Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Telekonsil-Plattform

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 240920veröffentlicht 20.09.2024erstmals 20.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 738 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Software in Brandenburg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
360 Tsd. €
Laufzeit
36 Monatebis zu 12 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Punktwert Qualität40 %
  • Punktwert Investitionskosten30 %
  • Punktwert Instandhaltungskosten30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
    vor 25 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Mit der ausgeschriebenen Telekonsil-Plattform soll für die Sana Kli-niken ein deutschlandweites digitales Begleit- und Unterstützungsan-gebot für die konsiliarische Versorgung von schwerpunktmäßig geri-atrischen Patienten zur Verfügung stehen. Diese Plattform muss virtuelle Netzwerkstrukturen und damit verbunden eine patienten-zentrierte Dokumentation, Kommunikation und Koordination von telemedizinischen Leistungen ermöglichen. Für die effiziente Nutzung der Plattform müssen Standard-Schnittstellen zur Übermittlung bestehender Informationen zum Pati-enten etabliert werden. Beispielsweise muss eine Fallakte auf der Plattform aus dem Klinikinformationssystem eröffnet und befüllt werden können. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass bereits bei Eröffnung der Fallakte ausgewählte Informationen für die Versor-gungspartner bereitstehen. In Ergänzung dazu können auf der Platt-form erzeugte Ergebnisse des Risikoscreenings, geriatrische Asses-sments zum Patienten sowie ärztliche Dokumente wie Konsilberichte automatisiert an das Primärsystem zur Leistungsdokumentation und Archivierung übergeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 2 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermit-telbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.

Beschreibung des Loses

Neben den strategischen Themen Fachkräftesicherung und Ambulantisierung bietet die Digitali-sierung immense Chancen, um Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten. Schwerpunkte werden wir zukünftig auf die frühzeitige Bewertung von Symptomen und die effiziente Verteilung von Ressourcen legen müssen. Durch diese Maßnahmen wird die Versorgung planbarer und gleichzeitig die Fehlallokation von Ressourcen minimiert. Darüber hinaus spielen die frühzeitige Erkennung komplexer Versorgungsbedarfe durch Screenings und Risikobewertungen eine wich-tige Rolle, sie ermöglichen die gezielte Behandlung, wenn sie am dringendsten ist. In einer Welt, in der sich medizinisches Fachwissen ständig weiterentwickelt, wird es entschei-dend sein, die richtigen Experten zur Verfügung zu haben. Dies ist jedoch nicht immer einfach, insbesondere in ländlichen Regionen oder bei speziellen Fragestellungen. Durch die Vernetzung von Fachexperten können Patienten von einem umfassenderen Wissenspool profitieren. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Kliniken und anderen Versorgungspartnern sowie die Integra-tion von Patienten und ihren Angehörigen ist essenziell und führt zu einer effektiveren Koordina-tion der Patientenversorgung. Mit der Bereitstellung von Fachwissen im Rahmen von virtuellen Fallbesprechungen, Visiten und Konsilen wird der Austausch zwischen Fachkräften über regio-nale Grenzen hinweg ermöglicht, was die medizinische Versorgung verbessert und vorhandene Ressourcen effektiver nutzt. Mit der ausgeschriebenen Telekonsil-Plattform soll für die Sana Kliniken ein deutschlandweites digitales Begleit- und Unterstützungsangebot für die konsiliarische Versorgung von schwer-punktmäßig geriatrischen Patienten zur Verfügung stehen. Diese Plattform muss virtuelle Netz-werkstrukturen und damit verbunden eine patientenzentrierte Dokumentation, Kommunikation und Koordination von telemedizinischen Leistungen ermöglichen. Für die effiziente Nutzung der Plattform müssen Standard-Schnittstellen zur Übermittlung be-stehender Informationen zum Patienten etabliert werden. Beispielsweise muss eine Fallakte auf der Plattform aus dem Klinikinformationssystem eröffnet und befüllt werden können. Mit die-sem Vorgehen ist sichergestellt, dass bereits bei Eröffnung der Fallakte ausgewählte Informationen für die Versorgungspartner bereitstehen. In Ergänzung dazu können auf der Plattform er-zeugte Ergebnisse des Risikoscreenings, geriatrische Assessments zum Patienten sowie ärztli-che Dokumente wie Konsilberichte automatisiert an das Primärsystem zur Leistungsdokumenta-tion und Archivierung übergeben werden. Use-Cases a. Elektronische Patientenakten/ Fallakten (EPA/ EFA) Die Plattformlösung kann die zentrale Erfassung und Verwaltung von Gesundheitsdaten eines Patienten, einschließlich medizinischer Befunde, Behandlungsverlauf, Medikationsplan und Allergien ermöglichen. Dies erleichtert den sicheren Zugriff und Austausch von Patientendaten zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern und verbessert die Kontinuität der Versorgung. b. Telemedizin und Fernüberwachung Die Plattformlösung kann die Durchführung von virtuellen Sprechstunden, Konsultationen und Fernüberwachung von Patienten ermöglichen. Dies ist besonders nützlich für Patienten in abgelegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität. Fernüberwachungsgeräte können Gesundheitsdaten wie Blutdruck, Blutzucker und Herzfrequenz erfassen übertragen. c. Gesundheitsmanagement und Prävention Die Plattformlösung kann Angebote zur Förderung eines gesunden Lebensstils, einschließlich Ernährungsberatung, Fitnessprogramme und Raucherentwöhnung bieten. Sie können auch personalisierte Gesundheitsziele setzen und Fortschritte verfolgen, um die Patientenmotivation zu steigern und Krankheiten vorzubeugen. d. Interoperabilität und Datenaustausch Die Plattformlösung kann die Vernetzung von verschiedenen Informationssystemen unterstützen und den nahtlosen Austausch von Daten zwischen Gesundheits- und Sozialdienstleistern, Krankenhäusern, Laboren und Apotheken ermöglichen. Dies verbessert die Zusammenarbeit und Kommunikation im Gesundheitssystem. e. Datenanalyse und künstliche Intelligenz Die Plattformlösung kann fortschrittliche Analysetechniken und künstliche Intelligenz nutzen, um Gesundheitsdaten zu analysieren und Einblicke zu gewinnen. Dies kann zur Früherkennung von Krankheiten, Identifizierung von Behandlungsmustern, Personalisierung von Therapien und Optimierung von Behandlungsplänen beitragen. f. Arzneimittelmanagement Die Plattformlösung kann die Verwaltung von Medikamenten, einschließlich elektronischer Rezepte, Medikationsplanung und Erinnerungen zur Einnahme von Medikamenten, unterstützen. Dies hilft, Medikationsfehler zu reduzieren und die Einhaltung der Therapie zu verbessern. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Support der Te-lekonsil-Plattform in den teilnehmenden Krankenhäusern der Sana Kliniken AG im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbe-reiches. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf alle ihrerseits erforderlichen Tätigkeiten hinwei-sen. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung und die Systemverantwortung. Die im Rahmen des KHZG geplante Projektphase für die Einführung der Telekonsil-Plattform sehen dabei eine Einführung ab spätestens Anfang Q4/2024 und einen Abschluss bis spätesten Q2/2025 vor. Dies beinhaltet: - Bereitstellung der benötigten Umgebung - Installation und Tests - Schulungen der User und Standort IT-Mitarbeiter - Abnahme des Produktivsystems und Inbetriebnahme - Schnittstellenimplementierung und eine Integration mit dem primären Klinischen Arbeitsplatzsystem vor Ort

