unter Bezugnahme des Raumsolls, ggf. vergleichend mit Ersatzneubau, untersucht. Die Machbarkeitsstudie Zielplanung umfasste im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete: - Standortanalyse und Bestandsaufnahme - Technische Substanzerkundung - Überprüfung des Funktions- und Raumprogramms auf Umsetzbarkeit und Übereinstimmung mit den Programmzielen der Klinik - Aufstellen eines planungs- und projektbezogenen Zielkatalogs mit Programmzielen und langfristiger Zielplanung - Erarbeitung von grundsätzlich unterschiedlichen städtebaulichen Entwürfen bzw. Anordnungsstudien für die Zielplanung Bezirksklinik Rehau - Erarbeiten von unterschiedlichen Planungsansätzen in Hinblick auf Sanierung und Ersatzneubau - Erarbeiten und bewerten von Gebäudekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die einzelnen Entwurfskonzepte - Aufstellen einer Projektstrukturplanung (Zeit- und Organisationsplan) - Dokumentation und Zusammenfassung als Broschüre und digitale Mappe Format pdf - Erarbeitung von Ausschreibungsgrundlagen für das notwendige VgV-Verfahren, für die weiteren Planungsleistungen nach HOAI Fazit der Machbarkeitsstudie: Die Häuser 1 und 2 sind auch nach umfangreichen Umbaumaßnahmen für die geplante Nutzung ungeeignet. Nachdem beide Gebäude zudem erhebliche bauliche Mängel aufweisen, ist eine Erhaltung dieses Bestands nicht wirtschaftlich. Haus 3 ist für eine weitere Nutzung als Gerontopsychiatrie ungeeignet. Es weist funktionelle und räumliche Mängel auf. Im Zuge der empfohlenen Umnutzung und den damit verbundenen Umbauabeiten, können vorhandene bauliche und technische Defzite des Gebäudes behoben werden. Haus 6 liegt sehr weit vom Zentrum der Anlage entfernt. Bezüglich der vorhandenen Flächen bildet es das Raumprogramm der aktuellen Nutzung als Tagesklinik ab, allerdings besteht keine Anbindung zu bestehenden und neu zu planenden Therapieräumen, deren Nutzung somit durch sehr lange Wege stark eingeschränkt ist. Das Gebäude eignet sich durch seine Grundrisse und Lage hervorragend für eine Wohnnutzung. Es können bis zu 8 Wohnungen, ohne die Notwendigkeit großer Umbauten, hergestellt werden. Es wird empfohlen die Tagesklinik in Haus 3 umzuziehen. Haus 7 ist für die Unterbringung der Verwaltung aufgrund der Grundrisskonzeption und der fehlenden Anbindung an die bestehenden Gebäude nur sehr eingeschränkt geeignet. Für einen Neubau, welcher die lt. Raumprogramm geforderten, im Bestand nicht darstellbaren Flächen beinhalten soll, wurden insgesamt vier Baufelder untersucht, nach Ausschluss eines Baufelds drei davon detailierter. Insgesamt elf mögliche Baukörper, welche das geplante Raumprogramm auf den Baufeldern abbilden können, wurden vorgestellt und im Rahmen der Abstimmung mit der Regierung, dem Betreiber und dem zukünftigen Nutzer ausgeschlossen bzw. weiterverfolgt. Hieraus ergab sich, dass sich das Baufeld 1 für einen Neubau als ungeeignet und das Baufeld 2 als nur eingeschänkt geeignet darstellt und empfohlen wird, den Neubau im Bereich des Baufeld 3 zu planen. Baufeld 3 ermöglicht eine größtmögliche Zugänglichkeit zu vorhandenen Grünflächen. Die Anbindung an Haus 3 und 4 ist über kurze Wege möglich. Der Neubau kann in drei oberirdischen Geschossen das geplante Raumprogramm abbilden und dessen Einsehbarkeit ist aufgrund der rückwärtigen Lage deutlich reduziert. Im Zuge des vorliegenden Verfahrens werden die weiteren Planungsleistungen vergeben. Zielsetzung ist es, die Vorplanung (LPH 1 und 2 HOAI) in einen Antrag auf Vorwegfestlegung münden zu lassen, der Ende 2024 beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingereicht werden soll.

–538.325 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag8 von 8 angegeben

Aufgabenstellung und Projektanforderungen15 %
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche10 %
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan10 %
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung5 %
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn15 %
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung5 %
Methoden zur Kostensicherheit5 %
Methoden zur Terminsicherheit5 %
Preis30 %
Qualität
Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualität
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualität
Methoden zur Kostensicherheit
Qualität
Methoden zur Terminsicherheit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2) sowie LPH 5-8 HOAI (Stufe 3) und LPH 9 HOAI (Stufe 4).
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Stabsstelle Bauen Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung … ganz lesenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Stabsstelle Bauen Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Der Bewerbungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %] - Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [35 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [5 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [5 %] - Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Software, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 9 VgV) [10 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [10 %] - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) [10 %] - Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen [15 %]

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Krämer & Partner Planungsgesellschaft mbH, Zwickau5
2Ingenieurbüro Hausmann GmbH, Wernberg-Köblitz3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO
Anschrift
Cottenbacher Straße 23, 96445 Bayreuth
Kontakt
info@bezirk-oberfranken.de
Auskünfte
Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@coburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.03.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 447bb5bb-a128-4c0f-908d-0181a009e5be.