Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 2024000279veröffentlicht 17.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 37 Monate
- 02.12.2024 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 37 Monate02.12.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 23:00 Uhrvor 25 Monatenan Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetvor 23 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung der Angebote nachfolgenden Kriterien: • Preis 50 % • Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams 50 % Die fachliche Gesamtbewertung des Bieters erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Bearbeiter und deren Bearbeitungsanteilen im Landkreis gemäß der Matrix in der Excel-Datei „Wertungsmatrix_NFK-Betreuung“. Die Einzelbewertungen der Bearbeiter werden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Bearbeiterteam aufsummiert. Die Maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei 300 Punkte. Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Bearbeiter“ soll die fachliche Qualifikation aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer chronologischen Auflistung der wesentlichen Referenzprojekte mit Schwerpunkt auf aktuellen Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen: Vielseitige zoologische Kenntnisse: • Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen aller zu bearbeitenden Artengruppen. Für jeden Bearbeiter sind je zu bewertender Artengruppe mind. 2 Referenzen vorzulegen, die die umfassende Bearbeitung dieser Gruppe in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (keine kleinräumigen Eingriffsgutachten, keine Einzelarten-Bearbeitung etc.; es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG). Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann hinreichende Kenntnisse für mindestens 2 Artengruppen belegen (entspricht Mindestpunktzahl von 40 Punkten). Jede weitere, durch 2 Referenzen belegte Artengruppe wird mit zusätzlich 40 Punkten bewertet. Bayernweite Erfahrungen: • Für jeden Bayerischen Regierungsbezirk, der gewertet werden soll, ist für jeden Bearbeiter mind. eine Referenz vorzulegen, die ein Kartierungs- oder Umsetzungsprojekt, betreffend die unter Kriterium 1 genannten Artengruppen, mit größerem Bezugsraum in diesem Regierungsbezirk oder ein NFK-Projekt in diesem Regierungsbezirk (Betreuer oder Hauptbearbeiter mind. einer Artengruppe) dokumentiert. Es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann mindestens ein Referenzprojekt mit größerem Bezugsraum in Bayern benennen (entspricht Mindestpunktzahl von 10 Punkten). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung in einem anderen Regierungsbezirk wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Methodenkenntnis NFK: • Nachweis über Erfahrungen mit NFK-Bearbeitung als Kartierer (Hauptbearbeiter mindestens einer Artengruppe) oder als NFK-Betreuer. Es gelten NFK-Projekte ab 2014 (Jahr des Kartierbeginns), ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: mindestens die Hälfte der vorgesehenen Bearbeiter können 2 NFK-Projekte oder mehr benennen, in denen sie als Hauptbearbeiter einer Gruppe oder als NFK-Betreuer tätig waren (entspricht Mindestpunktzahl von je 20 Punkten für die Hälfte der Bearbeiter). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung als Hauptbearbeiter einer Artengruppe in einer NFK oder als NFK-Betreuer wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Sofern die Mindestvoraussetzungen (Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahlen) nicht erfüllt werden, führt dies zum direkten Ausschluss des Angebotes. Bei allen Referenzen behält sich das LfU …
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betre … ganz lesenkürzer
Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betreuung ist eine Person für die Projektleitung zu benennen. Sie fungiert als Hauptansprechpartner/-in für vertragliche Belange und führt die Erfahrungen der einzelnen Betreuungspersonen in den Berichten zusammen. Hinreichende Kenntnisse des eingesetzten Personals im Umgang mit FinView bzw. ArcGis sowie Karla.Natur müssen vorhanden sein. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.12.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwel … ganz lesenkürzer
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabepl … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
- Website
- lfu.bayern.de
- Kontakt
- vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da59fda9-89cc-4709-bcc3-b98f4b603e52.