Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein · Elmenhorst, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 2026 Bioveröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.01.2028 – 31.12.2037
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.01.2028 – 31.12.2037, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Elmenhorst21493, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 35 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Tagenan Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 8 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrin 8 Tagen
- Bindefrist endetin 4 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2037
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete seiner Verbandsmitglieder, der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Zweckverband schreibt die Übernahme, gegebenenfalls den Transport sowie die Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung der AWSH aus (ca. 28.000 Mg/a, siehe Pos. 5.1 dieser Bekanntmachung).
Beschreibung des Loses
Der bestehende Vertrag über die Verwertung von Bioabfällen endet zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 steht im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) eine jährliche Verwertungskapazität von 27.000 Mg zur Verfügung. Die derzeit aus der Biotonnensammlung anfallende Bioabfallmenge beträgt rund 55.000 Mg pro Jahr. Nach Abzug der durch die EBL abzudeckenden Menge verbleibt eine auszuschreibende Restmenge von rund 28.000 Mg pro Jahr. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Übernahme, gegebenenfalls der Transport sowie die Verwertung dieser Restmenge von ca. 28.000 Mg Bioabfall pro Jahr. Für die Leistungsjahre 2028 und 2029 ist eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung und anschließender stofflicher Nutzung (Kaskadenprinzip) noch nicht zwingend vorgeschrieben (Übergangsregelung). Übernahme und Transport Der Auftragnehmer hat in jedem Fall die Übernahme der vertragsgegenständlichen Bioabfälle an einer Übernahmestelle sicherzustellen. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten: - Es besteht die Möglichkeit, dass der gegenständliche Bioabfall von der AWSH oder deren beauftragten Dritten an einer vom Auftragnehmer zu betreibenden Übernahmestelle angeliefert wird. - Es besteht die Möglichkeit, dass der gegenständliche Bioabfall von dem Auftragnehmer oder einem beauftragten Dritten an der Übernahmestelle der AWSH (Umschlag Lanken) abgeholt wird. Für den Transport der Mengen sind je nach Ausgestaltung der Logistik durch den Auftragnehmer zudem weitere Transporte durch den Auftragnehmer denkbar: Abhängig von dem vom Bieter angebotenen Logistikkonzept kann der Transport von der Übernahmestelle der AWSH in Lanken zur bzw. zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers optional durch einen von der AWSH beauftragten Dritten durchgeführt werden.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Kosten
- BarwertDie Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von: - angebotenen Entgelten - angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln - Malus 1: für die Entfernung vom Sammelgebiet zur Übernahmestelle des Bieters - Malus 2: für die Nutzung der Übernahmestelle der AWSH - Malus 3: für die Durchführung des Transports von der Übernahmestelle zu der/den Verwertungsanlagen. über die gesamte Vertragslaufzeit. Auf dieser Basis wird unter Beachtung der Regelungen ein Barwert ermittelt, welcher entscheidend für die Punktvergabe ist. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mengengerüste. Der Bewertungszeitraum entspricht dem Leistungszeitraum. Die Grundlaufzeit von 10 Jahren wird mit 100 % in der Angebotsauswertung gewichtet. Danach wird der Zeitraum für die erste Vertragsverlängerungsoption mit 50 % und für die zweite mit 25 % gewichtet. Zur Bewertung der Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit, werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Mali wird auf Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen. Zum Zwecke des Vergleichs der jeweils über die Auswertungszeit ermittelten (angebotenen) Entgelte und Mali wird jeweils ein Barwert ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 3,0 % p.a. angesetzt. Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist, als ein früherer Anfall. Die Barwertierung erfolgt auf den 01.01.2028 (Leistungsbeginn).
- Qualität
- Energieeffizienz (zugesagte Energieausbeute über Mindestanforderung hinaus)Gewichtung (Punkte, genau) 100Bewertet wird die vom Bieter unter Ziffer 5.2 seines Angebotsformulars zugesicherte Energieeffizienz der Verwertungsanlage(n). Die angebotene Energieeffizienz ist spätestens ab dem 01.01.2030 dauerhaft einzuhalten und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Für die Jahre 2028 und 2029 wird ein Übergangszeitraum eingeräumt. Die Vergabe der Punkte erfolgt linear zwischen der Bewertungsuntergrenze 150 kWh/Mg (0 Punkte) und der Bewertungsobergrenze 350 kWh/Mg (100 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert. Werte oberhalb von 350 kWh/Mg werden mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten bewertet.
- Qualität
- Energie-Bezugsseite: Betrieb Anlage mit emissionsarmen/-freien EnergieträgernDie Bieter, die für den Energiebezug einen Emissionsfaktor der für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger < XX g CO2e/MJ im Durchschnitt eines Kalenderjahres zusichern, erhalten 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Emissionsfaktoren gemäß dargestellter Tabelle unter Ziffer 4.2 (Kriterium 2.2) des Leitfadens. Werden mehrere Energieträger eingesetzt, ist ein mengenmäßig gewichteter Durchschnittswert über sämtliche für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger zu bilden. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter unter Ziffer 5.3 des Angebotsformulars sein Energiekonzept kurz zu erläutern. Die Erläuterung soll insbesondere Angaben zu den eingesetzten Energieträgern, deren Herkunft sowie zur Deckung des Strom- und Energiebedarfs der Anlage enthalten. Die Erläuterung dient der Vergabestelle zur Prüfung der Plausibilität. Der Bieter hat die Einhaltung des angegebenen Emissionsfaktors durch geeignete Unterlagen während des Leistungszeitraums nachvollziehbar darzustellen. Die im Angebot gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Für die Jahre 2028 und 2029 gilt ein Übergangszeitraum. Die im Angebot zugesagte Ausgestaltung des Energiebezugs und der daraus resultierende Emissionsfaktor sind spätestens ab dem 01.01.2030 vollständig einzuhalten und während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
- Qualität
- Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung (z.B. Vergärung) be-reits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung)Die Bieter, die eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung), erhalten 30 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Um ein Verfahren mit energetischer Nutzung handelt es sich, wenn die Energieeffizienz im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 150 kWh/ beträgt. Zum Nachweis wird auf die Anforderung gemäß Leistungsbeschreibung verwiesen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf an … ganz lesenkürzer
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenz(en) über die Verwertung von mindestens 28.000 Mg Bioabfall in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe hat. Die Verwertung erfolgte in einem Verfahren der Kaskadennutzung; Teilstromverfahren werden hierbei eingeschlossen.
- Finanzkennzahlen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich … ganz lesenkürzer
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - den jüngsten bestätigten Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2028
- Vertragsende
- 31.12.2037
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2042 (weitere 5 Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2035 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2046 (weitere 4 Jahre - 2 … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2042 (weitere 5 Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2035 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2046 (weitere 4 Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2040 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.11.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJM8B2#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- 21493 Elmenhorst
- Kontakt
- zbsh-vergabeverfahren.bioabfall@
awsh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54ff55d4-da12-4ebd-9a9f-6909e3ea364b.