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Zuschlag: Spracherkennung

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 240416veröffentlicht 24.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 884 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 12-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
36 Monatebis zu 12 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung30 %
  • Investitionskosten50 %
  • Anwenderbewertung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3 - Los 1). Hinweis: Los 2 musste in der ersten Angebotphase am 14.11.2024 aufgehoben werden. Begrüdnung: Das Angebot für Los 2 - KIS Orbis musste gemäß § 57 Abs 1 Nr. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Demnach musste Los 2 aufgehoben werden. Das Vergabeverfahren wurde nur mit Los 1 weiterführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt lediglich für Los 1.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auftraggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Information Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rahmen von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die je-weiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getragen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Hinweis: Los 2 musste in der ersten Angebotsphase gemäß § 57 Abs 1 Nr. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden und damit aufgehoben werden. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nuance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen berücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Lizenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsvertrages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizenzen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Bestandsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Leistung30 %
Investitionskosten50 %
Anwenderbewertung20 %
Qualität
LeistungLeistung 30%
Kosten
InvestitionskostenInvestitionskosten 50%
Qualität
AnwenderbewertungAnwenderbewertung 20%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 12-mal: 15. Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge 15.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt … ganz lesenbis zu 12-mal: 15. Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge 15.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 15.2 Von dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung bleibt die Wirksamkeit eines Einzel-auftrags unberührt. Soweit die Rahmenvereinbarung vor dem Ende der Laufzeit eines Einzel-auftrags endet, gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung als Bestandteil des Einzelauftrags fort. 15.3 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Einzelauftrag von dem jeweiligen Auftraggeber erteilt wurde. Die ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist für beide Parteien innerhalb der vorgenannten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelauftrag automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. 15.4 Sonderkündigungsrecht bei Change-of-Control und Abtretung 15.4.1 Für den Fall eines Change of Control (siehe Ziffer 2.6) besteht betreffend des hiervon betroffenen Abrufberechtigten und des von diesem begründeten Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht, das abweichend von Ziffer 15.3 sowie etwaigen Regelungen in den Einzelaufträgen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsletzten wirksam wird (nachfolgend "Sonderkündigungsrecht"). 15.4.2 Die Abrufberechtigten treten mit Auslösen eines Einzelauftrags zugleich ihr diesbezügliches, jeweiliges Sonderkündigungsrecht an die dies bereits hiermit annehmende SIT ab. Das Sonderkündigungsrecht erlischt nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Eintritt des Change of Control. 15.4.3 Hilfsweise für den Fall, dass die vorgenannte Abtretung unzulässig/unwirksam sein sollte, erteilt der jeweilige Abrufberechtigte mit Auslösen eines Einzelauftrags der SIT zugleich jeweils eine unwiderrufliche Vollmacht zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts. Diese Vollmacht erlischt mit Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Eintritt des jeweiligen Change of Control. 15.4.4 Etwaige Ansprüche in Folge einer durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts eintretenden Vertragsbeendigung (z. B. gemäß § 648 BGB, sofern und soweit einschlägig) bestehen allein gegenüber dem vom Change of Control betroffenen Abrufberechtigten. 15.5 Abweichend zu Ziffer 15.3 vereinbaren die Parteien, dass eine sog. Co-Terminierung in Bezug auf jeden einzelnen Auftraggeber erfolgt. Das bedeutet, dass die Laufzeit gemäß Ziffer 15.3 sich nach dem 1. Einzelauftrag durch den einzelnen Auftraggeber bezieht. Alle folgenden Einzelaufträge dieses Auftraggebers haben eine angepasste Laufzeit und enden mit Ablauf der Laufzeit des 1. Einzelauftrags. Beispiel: 1. Bestellung am 1. Juni 2024 mittels Einzelauftrag - Laufzeit 1. Einzelauftrag bis zum 31. Mai 2027 (plus ggf. automatische Verlängerung); 2. Bestellung durch den selben Auftraggeber am 1. September 2024 - Laufzeit 2. Einzelauftrag bis zum 31. Mai 2027. Vorgenanntes gilt nur für den jeweiligen Auftraggeber und nicht für alle Auftraggeber zusammen. 15.6 Das Recht zur Kündigung der Rahmenvereinbarung bzw. des Einzelauftrags aus wichtigem Grund bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn 15.6.1 der Auftragnehmer die in den Ziffern 25.1- 25.4 auferlegten Pflichten verletzt, 15. …
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Angebot für Los 2 - KIS Orbis musste in der ersten Angebotsphase gemäß § 57 Abs 1 Nr. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Demnach musste Los 2 aufgehoben werden. Das Vergabeverfahren wurde nur mit Los 1 weiterführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt lediglich für Los 1 und deren abrufberechtigten Auftraggeber.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL5CBE Das Angebot für Los 2 - KIS Orbis musste in der ersten Angebotsphase gemäß § 57 Abs 1 Nr. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Demnach musste Los 2 aufgehoben werden. Das Vergabeverfahren wurde nur mit Los 1 weiterführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt lediglich für Los 1.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Solventum Germany GmbH, Kamen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Kontakt
ausschreibungen@sana.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d961ffd5-7e70-4f16-8cde-93cf0d52e6d4.