WZV Kreis Segeberg: Verwertung von Bioabfällen
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1198/2026veröffentlicht 13.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Segeberg23795, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 55 Tagen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 25 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 20 Tagen45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von ca. 22.500 t/a Bioabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Angebot für ein Mengenlos Bioabfälle aus der Behälterabfuhr Übergabepunkt Bad Segeberg Ausgeschrieben wird die Verwertung von ca. 22.500 t/a Bioabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen. Die Gesamtleistung wird in drei Mengenlose geteilt. | 5 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Angebot für ein Mengenlose Bioabfälle aus der Behälterabfuhr Übergabepunkt Schmalfeld Ausgeschrieben wird die Verwertung von ca. 22.500 t/a Bioabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen. Die Gesamtleistung wird in drei Mengenlose geteilt. | 5 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Angebot für Mengenlos Bioabfälle aus der Behälterabfuhr Transport durch Auftraggeber bis 90km Ausgeschrieben wird die Verwertung von ca. 22.500 t/a Bioabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen. Die Gesamtleistung wird in drei Mengenlose geteilt. | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der Bieter hat die Einheitspreise für die Verwertung der Bioabfälle je Verwertungsverfahren sowie die prozentuale Mengenaufteilung auf die Verwertungswege im Preisblatt anzugeben. Sofern der Bieter eine Vergärung der Bioabfälle vorsieht, erhält er einen Bewertungsbonus.
- Beschreibung
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Lose unterscheiden sich sowohl in Menge als auch im Übergabeort. Um zu verhindern, dass z.B. mehrere Bieter Angebote für das Los 1 abgeben, jedoch keine … ganz lesenkürzer
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Lose unterscheiden sich sowohl in Menge als auch im Übergabeort. Um zu verhindern, dass z.B. mehrere Bieter Angebote für das Los 1 abgeben, jedoch keine Angebote für das Los 2 eingehen und daher dieses Los nicht bezuschlagt werden könnte, gilt folgende Regelung: Es ist ohne Belang, ob der Bieter für das Los 1 oder für das Los 2 angeboten hat, sondern für die betreffenden Angebote ein Transport durch den AG infrage kommt. Die Zuschläge werden so erteilt, dass für den AG das wirtschaftlichste Ergebnis für beide Lose erzielt wird.
Eignung10 von 10 angegeben
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehöri … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.- Eintragung in das Handelsregister
- Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen. BB2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.2 genannten Unterauftragnehmer. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Es sind die Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahre 2023-2025 anzugeben.
- Spezifischer Jahresumsatz
- WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen: Als ähnliche Leistung gilt die Behandlung von vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage. Bei Transporteuren (Unterauftragnehmer) sind hier Umsätze mit Abfalltransporten anzugeben. Es sind die Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahre 2023-2025 anzugeben.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n): Für die in LU 1-1 genannten Anlagen sind Angaben zur genehmigten Kapazität, den Jahresdurchsätzen sowie fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum zu machen.
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- TL 2 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte hervorgehen. Neben der Beschreibung der Verfahrensschritte auch die geplanten Energieerträge anzugeben.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
TL 3 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte: Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006 … ganz lesenkürzer
TL 3 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte: Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Ver-bringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen, zu beurteilen, dass die Genehmigung-bzw. Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausgeräumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen. Der AG behält sich hierzu Rückfragen und Aufklärung vor.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
TL 4 Angaben zur Umschlaganlage bzw. zu Übergabepunkten (falls von AN beabsichtigt): Anzugeben bzw. beizufügen sind mindestens - Genehmigungsauszug, aus welchen die Zulassung für den Umschlag der vertragsgegenständlichen Abfälle hervorgeht - Eine Nachgenehmigung des Umschlages für Tannenbäume ist … ganz lesenkürzer
TL 4 Angaben zur Umschlaganlage bzw. zu Übergabepunkten (falls von AN beabsichtigt): Anzugeben bzw. beizufügen sind mindestens - Genehmigungsauszug, aus welchen die Zulassung für den Umschlag der vertragsgegenständlichen Abfälle hervorgeht - Eine Nachgenehmigung des Umschlages für Tannenbäume ist möglich (AVV 200201) - Lage- und Zufahrtsplan mit Darstellung des für den Auftrag vorgesehenen Umschlagbe-reichs, - Geräteausstattung des Standorts (Anzahl Bagger bzw. Radlader).- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- TL 5 Revisionsregelung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung beizufügen, welche Vorkehrungen für Revisionszeiten oder andere Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- bis zu 5-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2036, sofern nicht der AG mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Jahresende kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Der AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragswertes brutto zu stellen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Einreden der Vorausklage gem. 771 BGB und auf das Recht d … ganz lesenkürzer
verlangt: Der AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragswertes brutto zu stellen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Einreden der Vorausklage gem. 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Auftragswert brutto ergibt sich aus dem Endbetrag brutto gemäß Preisblatt (Transportkosten mit tatsächlichen Entfernungen berechnet) multipliziert mit der Mindestlaufzeit von 7 Jahren. Die Bankbürgschaft ist spätestens bis 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMGZE# Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergeme … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMGZE# Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaft, Eigungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen udn Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Die Urkalkulation ist dem AG am Tag der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, verschlossen vorzulegen. Es wir auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Wasserwerk 4, 23795 Bad Segeberg
- Website
- wzv.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1bae676e-a51f-4f46-b7b8-8a90dca8dd0d.