Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 2024000279veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 37 Monate
- 02.12.2024 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.
- Objektplanung Gebäude für Sanierung Waschhaus, Umbau und Aufstockung Maria Ward Gymnasium AugsburgSchulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.) · AugsburgFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 37 Monate02.12.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung der Angebote nachfolgenden Kriterien: • Preis 50 % • Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams 50 % Die fachliche Gesamtbewertung des Bieters erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Bearbeiter und deren Bearbeitungsanteilen im Landkreis gemäß der Matrix in der Excel-Datei „Wertungsmatrix_NFK-Betreuung“. Die Einzelbewertungen der Bearbeiter werden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Bearbeiterteam aufsummiert. Die Maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei 300 Punkte. Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Bearbeiter“ soll die fachliche Qualifikation aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer chronologischen Auflistung der wesentlichen Referenzprojekte mit Schwerpunkt auf aktuellen Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen: Vielseitige zoologische Kenntnisse: • Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen aller zu bearbeitenden Artengruppen. Für jeden Bearbeiter sind je zu bewertender Artengruppe mind. 2 Referenzen vorzulegen, die die umfassende Bearbeitung dieser Gruppe in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (keine kleinräumigen Eingriffsgutachten, keine Einzelarten-Bearbeitung etc.; es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG). Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann hinreichende Kenntnisse für mindestens 2 Artengruppen belegen (entspricht Mindestpunktzahl von 40 Punkten). Jede weitere, durch 2 Referenzen belegte Artengruppe wird mit zusätzlich 40 Punkten bewertet. Bayernweite Erfahrungen: • Für jeden Bayerischen Regierungsbezirk, der gewertet werden soll, ist für jeden Bearbeiter mind. eine Referenz vorzulegen, die ein Kartierungs- oder Umsetzungsprojekt, betreffend die unter Kriterium 1 genannten Artengruppen, mit größerem Bezugsraum in diesem Regierungsbezirk oder ein NFK-Projekt in diesem Regierungsbezirk (Betreuer oder Hauptbearbeiter mind. einer Artengruppe) dokumentiert. Es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann mindestens ein Referenzprojekt mit größerem Bezugsraum in Bayern benennen (entspricht Mindestpunktzahl von 10 Punkten). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung in einem anderen Regierungsbezirk wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Methodenkenntnis NFK: • Nachweis über Erfahrungen mit NFK-Bearbeitung als Kartierer (Hauptbearbeiter mindestens einer Artengruppe) oder als NFK-Betreuer. Es gelten NFK-Projekte ab 2014 (Jahr des Kartierbeginns), ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: mindestens die Hälfte der vorgesehenen Bearbeiter können 2 NFK-Projekte oder mehr benennen, in denen sie als Hauptbearbeiter einer Gruppe oder als NFK-Betreuer tätig waren (entspricht Mindestpunktzahl von je 20 Punkten für die Hälfte der Bearbeiter). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung als Hauptbearbeiter einer Artengruppe in einer NFK oder als NFK-Betreuer wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Sofern die Mindestvoraussetzungen (Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahlen) nicht erfüllt werden, führt dies zum direkten Ausschluss des Angebotes. Bei allen Referenzen behält sich das LfU …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.12.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Uni … ganz lesenkürzer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Dr. Dolek, Wörthsee | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
- Website
- lfu.bayern.de
- Kontakt
- vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37a30efe-16b8-4378-b532-3dec30e558ba.