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Punktwert Qualität40 %
Punktwert Investitionskosten30 %
Punktwert Instandhaltungskosten30 %
Qualität
Punktwert QualitätPunktwert Qualität (Leistungsverzeichnis / Technische Anforderungen)
Kosten
Punktwert Investitionskosten
Kosten
Punktwert Instandhaltungskosten

Eignung20 von 20 angegeben

Kriterium
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Angabe über Ausschlussgründe Erklärung, dass für die U … ganz lesenHinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Angabe über Ausschlussgründe Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Kriterium
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuch … ganz lesenErklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unterneh … ganz lesenErklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfo … ganz lesenErklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Kriterium
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der … ganz lesenErklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Kriterium
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestäti … ganz lesenErklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle v … ganz lesenErklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Die … ganz lesenZum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls der Teilnahmeantrag/ das … ganz lesenErklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt
Kriterium
Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Kriterium
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die A … ganz lesenErklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags"). Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt. Hinweis: Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bewerber und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Kriterium
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Lei … ganz lesenAngaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind. Mindestanforderungen: o Es müssen mindestens zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. o Als vergleichbar wird anerkannt: Bereitstellung der einer Telekonsil-Plattform in Form von entweder - Projekt mit einem Krankenhaus und weiteren Kooperationspartnern - Projekt mit einer Klinikengruppe - Projekt mit Anbindung an die folgenden KIS: o Orbis, o M-KIS, o Medico, o i.s.h.med o Clinicall o Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse sowie Name des Referenzprojekts - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Kurzbeschreibung des Projekts - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle - Anzahl der Fachabteilungen bei denen das Produkt zum Einsatz kommt - Name des angebundenen KIS-Systems Die Vorlage von zwei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung. Kann der Bewerber keine zwei Referenzen angeben, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Kriterium
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft … ganz lesenErklärung, dass mein/unser Unternehmen nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Kriterium
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und säm … ganz lesenErklärung, dass mein/unser Unternehmen nach ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Kriterium
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent). Gefordert ist die Angabe der Mitarbeiterzahlen gesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls m … ganz lesenErklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent). Gefordert ist die Angabe der Mitarbeiterzahlen gesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen. Hinweis: Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bewerber und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Erklärung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mind … ganz lesenErklärung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Der entsprechende Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unaufgefordert vorzulegen.
Kriterium
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. - Vereinbarung Auftragsverarbeitung. Die Anerkennung der vorge … ganz lesenIch/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. - Vereinbarung Auftragsverarbeitung. Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
Kriterium
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen die Anforderungen der KRITIS-Verordnung und KRITIS-V (B3S), die die Mindestanforderungen nach IT-SiG 2.0 und branchenspezifische Sicherheitsstandards für Kritische Infrastrukturen darstellt, erfüllt. Die Erklärung der oben genannten Verordnung ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 12-mal: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwöl … ganz lesenbis zu 12-mal: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 16.2 Mit dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung enden auch alle Einzelaufträge automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch den jeweiligen Auftraggeber bedarf. 16.3 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Einzelauftrag von dem jeweiligen Auftraggeber erteilt wurde. Die ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist für beide Parteien innerhalb der vorgenannten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelauftrag automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
Bindefrist bis 31.12.2024
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Bedingungen gemäß § 128 GWB. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB Erklärung zur Einhaltung Tarif- u Mindestlohn Erklärung Antikorruption Erklärung Russland-Sanktion
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der … ganz lesenWeitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBLHPXP

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Kontakt
ausschreibungen@sana.de

Mehr von Klinikum Dahme-Spreewald GmbH

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Brandenburg (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.10.2024 auf 29.10.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a106f4b2-dc56-446d-bc5e-0be19ea11b7d.