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ZUE Sankt Augustin Reinigungsdienstleistungen

Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-119veröffentlicht 10.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 296 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.04.2026 – 31.10.2026, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 Gebäudereinigung

Los 2 Glasreinigung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudereinigung

Los 1 Gebäudereinigung: Der Auftragnehmer ist für die Reinigung der Aufnahmeeinrichtung und damit zusammenhängende Leistungen verantwortlich. Ziele der Reinigungsdienstleistung sind - kurzfristig eine angenehme und hygienisch unbedenkliche Lebensumgebung zu schaffen, - mittelfristig stärkeren Verschmutzungen (z.B. in Fluren, Küchen und Sanitärräumen) vorzu-beugen und - langfristig den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. - Endreinigungen etwaiger Baustellen zum Abschluss von Bauarbeiten des Auftraggebers und Renovierungsarbeiten des Auftraggebers sind nicht durch den Auftragnehmer zu leisten. Los 2 Glasreinigung: Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigungsleistungen Glas in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung. Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte/Hilfsmittel und Arbeitsmittel (auch Putzmittel) werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht für alle Gefahrenquellen, die mit Tätigkeiten der Glasreinigung verknüpft sind. Der Auftragnehmer haftet für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Die Kosten für Schadensfälle, die durch höhere Gewalt (Elementarschäden) verursacht worden sind, trägt der Auftraggeber. Den Grundsätzen des Gebäudereinigerhandwerks ist durch den Auftragnehmer Rechnung zu tragen; dabei gelten grundsätzlich die von der Gebäudereiniger-Innung Nordrhein-Westfalen implementierten Qualitätsstandards für die Ausführung von Arbeiten an Glas und Fenstern.

7 Monate–
2
Glasreinigung

Los 1 Gebäudereinigung: Der Auftragnehmer ist für die Reinigung der Aufnahmeeinrichtung und damit zusammenhängende Leistungen verantwortlich. Ziele der Reinigungsdienstleistung sind - kurzfristig eine angenehme und hygienisch unbedenkliche Lebensumgebung zu schaffen, - mittelfristig stärkeren Verschmutzungen (z.B. in Fluren, Küchen und Sanitärräumen) vorzu-beugen und - langfristig den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. - Endreinigungen etwaiger Baustellen zum Abschluss von Bauarbeiten des Auftraggebers und Renovierungsarbeiten des Auftraggebers sind nicht durch den Auftragnehmer zu leisten. Los 2 Glasreinigung: Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigungsleistungen Glas in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung. Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte/Hilfsmittel und Arbeitsmittel (auch Putzmittel) werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht für alle Gefahrenquellen, die mit Tätigkeiten der Glasreinigung verknüpft sind. Der Auftragnehmer haftet für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Die Kosten für Schadensfälle, die durch höhere Gewalt (Elementarschäden) verursacht worden sind, trägt der Auftraggeber. Den Grundsätzen des Gebäudereinigerhandwerks ist durch den Auftragnehmer Rechnung zu tragen; dabei gelten grundsätzlich die von der Gebäudereiniger-Innung Nordrhein-Westfalen implementierten Qualitätsstandards für die Ausführung von Arbeiten an Glas und Fenstern.

