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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Zuschlag: Telekonsil-Plattform

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 240920veröffentlicht 13.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 738 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
360 Tsd. €
Laufzeit
36 Monatebis zu 12 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Punktwert Qualität40 %
  • Punktwert Investitionskosten30 %
  • Punktwert Instandhaltungskosten30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Mit der ausgeschriebenen Telekonsil-Plattform soll für die Sana Kli-niken ein deutschlandweites digitales Begleit- und Unterstützungsan-gebot für die konsiliarische Versorgung von schwerpunktmäßig geri-atrischen Patienten zur Verfügung stehen. Diese Plattform muss virtuelle Netzwerkstrukturen und damit verbunden eine patienten-zentrierte Dokumentation, Kommunikation und Koordination von telemedizinischen Leistungen ermöglichen. Für die effiziente Nutzung der Plattform müssen Standard-Schnittstellen zur Übermittlung bestehender Informationen zum Pati-enten etabliert werden. Beispielsweise muss eine Fallakte auf der Plattform aus dem Klinikinformationssystem eröffnet und befüllt werden können. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass bereits bei Eröffnung der Fallakte ausgewählte Informationen für die Versor-gungspartner bereitstehen. In Ergänzung dazu können auf der Platt-form erzeugte Ergebnisse des Risikoscreenings, geriatrische Asses-sments zum Patienten sowie ärztliche Dokumente wie Konsilberichte automatisiert an das Primärsystem zur Leistungsdokumentation und Archivierung übergeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 2 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermit-telbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.

