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Zusammenlegung / Erweiterung Mittelschule Königsbrunn - Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021_Stufe-2

Stadt Königsbrunn · Königsbrunn, Bayern

Aktenzeichen 246587veröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 632 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
71 Monate30.09.2025 – 01.09.2031, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Königsbrunn86343, Landkreis Augsburg, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)25 %
  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)50 %
  • C) Honorar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.09.2031
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zusammenlegung und Erweiterung der Mittelschule am Standort Süd, Römerallee 1, 86343 Königsbrunn. Gegenstand der Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Königsbrunn plant die Zusammenlegung und Erweiterung der Mittelschule am Standort Süd, Römerallee 1, 86343 Königsbrunn. Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Das Bauvorhaben soll als Clusterschule mit "Lernlandschaften" aufbauend auf einem pädagogischen Raumfunktionsbuch realisiert werden. Der voraussichtliche Raumbedarf liegt bei einer 4- bis 5-zügigen Schule für 6 Jahrgangsstufen und 3-zügig für die M-Zug-Klassen. Zusätzlich sind Sonderklassen (wie Projektklassen, Deutschklassen etc.) vorgesehen. Ziel der Planung ist unter anderem eine hohe Flexibilität der Räume nach dem Lernlandschaft-Konzept, welches verschiedene pädagogische Ansätze ermöglicht. Das Projekt ist wirtschaftlich und nachhaltig umzusetzen, bei gleichzeitig hohem gestalterischem Anspruch. Die neue Mittelschule Königsbrunn muss auch aus architektonischer Sicht ein Wohlfühlort für die Nutzer werden. Für die neue Mittelschule ist ein Gesamtkonzept zu entwickeln, bei dem die Fachplaner frühzeitig eingebunden werden müssen. Die Haustechnik ist in das gestalterische Gesamtkonzept zu integrieren. Sichtbare technische Dachaufbauten sind explizit unerwünscht. Der Rückbau der bestehenden Schule am Standort Nord ist nicht Teil dieser Beauftragung. Die Schüler des Standorts Süd werden während der Baumaßnahme an einem anderen Standort unterrichtet. Der zweigeschossige Bestandbau (Baujahr 2005) bedarf einer energetischen Sanierung und einer neuen Fassade. Die Auftraggeberin hat sich die Vorgabe gegeben kommunale Gebäude mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu erstellen, dies gilt auch für Generalsanierungen. Die neue Mittelschule ist in ihrer Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten. Die Fachlehrsäle und die Verwaltungsräume sind zum größten Teil bereits im Bestandbau vorhanden, sodass die aktuellen Räume des Bestands nur teilweise umstrukturiert werden müssen. Der Bestandsbau ist durch einen Erweiterungsanbau zu ergänzen. Die bestehende Zweifeldsporthalle soll um ein Feld, und die dazugehörigen Sanitär- und Nebenräume erweitert werden. Eine Unterkellerung ist nicht angedacht. Alle Gebäudeteile sind miteinander zu verbinden. Hierbei ist insbesondere auf die Gewährleistung des Brandschutzes bei der Verbindung zum Bestand zu achten. Ein Brandschutzplaner wird gesondert beauftragt. Die Auftraggeberin versucht, soweit möglich, auf den Einsatz von mechanischen Lüftungsanlagen zu verzichten. Ziel ist es in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachplanern ein Lüftungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, welches eine gute Innenraumluftqualität gewährleistet. Primär sind für die Mittelschule freie Lüftungskonzepte, Querlüftungskonzepte, Nachtauskühlungskonzepte und ggf. geregelte Fensterspaltlüftungskonzepte zu entwickeln. Mechanische Lüftungsanlagen oder Hybridlüftungssystemen sind nur in Bereichen, die mit freier Lüftung nicht belüftet werden können, vorzusehen. Bereitschaft zur Unterstützung, Entwicklung und Umsetzung eines innovativen, nachhaltigen Lüftungskonzepts auf der Basis freier Lüftung, unter größtmöglichem Verzicht auf mechanischen Lüftungsanlagen, wird vorausgesetzt. In der zweiten Verfahrensstufe ist ein Lösungsvorschlag (planerisches Konzept) für den Umbau des Bestandgebäudes und die Erweiterung der Mittelschule samt Sporthalle in Form von Skizzen oder Handzeichnungen inklusive textlicher Erläuterung zur Umsetzung der Idee einzureichen. Hierbei muss sowohl das Raumkonzept, als auch die Wirtschaftlichkeit und der Umgang mit dem Klimawandel überzeugen. Wert ist vor allem auf Adress- und Identitätsbildung, Atmosphäre und Raumwahrnehmung sowie Nachhaltigkeit zu legen. Ziel ist eine Schule im "Grünen" als eine "grüne Schule" in Weiterführung des Konzeptes vom Bestandsgebäude mit einem funktionalen und wirtschaftlichen, aber auch architektonisch ansprechenden, Konstruktionsansatz (ggf. mit vorgefertigten Elementen, Modulen etc.). Die Lebenszyklusbetrachtung und die CO2-Gesamtbilanz sind zu beachten. Als Grundlage dient das von der Auftraggeberin in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellte Raumfunktionsbuch. Dieses ist zwingend zu berücksichtigen Die Auftraggeberin stellt außerdem eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung. Der Lösungsvorschlag kann darauf aufbauen, die Auftraggeberin ist jedoch offen für neue Ideen und Optimierungsvorschlägen zur Umsetzung des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte mit den Lösungsvorschlägen vorrangig einen Eindruck von der kreativen Haltung und der Vision der Architekten für das Bauvorhaben gewinnen. Die Lösungsvorschläge werden pauschal mit 5.000 Euro brutto vergütet. Die Tiefe der Ausarbeitung ist an die Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für den Lösungsvorschlag dem Verfahrenssieger in Abzug gebracht. ---- Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Die Einreichung des Förderantrags ist für September 2026 vorgesehen. Bis dahin muss der Bauantrag gestellt werden. ---- Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Mai 2025 statt. Die Auftragsvergabe ist im Sommer 2025 und der darauffolgende Projektstart ist im Herbst 2025 vorgesehen. Baubeginn ist für das Frühjahr 2028 geplant, die Fertigstellung soll im 1. Quartal 2031 erfolgen, die Nutzungsaufnahme ist für spätestens September 2031 geplant. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Gewichtung (Punkte, genau) 25Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Qualität
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Gewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Preis
C) HonorarGewichtung (Punkte, genau) 25Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2025
Vertragsende
01.09.2031
Verlängerung
bis zu 3-mal: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 ff HOAI 2021, Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 ff HOAI 2021, Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 ff HOAI 2021, Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 ff HOAI 2021. ---- Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekann … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB3578W Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4DB3578W Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, - der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
allmannwappner gmbh, München5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdebf775-8fe7-4f19-a104-7c47c893a813.