7 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der Beginn der Ausführungen der Leistungen wird dem AN vom AG mit einem Vorlauf von sieben Kalendertagen mitgeteilt. Die Ausführung der Leistungen wird frühestens am 01.04.2026 um 0:00 Uhr beginnen. Die Ausführung der Leistungen endet am 31.10.2026 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer Künd … ganz lesenbis zu 4-mal: Der Beginn der Ausführungen der Leistungen wird dem AN vom AG mit einem Vorlauf von sieben Kalendertagen mitgeteilt. Die Ausführung der Leistungen wird frühestens am 01.04.2026 um 0:00 Uhr beginnen. Die Ausführung der Leistungen endet am 31.10.2026 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN vier Mal um jeweils ein Jahr verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Rahmen der Angebotsphase für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren Reinigungsdienstleistungen werden in der ZUE Sankt Augustin Ortsbesichtigungen am Montag, 5. Januar 2026 angeboten. An diesem Tag wird es mehrere Termine geben, wobei es sich aufgrund der großen Anzahl an Bietern jeweils um T … ganz lesenIm Rahmen der Angebotsphase für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren Reinigungsdienstleistungen werden in der ZUE Sankt Augustin Ortsbesichtigungen am Montag, 5. Januar 2026 angeboten. An diesem Tag wird es mehrere Termine geben, wobei es sich aufgrund der großen Anzahl an Bietern jeweils um Termine mit mehreren Bietern handelt. Folgende Termine werden Angeboten: - Montag, 5. Januar 2026, 8:00 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 09:30 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 11:00 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 12:30 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 14:00 Uhr Es ist erforderlich, dass sich Interessenten hierzu vorab bis zum 19. Dezember 2025, 12:00 Uhr mit einem Terminwunsch über die Vergabeplattform anmelden. Dabei sind die Namen der Vertreter anzugeben. Eine davon abweichende individuelle Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Vergabestelle behält sich vor, Terminwünsche (unter Vorschlag eines Alternativtermins) abzulehnen. Es wird darum gebeten, dass zu einem Termin möglichst nicht mehr als drei Vertreter eines Bieters erscheinen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle an dem Besichtigungstermin teilnehmenden Personen einen Lichtbildausweis mit sich führen (z.B. Personalausweis/Dienstausweis etc.). Die Teilnahme an der Objektsbesichtigung ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren. Vertreter des Auftraggebers werden daher bei der Ortsbesichtigung eine entsprechende Anwesenheitsliste führen und eine Teilnahmebescheinigung aushändigen, die zwingend mit dem Angebot eingereicht werden muss. Für Los 2 Glasreinigung werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYTGBYL4M4# Im Rahmen der Angebotsphase für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren Reinigungsdienstleistungen werden in der ZUE Sankt Augustin Ortsbesichtigungen am Montag, 5. Januar 2026 angeboten. An diesem Tag wird es mehrere Termine geben, wobei es sich aufgrund … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYTGBYL4M4# Im Rahmen der Angebotsphase für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren Reinigungsdienstleistungen werden in der ZUE Sankt Augustin Ortsbesichtigungen am Montag, 5. Januar 2026 angeboten. An diesem Tag wird es mehrere Termine geben, wobei es sich aufgrund der großen Anzahl an Bietern jeweils um Termine mit mehreren Bietern handelt. Folgende Termine werden Angeboten: - Montag, 5. Januar 2026, 8:00 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 09:30 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 11:00 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 12:30 Uhr - Montag, 5. Januar 2026, 14:00 Uhr Es ist erforderlich, dass sich Interessenten hierzu vorab bis zum 19. Dezember 2025, 12:00 Uhr mit einem Terminwunsch über die Vergabeplattform anmelden. Dabei sind die Namen der Vertreter anzugeben. Eine davon abweichende individuelle Terminvereinbarung ist nicht möglich. Die Vergabestelle behält sich vor, Terminwünsche (unter Vorschlag eines Alternativtermins) abzulehnen. Es wird darum gebeten, dass zu einem Termin möglichst nicht mehr als drei Vertreter eines Bieters erscheinen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle an dem Besichtigungstermin teilnehmenden Personen einen Lichtbildausweis mit sich führen (z.B. Personalausweis/Dienstausweis etc.). Die Teilnahme an der Objektsbesichtigung ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe für Los 1 Gebäudereinigung im Vergabeverfahren. Vertreter des Auftraggebers werden daher bei der Ortsbesichtigung eine entsprechende Anwesenheitsliste führen und eine Teilnahmebescheinigung aushändigen, die zwingend mit dem Angebot eingereicht werden muss. Für Los 2 Glasreinigung werden keine Ortsbesichtigungen angeboten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gies Dienstleistungen, Stadtallendorf3
2REINIGUNGSTEAM BAGGELER e.K., Sankt Augustin6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b23eb807-6144-498a-b3e2-16a4bb0ea5d5.