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Spracherkennung

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 240416veröffentlicht 30.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 884 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Software in Brandenburg (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung30 %
  • Investitionskosten50 %
  • Anwenderbewertung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Krankenhausinformationssysteme

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auf-traggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Infor-mation Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rah-men von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die jeweiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getra-gen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Zusätzlich anfallende Schnittstellenkosten für die Implementierung auf Seiten des KIS Herstellers um die volle geforderte Funktionsfähigkeit abzubilden werden daher in der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nu-ance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen be-rücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Li-zenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsver-trages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizen-zen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Be-standsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen.

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3
Krankenhausinformationssystem Orbis

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Spracherkennung und -steuerung für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlos-sener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Ver-tragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Bedarf, die Losaufteilung sowie die KIS Systeme der Abrufberechtigten Auf-traggeber ist der Vertragsanlage 5 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auf-traggeber. Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung und Implementierung einer soweit als möglich konzernweit einheitlichen Spracherkennung und -steuerung, welche den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht. Die Abrufberechtigten Auftraggeber betreiben Klinik Infor-mation Systeme (KIS) verschiedener Hersteller. Diese sind in Vertragsanlage 5 aufgeführt. Eine Integration in alle genannten Systeme ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten und im Rah-men von Referenzen nachzuweisen. Schnittstellenvoraussetzungen, welche durch die jeweiligen Hersteller zur vollen Funktionalität bereitgestellt werden müssen sind durch den Bieter zwingend zu benennen. Anfallende Schnittstellenkosten werden durch die jeweiligen Auftraggeber getra-gen. Für die abrufberechtigten Auftraggeber mit dem KIS Orbis (Dedalus) ist ein getrenntes Los 2 vorgesehen, da nach Angaben des Herstellers eine Tiefenintegration mit der Funktionalität einer Sprachsteuerung technologisch durch einen Fremdhersteller nur bedingt umgesetzt werden kann. Zusätzlich anfallende Schnittstellenkosten für die Implementierung auf Seiten des KIS Herstellers um die volle geforderte Funktionsfähigkeit abzubilden werden daher in der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. In den Einrichtungen der abrufberechtigten Auftraggeber sind bereits entsprechende Lösungen zum Teil unterschiedlicher Hersteller als Kauflizenzen implementiert. Es soll die Möglichkeit bestehen, das erworbene Lizenzen (aktueller Bestand: Kauflizenzen Nu-ance Dragon medical) abgelöst werden und in eine SaaS Lizenz überführt werden. Das hat zur Folge, dass neben den Kosten für die Abdeckung des Gesamtbedarfes der jeweiligen Einrich-tung auch eine Neuinstallation eine ggf. anfallende Migration der bestehenden Installationen be-rücksichtigt werden muss. Die Implementierung erfolgt je Einrichtung für die komplette, zukünftig benötigte Anzahl an Li-zenzen um einen Parallelbetrieb unterschiedlicher Systeme zu vermeiden. Da für die Bestands-installationen Wartungsverträge mit Restlaufzeiten bestehen, erfolgt die Bereitstellung der SAAS Lizenz für abgelöste Kauflizenzen kostenfrei bis zum Ablauf des jeweiligen Wartungsver-trages. Bestehende Wartungsverträge werden zum frühesten möglichen Zeitpunkt gekündigt Beispiel: Die Endausbaustufe eines Auftraggebers beträgt 200 Lizenzen, es sind 50 Kauf Lizen-zen im Bestand. Für diese Lizenzen haben die Wartungsverträge eine Restlaufzeit bis 31.12.2023. Ab Erklärung der Betriebsbereitschaft für die 200 Lizenzen am 01.07.2023 werden die Saas Gebühren für 150 Lizenzen berechnet. Der Wartungsvertrag der Be-standsinstallation wird fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt. Ab dem 01.01.2024 werden 200 Lizenzen berechnet werden. Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Cloudvertrag geschlossen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Leistung30 %
Investitionskosten50 %
Anwenderbewertung20 %
Qualität
Leistung
Kosten
Investitionskosten
Qualität
Anwenderbewertung

