Zukunftssprung
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 34348/FB56/05-2024veröffentlicht 16.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.09.2024 – 31.08.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Abteilung Friedhöfe - Kronenpflege und Massariakontrolle an Platanen 2027-2029Grün und Gruga · EssenFrist 03.12.2026
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.09.2024 – 31.08.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45136, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotspreis30 %
- Konzeptionelle Bewertung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2025
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Die Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren, die - vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen, - die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, - über keine berufliche Erstausbildung verfügen und - wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Zum größten Teil handelt es sich bei der Zielgruppe um Jugendliche unter 18 Jahren. Es gibt 25 Teilnehmerplätze.
Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen. Zusätzlich soll eine Berufsschule besucht werden und es gibt die Möglichkeit seinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erreichen. Die Berufsschule wird durch das JC vorgegeben. Es sind zwei Projektansätze (im Bereich gewerblich-technisch und Hauswirtschaft) durchgängig vorzuhalten, die den unterschiedlichen Teilnehmendeninteressen, -ressourcen und -kompetenzen entsprechen.
Beschreibung des Loses
Die Maßnahme ist in eine vierwöchige Einstiegsphase, einen Berufsschulbesuch und Projektarbeit bei einem Träger aufgeteilt.
Die Einstiegsphase besteht aus Einzel- und Gruppenberatung und soll eine ausführliche Erhebung der persönlichen und beruflichen Situation, sowie eine Stärken- und Schwächenanalyse beinhalten. Hier soll ausgehend von den Beobachtungen und Gesprächsergebnissen ein erstes Bild über die bisherigen Integrationshemmnisse und die Motivation der Teilnehmenden gewonnen werden. In dieser Phase sollen ausdrücklich keine klassischen Profiling- und Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Es sind zwei Projektansätze durchgängig vorzuhalten. Es sollen Projektansätze aus dem gewerblich-technischen Bereich und aus dem Bereich Hauswirtschaft sein. Der Auftraggeber kann diese beiden Ansätze auch verbinden und ein freies Projekt anbieten. Die Bereiche gewerblich-technisch und Hauswirtschaft müssen aber durch die Projekte abgedeckt sein. Den Teilnehmenden sind alle Projektansätze bedarfsgerecht zu ermöglichen. Diese Projektansätze werden durch den Bedarfsträger nicht vorgegeben, sondern vom Auftragnehmer selbst entwickelt und bei Angebotsabgabe eingereicht. Es soll dabei auch darum gehen, die Teilnehmenden an mögliche Berufsbilder heranzuführen und praktische Arbeit erlebbar zu machen. Darüber hinaus sind entsprechend weitere Projektansätze zu entwickeln. Ein Projekt ist ein zielgerichtetes, für den jeweiligen Teilnehmenden einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird. Zur Durchführung von Projekten können Projektteams gebildet werden.
Des Weiteren gibt es folgende Querschnittsaufgaben: - Schlüsselkompetenzen entwickeln und fördern - Sozialpädagogische Begleitung für einzelne Teilnehmende und die Gruppe - Elternarbeit/ aufsuchende Hilfe - Einbindung des Auftragnehmers in regionale Netzwerke
Außerdem werden folgende Fördereinheiten angeboten: - Stütz- und Förderunterricht - Vorbereitung auf die Berufsreife - Lernen lernen - Berufsorientierung - Schuldenprävention - Suchtprävention - Grundlagen gesunder Lebensführung - Sprächförderung - Mobilitätstraining - Bewerbungstraining - Betriebliche Erfahrungen (Praktika)
Zuweisungsdauer, Zeitlicher Umfang und Teilnehmerplätze Die Zuweisungsdauer beträgt grundsätzlich 6 Monate. Bei den Teilnehmenden, die den Schulabschluss nachholen, beträgt die Zuweisungsdauer 12 Monate. Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines vorgeschriebenen Berufsschulunterrichtes 30 Zeitstunden ohne Pausen. Die täglichen Zeiten sind 6 Stunden für jeden Teilnehmenden, dabei sind die Berufsschulzeiten zu berücksichtigen und die Zeiten ggfls. anzupassen. In der Regel soll die Maßnahme zwischen 8:00h und 15:00h stattfinden. Der Auftragnehmer soll für einen sanften Einstieg in den Tag sorgen. Daher sollen die Teilnehmenden zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr (Gleitzeit) beginnen können. Eventuell auch mit einem kleinen Frühstück und Tee. Ein späterer Beginn als 9:00h ist nicht vorgesehen. Die Tage an denen die Berufsschule stattfindet, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Teilnehmenden sollen nach 6 Stunden die Maßnahme abschließen (auch wenn dies vor 15h ist). Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass die Teilnehmenden eine eigene sinnvolle Tätigkeit, der sie selbstständig nachgehen können, hat. Dieser Tätigkeit ist dann entweder vor 9:00h oder nach14:00h nachzugehen. Es sind 25 Teilnehmerplätze.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Konzeptionelle Bewertung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit kann zweimal um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Option verlängert werden.
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann zweimal um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Option verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y17HVZXHG Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y17HVZXHG Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Die Boje - gem. kath. Jugendsozialarbeit Essen GmbH, Essen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ruhrallee 175, 45136 Essen
- Kontakt
- planung-und-vergabe@
jobcenter.essen.de - Auskünfte
- Stadt Essen - JobCenter Essenplanung-und-vergabe@
jobcenter.essen.de
Bei uns erfasst
- Einzelaufträge Sprachmittlung09.10.2026 · 16 Angebote
- Sprachmittlung im Festeinsatz27.08.2026 · 19 Angebote
- Neue Wege - Neue Chancen13.07.2026 · 1 Angebot
- BewerbungsSchmiede06.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- ZAW - Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik - Karlsruhe ML 000BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 16.12.2026
- ZAW - Fachinformatiker/in FR Systemintegration - UlmBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 16.12.2026
- ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker/-in - SengwardenBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 09.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a5b9c40-f55f-4df9-8857-0525ccb814be.