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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0123veröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 639 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,97 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,57 Mio. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Dienstleistungen im Themenumfeld Informationssicherheit / Zertifizierung - Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)

Beschreibung des Loses

Die HZD führt regelmäßig Zertifizierungsaudits der Informationssicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz gemäß § 3 HITSiG durch. Entsprechende Zertifizierungen zeigen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in regelmäßigen Audits, •dass Anforderungen an eine zeitgemäße Informationssicherheit erfüllt sind, •dass Informationssicherheitsmaßnahmen wirksam für Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme implementiert sind und entsprechend im Betrieb der HZD vorgehalten werden, •dass Risiken der Informationssicherheit bestmöglich reduziert werden und •dass Informationssicherheitsmanagement und Informationssicherheitsmanagementsystem kontinuierlich verbessert wird, womit dauerhaft eine ordnungs- und zeitgemäße Informationssicherheit gewahrt ist. Die HZD ist dazu angehalten, weitere, erfolgreiche Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zu erreichen und diese anschließend aufrechtzuerhalten. Solche Zertifizierungen sind also keine einmaligen Vorgänge. In der HZD wird parallel verfolgt, Aktivitäten bzgl. erreichter BSI-Zertifikate in Linientätigkeiten zu überführen. Im Fokus sind diesbezüglich Re-Zertifizierungen, die entsprechend der Aufbaustruktur der HZD in die zuständigen Bereiche im Betrieb spezifischer Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme der HZD zu übertragen sind.

BSI-Audits zum Erreichen zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikate entsprechend ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz sind durchzuführen. Hierzu muss die BSI-Auditorin oder der BSI-Auditoren vom BSI benannt sein. Eine Zertifizierung können nur einzelne Personen durchführen, die die dafür notwendigen Befähigungen besitzen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen müssen durch das BSI als Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz personenzertifiziert sein. Die jeweils aktuell durch das BSI benannten Auditorinnen und Auditoren finden sich auf der Web-Seite: BSI - Prüfstellen & Auditoren - Zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz (bund.de). Der Bieter resp. der Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass die Personenzertifizierung der Auditteamleiterinnen oder der Auditteamleiter für Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz im Rahmenvertragszeitraum aufrechterhalten wird. Die jeweilige Auditorin oder der jeweilige Auditor muss entsprechend der Anforderungen an einen zertifizierten Auditteamleiter prüfen. Der Bieter resp. spätere Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass für die anstehenden BSI-Audits ausreichend qualifiziertes Personal angeboten wird. Aktuell sind im Rahmenvertragszeitraum sieben bis 10 Zertifizierungen in der HZD angestrebt. Hieraus resultiert, dass grundsätzlich bis zu 10 BSI-Audits im Jahr durchzuführen sind. In der Leistung sind • BSI-Audits bei Erst-Zertifizierungen vorzusehen; • jährliche Überwachungsaudits zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikaten gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz für die jeweiligen Zertifizierungen durchzuführen sowie • BSI-Audit im Rahmen von Re-Zertifizierungen, die üblicherweise nach 3 Jahren nach Ablauf des Gültigkeitszeitraum eines BSI-Zertifikats auszuführen.

Zu den Aufgaben eines jeden BSI-Audits gehört entsprechend der Vorgaben des BSI eine Dokumentenprüfung, die Durchführung einer Begehung vor Ort an den Standorten der HZD sowie potentiell bei Kunden der HZD und die Erstellung eines BSI-Auditberichts, der entsprechend des BSI auch der HZD als der Auftraggeberin vorzulegen ist. Auf der Grundlage des Auditberichts wird durch das BSI danach gesondert über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden. Ein solcher BSI-Auditbericht muss sowohl bei einem positiven Bescheid des BSI, d.h. bei Erreichen resp. dem Aufrechterhalten eines BSI-Zertifikats als auch grundsätzlich beim Scheitern einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz erstellt werden. Auch wenn die HZD annehmen möchte, dass letzteres seltener der Fall ist, so ist dies jedoch besonders bedeutsam, so dass eine tatsächliche Verbesserung stattfinden kann. Der jeweilige BSI-Auditbericht ist nicht nur dem BSI, sondern auch der HZD zu übermitteln. Die Arbeits- und Dokumentationssprache ist sowohl in den BSI-Audits, zu erstellenden BSI-Auditberichten als auch in der HZD deutsch. Die einzusetzenden Personen müssen daher gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) aufweisen. Mit der Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter zu, dass nur Berater zum Einsatz kommen, die bereit sind, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) zu unterziehen und diese erweiterte Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestehen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in IT-Projekten, davon mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren, sowie Berufserfahrung in der beschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, Personen mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können.

Für eine Zertifizierung sind beim Auftraggeber Vorarbeiten durchzuführen. Diese Tätigkeiten wie auch die Arbeiten zwischen den Audits (z. B. offene Aufgaben, die sich aufgrund der (Erst-)Zertifizierung oder Überwachungsaudits ergeben, und umgesetzt werden müssen) sind nicht Teil der Leistung. Gebühren, die für die HZD gegenüber dem Zertifikatsaussteller eventuell entstehen, sind nicht Teil der Beauftragung. Diese müssen von der HZD gesondert getragen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Darstellung von zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Anforderungen müssen von jeder eingereichten Referenz kumulativ erfüllt werden. BSI-Audits in eine … ganz lesenDarstellung von zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Anforderungen müssen von jeder eingereichten Referenz kumulativ erfüllt werden. BSI-Audits in einer Erst-Zertifizierung, ein Überwachungsaudit und eine Re-Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI) oder gleichwertig mindestens fünf Überwachungsaudits in Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz. (Mindestanforderung) Es sind Informationsverbünde mit unterschiedlichen technischen Gegebenheiten geprüft worden (Beispiele: Geschäfts- und Betriebsprozesse für Netze, Geschäfts- und Betriebsprozesse für Cloud-Lösungen, Geschäftsprozesse und IT-Infrastruktur für Vertrauensdienste, Zertifizierung von Software-Entwicklungsprozessen entsprechend BSI-Vorgaben, elektronisches Zugangssystem, SAP-System bis hin zur gesamten Institution). (Mindestanforderung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauf- traggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Be- nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig automatisch um ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.568.320 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
06.02.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.568.320,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto) über 4 Jahre, die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 06.02.2025 auf 11.02.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18d7bdca-bdd9-43eb-9e2e-d633aaa4e5f3.