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Zeitlich befristete Überlassung und Pflege einer Analysesoftware

IKK Südwest · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026-AS-03veröffentlicht 12.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 148 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die IKK Südwest benötigt ab 01.08.2026 eine Analysesoftware mit vordefinierten Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahmen- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse.

Beschreibung des Loses

Produktanforderungen: - Die Software ist lokal installierbar und die darin verarbeiteten Daten können nur von der Kasse eingesehen werden. - Das Angebot umfasst mindestens 5 Lizenzen, dabei muss ein zeitgleicher Zugriff aller Anwender möglich sein. - Eine Schnittstelle mit Bit-Analytics erlaubt den Import von gruppierungsrelevanten Daten, sowie den Export von Gruppierungsergebnissen. - Performante Softwarelösung mit einer Verarbeitungszeit von maximal 10 Minuten. Es müssen Angaben über die Verarbeitungsdauer bei einer Kassengröße von 800.000 Versicherten durch die Bieter erfolgen. - Anpassungen innerhalb von 5 Werktagen an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - Umgang mit als gesperrt gekennzeichneten Versicherten: In der Software muss sichergestellt sein, dass Nicht-Berechtigte keine personenbezogenen Informationen von Geschützten einsehen können. - Ein Tool mit Analysemöglichkeiten zur strategischen Bewertung von Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Hierbei muss insbesondere die Auswertung von regionalen Marktanteilen, Versichertenverteilung und Altersprofile auf Einzelkassenebene möglich sein. - Ein Administrator kann Zugriffsrechte vergeben. - Das Produkt umfasst vordefinierte Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahme- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gewährleistet eine Verarbeitung der für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erstellten amtlichen Satzarten sowie individuell erstellte Zusatzinformationen - Gruppierungseinstellungen und Konfigurationsmöglichkeiten müssen detailliert aufgeführt sein. Dazu gehört die Gruppierungsweise (BAS-Gruppierung, Zeitgleich, prospektiv), die verwendeten Satzarten, die zugehörigen Fehler- und Wechsler Tabellen, das Datenbereinigungskonzept, die zugrundeliegenden Klassifikationsregeln, der Arzneimittelindex, die Gewichtstabelle und die Prüfregeln. - Gruppierung bestimmter Versicherte durch Verwendung von Filterlisten - BAS-Gruppierungsergebnisse dürfen in den Zuweisungskategorien AGG, WLG/AusAGG, HMG, KEG, Krankengeld und RGG maximal 0,01% vom JAB abweichen. Die Summe der Zuweisungen darf nur 0,005% vom JAB abweichen. - Bei einer Gruppierung muss die zugrundeliegende Gewichtstabelle auswählbar und individuell anpassbar sein. - Die Gruppierungsergebnisse beinhalten einen personenbezogenen Risikofaktor. - Gruppierungsergebnisse müssen durch Berücksichtigung des Finanzergebnisses adjustiert werden können. - Vorhandensein unterschiedlicher Gruppierungsmöglichkeiten (BAS-Gruppierung, zeitgleich, prospektiv) - Aufteilung der Zuweisungen auf einzelne Kassenwechsler inklusive Erläuterung des Aufteilungsalgorithmus. - Visuelle Darstellung von Gruppierungsergebnissen mit unterschiedlichen Aggregationen - Tool zur Betrachtung von Deckungsbeiträgen im Zeitverlauf.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Techn. Anforderungen in der Datenverarbeitung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Techn. Anforderungen bei Gruppierungsergebnissen
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Schulungs-/Produktverbesserungskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen (Vorlagen in Vergabeunterlagen) - Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters zum EU-Sanktion … ganz lesen- Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen (Vorlagen in Vergabeunterlagen) - Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters zum EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen/Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen/Lieferanten (Vorlage in Vergabeunterlagen) - Vorlage einer Eigenerklärung einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Erhöhung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den im Vordruck angegebenen Deckungssummen (Vorlage in Ausschreibungsunterlagen) - Vorlage einer Erklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 4 STFLG - Tariftreuegesetz (Vorlage in Ausschreibungsunterlagen) - Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters, sofern er beabsichtigt, Teilleistungen an andere Unternehmen zu erteilen (Vorlage in Ausschreibungsunterlagen) - Vorlage einer Verpflichtungserklärung, sofern andere Unternehmen als Unterauftragnehmer oder Eignung leihende Unternehmen eingesetzt werden (Vorlage in Ausschreibungsunterlagen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens 2 Referenzen über innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich um ein ausgereiftes Software-Produkt, das bereits bei anderen geset … ganz lesen- Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens 2 Referenzen über innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich um ein ausgereiftes Software-Produkt, das bereits bei anderen gesetzlichen Krankenkassen mit einem Versichertenbestand von mindestens 100.000 eingesetzt ist, und dessen Pflege handeln. (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die IKK Südwest hat ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmal um weitere 2 Jahre zu verlängern (Info an den Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
12.06.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erklärung gem. § 3 Abs. 4 STFLG (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetztes (STFLG) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbri … ganz lesenLeistung: - Erklärung gem. § 3 Abs. 4 STFLG (Vordruck in Ausschreibungsunterlagen) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetztes (STFLG) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; … ganz lesen1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. 2. Interessierte Bieter können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren. 3. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet. 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anzufordern. 5. Produktinformation: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine ausführliche Beschreibung des von ihm angebotenen Software-Produktes einzureichen. Hierbei sind insbesodnere die Funktionen der Software im Hinblick auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung darzustellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52121c14-e38a-470c-856f-07a02b2b62b7.