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Frist abgelaufenEU-weitIT und Software

Workstations des Herstellers Lenovo und Video I/O-Katen des Herstellers AJA

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen MDR 01-26veröffentlicht 03.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 246 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate30.03.2026 – 31.07.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04275, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - AdöR
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1: Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series), Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo (Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration") und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation

Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet. Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes. Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um. Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte. Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden. Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen. Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden. Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos.

Los 2: Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA

Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen. Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig. Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Workstations des Herstellers Lenovo

Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series), Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo (Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration") und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet. Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes. Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um. Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte. Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden. Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen. Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden. Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos.

4 Monate–
2
Video I/O-Katen des Herstellers AJA

Los 2: Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen. Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig. Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.

4 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage D - Eigenerklärung Bieterinformation. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage E1 - Eigenerklärung Eignung Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung Eignung Los 1". In dieser Anlage bestätigt der Bieter u. a., dass er über eine entsprechende Be … ganz lesenAnlage E1 - Eigenerklärung Eignung Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung Eignung Los 1". In dieser Anlage bestätigt der Bieter u. a., dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird. Auch zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung zur Eignung Los 1". Die Eignung wird durch die Angabe, über welchen Lenovo-Händlerstatus der Bieter verfügt, nachgewiesen. Gefordert ist, dass der Bieter offizieller Lenovo-Händler ist und mindestens über den Status "Gold" verfügt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Anlage E2 - Eigenerklärung Eignung Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E2 "Eigenerklärung Eignung Los 2". In dieser Anlage bestätigt der Bieter, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage F - Eigenerklärung Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.03.2026
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Los 1 und Los 2: Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten. Die Sicherheit kann wahl … ganz lesenverlangt: Los 1 und Los 2: Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten. Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaft ist von einem a) in den Europäischen Gemeinschaften oder b) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind. Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den … ganz lesenLeistung: Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind. Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen. zwingend mit CE-Kennzeichnung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nic … ganz lesen1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTUZ796JN# Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYTUZ796JN# Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f0ccaa1-7790-4115-8f21-e705125007a1.