Beschreibung des Loses

Neben den strategischen Themen Fachkräftesicherung und Ambulantisierung bietet die Digitali-sierung immense Chancen, um Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten. Schwerpunkte werden wir zukünftig auf die frühzeitige Bewertung von Symptomen und die effiziente Verteilung von Ressourcen legen müssen. Durch diese Maßnahmen wird die Versorgung planbarer und gleichzeitig die Fehlallokation von Ressourcen minimiert. Darüber hinaus spielen die frühzeitige Erkennung komplexer Versorgungsbedarfe durch Screenings und Risikobewertungen eine wich-tige Rolle, sie ermöglichen die gezielte Behandlung, wenn sie am dringendsten ist. In einer Welt, in der sich medizinisches Fachwissen ständig weiterentwickelt, wird es entschei-dend sein, die richtigen Experten zur Verfügung zu haben. Dies ist jedoch nicht immer einfach, insbesondere in ländlichen Regionen oder bei speziellen Fragestellungen. Durch die Vernetzung von Fachexperten können Patienten von einem umfassenderen Wissenspool profitieren. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Kliniken und anderen Versorgungspartnern sowie die Integra-tion von Patienten und ihren Angehörigen ist essenziell und führt zu einer effektiveren Koordina-tion der Patientenversorgung. Mit der Bereitstellung von Fachwissen im Rahmen von virtuellen Fallbesprechungen, Visiten und Konsilen wird der Austausch zwischen Fachkräften über regio-nale Grenzen hinweg ermöglicht, was die medizinische Versorgung verbessert und vorhandene Ressourcen effektiver nutzt. Mit der ausgeschriebenen Telekonsil-Plattform soll für die Sana Kliniken ein deutschlandweites digitales Begleit- und Unterstützungsangebot für die konsiliarische Versorgung von schwer-punktmäßig geriatrischen Patienten zur Verfügung stehen. Diese Plattform muss virtuelle Netz-werkstrukturen und damit verbunden eine patientenzentrierte Dokumentation, Kommunikation und Koordination von telemedizinischen Leistungen ermöglichen. Für die effiziente Nutzung der Plattform müssen Standard-Schnittstellen zur Übermittlung be-stehender Informationen zum Patienten etabliert werden. Beispielsweise muss eine Fallakte auf der Plattform aus dem Klinikinformationssystem eröffnet und befüllt werden können. Mit die-sem Vorgehen ist sichergestellt, dass bereits bei Eröffnung der Fallakte ausgewählte Informationen für die Versorgungspartner bereitstehen. In Ergänzung dazu können auf der Plattform er-zeugte Ergebnisse des Risikoscreenings, geriatrische Assessments zum Patienten sowie ärztli-che Dokumente wie Konsilberichte automatisiert an das Primärsystem zur Leistungsdokumenta-tion und Archivierung übergeben werden. Use-Cases a. Elektronische Patientenakten/ Fallakten (EPA/ EFA) Die Plattformlösung kann die zentrale Erfassung und Verwaltung von Gesundheitsdaten eines Patienten, einschließlich medizinischer Befunde, Behandlungsverlauf, Medikationsplan und Allergien ermöglichen. Dies erleichtert den sicheren Zugriff und Austausch von Patientendaten zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern und verbessert die Kontinuität der Versorgung. b. Telemedizin und Fernüberwachung Die Plattformlösung kann die Durchführung von virtuellen Sprechstunden, Konsultationen und Fernüberwachung von Patienten ermöglichen. Dies ist besonders nützlich für Patienten in abgelegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität. Fernüberwachungsgeräte können Gesundheitsdaten wie Blutdruck, Blutzucker und Herzfrequenz erfassen übertragen. c. Gesundheitsmanagement und Prävention Die Plattformlösung kann Angebote zur Förderung eines gesunden Lebensstils, einschließlich Ernährungsberatung, Fitnessprogramme und Raucherentwöhnung bieten. Sie können auch personalisierte Gesundheitsziele setzen und Fortschritte verfolgen, um die Patientenmotivation zu steigern und Krankheiten vorzubeugen. d. Interoperabilität und Datenaustausch Die Plattformlösung kann die Vernetzung von verschiedenen Informationssystemen unterstützen und den nahtlosen Austausch von Daten zwischen Gesundheits- und Sozialdienstleistern, Krankenhäusern, Laboren und Apotheken ermöglichen. Dies verbessert die Zusammenarbeit und Kommunikation im Gesundheitssystem. e. Datenanalyse und künstliche Intelligenz Die Plattformlösung kann fortschrittliche Analysetechniken und künstliche Intelligenz nutzen, um Gesundheitsdaten zu analysieren und Einblicke zu gewinnen. Dies kann zur Früherkennung von Krankheiten, Identifizierung von Behandlungsmustern, Personalisierung von Therapien und Optimierung von Behandlungsplänen beitragen. f. Arzneimittelmanagement Die Plattformlösung kann die Verwaltung von Medikamenten, einschließlich elektronischer Rezepte, Medikationsplanung und Erinnerungen zur Einnahme von Medikamenten, unterstützen. Dies hilft, Medikationsfehler zu reduzieren und die Einhaltung der Therapie zu verbessern. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Support der Te-lekonsil-Plattform in den teilnehmenden Krankenhäusern der Sana Kliniken AG im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbe-reiches. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf alle ihrerseits erforderlichen Tätigkeiten hinwei-sen. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung und die Systemverantwortung. Die im Rahmen des KHZG geplante Projektphase für die Einführung der Telekonsil-Plattform sehen dabei eine Einführung ab spätestens Anfang Q4/2024 und einen Abschluss bis spätesten Q2/2025 vor. Dies beinhaltet: - Bereitstellung der benötigten Umgebung - Installation und Tests - Schulungen der User und Standort IT-Mitarbeiter - Abnahme des Produktivsystems und Inbetriebnahme - Schnittstellenimplementierung und eine Integration mit dem primären Klinischen Arbeitsplatzsystem vor Ort

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Punktwert Qualität40 %
Punktwert Investitionskosten30 %
Punktwert Instandhaltungskosten30 %
Qualität
Punktwert QualitätPunktwert Qualität (Leistungsverzeichnis / Technische Anforderungen)
Kosten
Punktwert Investitionskosten
Kosten
Punktwert Instandhaltungskosten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 12-mal: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwöl … ganz lesenbis zu 12-mal: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 16.2 Mit dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung enden auch alle Einzelaufträge automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch den jeweiligen Auftraggeber bedarf. 16.3 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Einzelauftrag von dem jeweiligen Auftraggeber erteilt wurde. Die ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist für beide Parteien innerhalb der vorgenannten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelauftrag automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der … ganz lesenWeitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL5YUR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
vital.services GmbH, Leipzig1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Kontakt
ausschreibungen@sana.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Brandenburg (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.10.2024 auf 29.10.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65b7811e-3fe8-4873-9c1c-3b1e9b28a677.