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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

wissenschaftliche und rechtliche Begleitung Klimaverhandlungen

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0096veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 888 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Auswärtige Amt (AA) vertreten durch Referat 405 (im Folgenden Auftraggeberin, AG) vergibt einen Rahmenvertrag zur wissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Begleitung der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Paris-Abkommen zur Unterstützung für die DEU Verhandlungsführung im Rahmen der Mitwirkung in EU-Expert*innengruppen. Gesucht wird eine Auftragnehmerin (AN), die zu den nachfolgend genannten Punkten Unterstützung leistet. Um das notwendige hohe Niveau und die Konsistenz DEU in den Klimaverhandlungen zu gewährleisten, muss eine längerfristige Zusammenarbeit über einen Rahmenvertrag sichergestellt werden.

Ziel ist die wissenschaftliche, fachliche und rechtswissenschaftliche Unterstützung des AA in den Klimaverhandlungen und in vorauslaufenden Prozessen, einschließlich der jährlich stattfindenden Sitzungen der Nebenorgane (SBs) und der COP sowie ihrer Nachberichterstattung. Die Unterstützung bezieht sich auf ad hoc Analysen zu rechtswissenschaftlichen und institutionellen Detailfragen, die sich aus der Umsetzung des Paris Abkommens, den Arbeitsprogrammen der UNFCCC Verhandlungsstränge sowie weiterer Tagesordnungspunkte der Konferenzen zum Paris Abkommen, zur Klimarahmenkonvention und zum Kyoto-Protokoll sowie den zugehörigen Nebenorgansitzungen ergeben. Teil des Auftrags sind auch die Beratung zur Verhandlungsführung und verhandlungsbegleitende Analysen mit teilweise sehr kurzfristiger Aufgabenbeschreibung, die Teilnahme an entsprechenden Sitzungen im AA, in der EU sowie im Ressortkreis, weiterhin die Unterstützung der jeweiligen DEU und europäischen Verhandlungen inkl. konzeptioneller Arbeiten zur Positionsfindung. Hierzu gehört auch die Analyse von potentiellen DEU und EU Verhandlungspositionen gegenüber der Positionierung anderer Verhandlungsgruppen sowie - in enger Absprache mit der AG - Teilnahme an Verhandlungsrunden im Rahmen des EU Verhandlungsmandats, wenn dies im Sinne und auf Wunsch der EU Verhandlungsführung (i.d.R. der jeweils aktuellen EU-Ratspräsidentschaft) angefragt ist.

Der AN unterstützt den AG jeweils in vorbereitenden Arbeiten, einschließlich Treffen und Besprechungen zu Eingaben, Positionspapieren und technischen Arbeitspapieren (Technical Working Documents). Darüber hinaus liefert der AN wissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Analysen und Hintergrundpapiere zu den internationalen Klimaverhandlungen des AG sowie zu Detailfragen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und der Klimarahmenkonvention zu und unterstützt bei der Verhandlungsvorbereitung.

Beschreibung des Loses

Auftragszeitraum ist der 01.07.2024 bis zum 30.06.2027; mit Verlängerungsoption bis zum 30.06.2028. Die AN ist im genannten Zeitraum auf Abruf verfügbar innerhalb von 24 Stunden und weist ab dem 01.07.2024 freie Kapazitäten mit durchschnittlich 2 zur Verfügung stehenden Personen auf. Der AN hat jährlich einen Zwischenbericht zum 31.7. jedes Jahres (SB-Sitzung erstmalig 2025) und jährlich einen Schlussbericht nach Abschluss der COP (Entwurf bis spätestens 05.12. jedes Jahres) vorzulegen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals70 %
Preis30 %
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
Kriterium
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
Kriterium
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (weitere Erläuterungen finden Sie hierzu in der Anlage 13 Firmenbogen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Entfällt
Optionen
Entfällt
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
03.06.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entfällt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
Kontakt
einkaufsteam1@auswaertiges-amt.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3842ec5e-7137-412e-ae95-13025b037c21.