WLAN in Bus und Straßenbahn - 30021849
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen X-SWMAG-2024-0034veröffentlicht 17.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 26.08.2024 – …
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26.08.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55118, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Erfüllung Kriterienkatalog (Dokument B1)25 %
- Preis75 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Mobilfunk-Routern inklusive Antennen und die Bereitstellung eines Internetzugangs über WLAN in Bussen und Straßenbahnen
Beschreibung des Loses
Die Mainzer Mobilität (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG befindet sich über die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) im Eigentum der Stadt Mainz. Zurzeit unterhält die MVG 164 Omnibusse, 41 Straßenbahnen und ca. 1.200 Mietfahrräder. Damit wurden 2019 an einem Schulwerktag ca. 185.000 Fahrgäste und im Gesamtjahr 2019 mehr als 56 Millionen Kunden bewegt bzw. befördert. Bis 2035 ist es das erklärte Ziel der Mainzer Verkehrsgesellschaft, insgesamt 100 Elektrobusse im Linienbetrieb einzusetzen. Bereits seit Ende 2022 sind die ersten batterieelektrischen Gelenkbusse bei der MVG im Linienbetrieb zu sehen.
Die MVG beabsichtigt alle eigenen Busse und Straßenbahnen mit einem mobilen WLAN für den Internetzugriff über ein Mobilfunknetz auszustatten. Dabei sollen zwei Zielgruppen unterschieden werden: Fahrgäste und Fahrpersonale. Für Fahrgäste erhöht ein kostenloser WLAN-Zugang in Bussen und Straßenbahnen die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und verbessert die Fahrgastzufriedenheit. Reisende können die Zeit sinnvoll nutzen, ihre Reisen angenehmer gestalten und sind somit eher geneigt, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Der Zugang soll dabei über einen Portalanbieter intuitiv und ohne Registrierung erfolgen. Das Fahrpersonal der MVG erhält mit dem WLAN in den Verkehrsmitteln die Möglichkeit, auch außerhalb des Betriebsgeländes auf die für ihre Fahrdienste nötigen Informationen zuzugreifen. Die Mitarbeitenden verfügen hierfür über Wifi-fähige iPads, die vom Unternehmen provisioniert werden und dienstliche Informationen bei bestehender Verbindung im Hintergrund herunterladen. Die Verbindung erfolgt dabei nicht über die von den Fahrgästen verwendete WLAN-Verbindung, sondern über einen separaten Zugriff über eine versteckte SSID. Die Trennung dieser Netze erfolgt über eine spezielle Konfiguration, die auf den Routern von einem externen Hotspot-Anbieter über eine eigene Firmware erreicht wird.
Diese Ausschreibung ist Teil des Projekts "WLAN in Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Verkehrsgesellschaft" und beinhaltet die Beschaffung der Hardwarekomponenten und die Leistungen eines Internet Service Providers (ISP) mit der Konfiguration der Router und dem dauerhaften Betrieb des Systems über eine VPN-Verbindung. Der Einbau sowie die notwendigen Mobilfunkverträge werden separat beauftragt. Der Betrieb des Systems startet unmittelbar nach der Anzeige der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer und ist zunächst für 5 Jahre geplant.
Gegenstand nach CPV
- 32413100Router für NetzwerkeHauptgegenstand
- 32412110Internet
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Erfüllung Kriterienkatalog (Dokument B1)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner ei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage T0) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage T0 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (T6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (T6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls T6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden 5.000.000,00 € für Personenschäden- Kriterium
Mit dem Angebot legt der Bewerber/Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: • Eine Eigenerklärung (T7.1) seiner Mitarbeiteranzahl der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot legt der Bewerber/Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: • Eine Eigenerklärung (T7.1) seiner Mitarbeiteranzahl der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 gegliedert nach Berufsgruppen • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten mit jeweils mindestens 200 Routern, die verbaut und in Betrieb genommen wurden bzw. deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (bezogen auf ÖPNV-Fahrzeuge wie z.B. Busse, Straßenbahnen oder Züge). Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2020 und vor dem 31.12.2023 abgeschlossen sein. Zur Benennung der Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber, einer Referenzbestätigung und einschl. der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. • Eine Eigenerklärung (T12), dass das Unternehmen ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares Zertifikat besitzt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.08.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Die Garantie wird bei Festlegung des EVB-IT Systemlieferungsvertrag vereinbart (Kapitel 18.2.2 Herstellergarantie)
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unk … ganz lesenkürzer
1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Das indikative Angebot soll alle Anforderungen aus den Vergabeunterlagen berücksichtigen. Bereits in dieser Phase des Verfahrens sind die im Kriterienkatalog genannten Ausschluss-Kriterien an die Leistung zwingend einzuhalten. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mit Hilfe des Dokuments B3_Optimierungsvorschläge mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge dürfen insbesondere auch alle Vertragsinhalte betreffen. Nicht verhandelbar sind die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin (AG) wird, soweit Aufklärungsbedarf besteht, diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Die Bietergespräche finden voraussichtlich zwischen dem 08.07. und 09.07.2024 statt. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden aufgefordert, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen verbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des indikativen Angebotes dringend geraten. Die AG wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind dann nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die AG behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die AG behält sich zum weiteren Ablauf des Verfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten indikativen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten indikativen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weit …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mozartstraße 8, 55118 Mainz
- Kontakt
- postkorb-beschaffung@
mainzer-netze.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- KW1/2 Lieferung von NetzwerkschränkenStadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik NürnbergFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0e386da-fe4c-4507-93ab-0fe63a15f50c.