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Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027

Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 2024000279veröffentlicht 17.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 750 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate02.12.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Augsburg86179, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:00 Uhr
    an Bayerisches Landesamt für Umwelt
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung der Angebote nachfolgenden Kriterien: • Preis 50 % • Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams 50 % Die fachliche Gesamtbewertung des Bieters erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Bearbeiter und deren Bearbeitungsanteilen im Landkreis gemäß der Matrix in der Excel-Datei „Wertungsmatrix_NFK-Betreuung“. Die Einzelbewertungen der Bearbeiter werden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Bearbeiterteam aufsummiert. Die Maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei 300 Punkte. Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Bearbeiter“ soll die fachliche Qualifikation aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer chronologischen Auflistung der wesentlichen Referenzprojekte mit Schwerpunkt auf aktuellen Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen: Vielseitige zoologische Kenntnisse: • Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen aller zu bearbeitenden Artengruppen. Für jeden Bearbeiter sind je zu bewertender Artengruppe mind. 2 Referenzen vorzulegen, die die umfassende Bearbeitung dieser Gruppe in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (keine kleinräumigen Eingriffsgutachten, keine Einzelarten-Bearbeitung etc.; es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG). Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann hinreichende Kenntnisse für mindestens 2 Artengruppen belegen (entspricht Mindestpunktzahl von 40 Punkten). Jede weitere, durch 2 Referenzen belegte Artengruppe wird mit zusätzlich 40 Punkten bewertet. Bayernweite Erfahrungen: • Für jeden Bayerischen Regierungsbezirk, der gewertet werden soll, ist für jeden Bearbeiter mind. eine Referenz vorzulegen, die ein Kartierungs- oder Umsetzungsprojekt, betreffend die unter Kriterium 1 genannten Artengruppen, mit größerem Bezugsraum in diesem Regierungsbezirk oder ein NFK-Projekt in diesem Regierungsbezirk (Betreuer oder Hauptbearbeiter mind. einer Artengruppe) dokumentiert. Es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann mindestens ein Referenzprojekt mit größerem Bezugsraum in Bayern benennen (entspricht Mindestpunktzahl von 10 Punkten). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung in einem anderen Regierungsbezirk wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Methodenkenntnis NFK: • Nachweis über Erfahrungen mit NFK-Bearbeitung als Kartierer (Hauptbearbeiter mindestens einer Artengruppe) oder als NFK-Betreuer. Es gelten NFK-Projekte ab 2014 (Jahr des Kartierbeginns), ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: mindestens die Hälfte der vorgesehenen Bearbeiter können 2 NFK-Projekte oder mehr benennen, in denen sie als Hauptbearbeiter einer Gruppe oder als NFK-Betreuer tätig waren (entspricht Mindestpunktzahl von je 20 Punkten für die Hälfte der Bearbeiter). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung als Hauptbearbeiter einer Artengruppe in einer NFK oder als NFK-Betreuer wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Sofern die Mindestvoraussetzungen (Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahlen) nicht erfüllt werden, führt dies zum direkten Ausschluss des Angebotes. Bei allen Referenzen behält sich das LfU …

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betre … ganz lesenFür die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betreuung ist eine Person für die Projektleitung zu benennen. Sie fungiert als Hauptansprechpartner/-in für vertragliche Belange und führt die Erfahrungen der einzelnen Betreuungspersonen in den Berichten zusammen. Hinreichende Kenntnisse des eingesetzten Personals im Umgang mit FinView bzw. ArcGis sowie Karla.Natur müssen vorhanden sein. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.12.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwel … ganz lesenSofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabepl … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
Kontakt
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

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1.132vergebene Aufträge
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da59fda9-89cc-4709-bcc3-b98f4b603e52.