Eignung20 von 20 angegeben

Kriterium
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Angabe über A … ganz lesenI. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Angabe über Ausschlussgründe Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Kriterium
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung … ganz lesenAngaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grun … ganz lesenAngaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend) Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderu … ganz lesenAngaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend) Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Kriterium
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. … ganz lesenAngaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Kriterium
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: … ganz lesenAngaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium
Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf V … ganz lesenAngaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Kriterium
Nachweise zur Eignung Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates … ganz lesenNachweise zur Eignung Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erla … ganz lesenEintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt
Kriterium
Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Kriterium
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestan … ganz lesenErklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen ("kumulierter Wert") mindestens 3 Mio. Euro netto betragen haben. Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung. Der vom Bieter angegebene "kumulierte Wert" ist die Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt. Hinweis: Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bewerber und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Kriterium
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebe … ganz lesenAngaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind. Mindestanforderungen: o Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. o Mindestens ein Referenzgeber weist als Maximalversorger eine Bettenanzahl von mehr als 900 Betten vor. o Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Referenzeinrichtung ist ein Maximalversorger mit mehr als 900 Betten - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Kurzbeschreibung des Projekts - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung. Kann der Bewerber keine drei Referenzen angeben, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Kriterium
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder eine … ganz lesenAngaben/Nachweise zur Qualitätssicherung Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Angaben/Nachweise zur Informationssicherheit Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle … ganz lesenAngaben/Nachweise zur Informationssicherheit Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert ist bzw. spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Erklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeitäquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Stichtag: jeweils der 31.12.) Gefordert ist die Angabe der Mitarbeiterzahlen gesamt in den letzten drei abgesc … ganz lesenErklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeitäquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Stichtag: jeweils der 31.12.) Gefordert ist die Angabe der Mitarbeiterzahlen gesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen. Hinweis: Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bewerber und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Erklärung zur BSI-C5 Zertifizierung Erklärung, dass das Unternehmen BSI-C5 zertifiziert ist. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung ist dem Teilnahmeantrag beigefügt. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Erklärung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mind … ganz lesenErklärung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist. Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung. Auf gesondertes Verlangen ist der entsprechende Nachweise einzureichen. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Kriterium
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. - Vereinbarung Auftragsverarbeitung. Die Anerkennung der vorge … ganz lesenIch/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. - Vereinbarung Auftragsverarbeitung. Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 12-mal: 15. Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge 15.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt … ganz lesenbis zu 12-mal: 15. Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge 15.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 15.2 Von dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung bleibt die Wirksamkeit eines Einzel-auftrags unberührt. Soweit die Rahmenvereinbarung vor dem Ende der Laufzeit eines Einzel-auftrags endet, gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung als Bestandteil des Einzelauftrags fort. 15.3 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Einzelauftrag von dem jeweiligen Auftraggeber erteilt wurde. Die ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist für beide Parteien innerhalb der vorgenannten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelauftrag automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. 15.4 Sonderkündigungsrecht bei Change-of-Control und Abtretung 15.4.1 Für den Fall eines Change of Control (siehe Ziffer 2.6) besteht betreffend des hiervon betroffenen Abrufberechtigten und des von diesem begründeten Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht, das abweichend von Ziffer 15.3 sowie etwaigen Regelungen in den Einzelaufträgen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsletzten wirksam wird (nachfolgend "Sonderkündigungsrecht"). 15.4.2 Die Abrufberechtigten treten mit Auslösen eines Einzelauftrags zugleich ihr diesbezügliches, jeweiliges Sonderkündigungsrecht an die dies bereits hiermit annehmende SIT ab. Das Sonderkündigungsrecht erlischt nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Eintritt des Change of Control. 15.4.3 Hilfsweise für den Fall, dass die vorgenannte Abtretung unzulässig/unwirksam sein sollte, erteilt der jeweilige Abrufberechtigte mit Auslösen eines Einzelauftrags der SIT zugleich jeweils eine unwiderrufliche Vollmacht zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts. Diese Vollmacht erlischt mit Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Eintritt des jeweiligen Change of Control. 15.4.4 Etwaige Ansprüche in Folge einer durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts eintretenden Vertragsbeendigung (z. B. gemäß § 648 BGB, sofern und soweit einschlägig) bestehen allein gegenüber dem vom Change of Control betroffenen Abrufberechtigten. 15.5 Abweichend zu Ziffer 15.3 vereinbaren die Parteien, dass eine sog. Co-Terminierung in Bezug auf jeden einzelnen Auftraggeber erfolgt. Das bedeutet, dass die Laufzeit gemäß Ziffer 15.3 sich nach dem 1. Einzelauftrag durch den einzelnen Auftraggeber bezieht. Alle folgenden Einzelaufträge dieses Auftraggebers haben eine angepasste Laufzeit und enden mit Ablauf der Laufzeit des 1. Einzelauftrags. Beispiel: 1. Bestellung am 1. Juni 2024 mittels Einzelauftrag - Laufzeit 1. Einzelauftrag bis zum 31. Mai 2027 (plus ggf. automatische Verlängerung); 2. Bestellung durch den selben Auftraggeber am 1. September 2024 - Laufzeit 2. Einzelauftrag bis zum 31. Mai 2027. Vorgenanntes gilt nur für den jeweiligen Auftraggeber und nicht für alle Auftraggeber zusammen. 15.6 Das Recht zur Kündigung der Rahmenvereinbarung bzw. des Einzelauftrags aus wichtigem Grund bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn 15.6.1 der Auftragnehmer die in den Ziffern 25.1- 25.4 auferlegten Pflichten verletzt, 15. …
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Bedingungen gemäß § 128 GWB. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB Erklärung zur Einhaltung Tarif- u Mindestlohn Erklärung Antikorruption Erklärung Russland-Sanktion
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBLHNSE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Kontakt
ausschreibungen@sana.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34e56b59-6865-420f-a75e-07d2b5e8c079.