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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Wissenschaftsbasierte Leitlinien für gute digitale Beteiligung im Umweltressort (DigiLeit)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BASE62214/4724E01400veröffentlicht 18.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 732 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate01.02.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität: - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 2 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 3 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 4 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 5 - Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen. Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären. Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:

1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen? 2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität: - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 2 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 3 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 4 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 5 - Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes50 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Qualität: - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 2 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 3 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 4 - Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 5 - Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des AngebotesDurchführungskonzept

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin zu Fragestellungen zum Thema der 1) Digitalisierung und/oder Verwaltun … ganz lesenEs sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin zu Fragestellungen zum Thema der 1) Digitalisierung und/oder Verwaltungstransformation und/oder zum Thema 2) Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet wurden. Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss: • Projektname/-bezeichnung und Standort • Bearbeitungszeitraum • Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in) • Anzahl der eingesetzten Personen • Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte sowie der angewandten Methoden • Ggf. Auftraggeber/in • Ggf. Auftragsvolumen a. 3 Referenzen zum Nachweis einschlägiger Projekterfahrung im Bereich Digitalisierung, Change-Management und Verwaltungstransformation b. 1 Referenz zum Nachweis von Erfahrungen im Ausrichten von kokreativen Workshopformaten c. 1 Referenz zum Nachweis der Fähigkeiten in der Konzeptionierung von kokreativen Workshopformaten (beispielsweise Design Thinking) Hierzu ist Formblatt "A3 Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" auszufüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
06.11.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenDie Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b99f20ed-5558-4510-afb0-a7926e6202fa.