Wirtschaftsprüfungen Landeskrankenhaus (AöR)
Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.23-0162veröffentlicht 20.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 405 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 405 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Trier54290, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landeskrankenhauses (Anstalt des öffentlichen Rechts) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 des Landeskrankenhauses (AöR) und seiner Einrichtungen sowie der Tochtergesellschaft conMedico MVZ gGmbH unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 ff. nach §§ 316ff. HGB ausgeschrieben. Die Wirtschaftsprüfungen wurden im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben. Ziel war der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Beschreibung des Loses
Der jährliche Prüfumfang umfasst neben der Prüfung der Jahresabschlüsse auch: - die Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG; - die Prüfung der Einnahmen aus dem Ausgleichsfond gemäß den Vorgaben des § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG; - die Prüfung der Zuschläge nach § 4 Abs. 11 KHEntG (Hygienezuschlag); - die Prüfung des Berichtes zur Umsetzung des Public Corporate Gouvernance Kodex (PCGK) der Landesregierung und - die Prüfung und Bestätigung der von der Geschäftsführung vorgelegten Spartenrechnung des Maßregelvollzugs der Rheinhessen-Fachklinik Alzey und der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 70
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Mitarbeiterprofil des Prüfungsleiters
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Vertragsgrundlaufzeit beträgt ein (1) Jahr. Die konkrete Beauftragung zur Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt jährlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch mit der Bestellung des Wirt-schaftsprüfers durch den Auftraggeber (i.d.R. jeweils im … ganz lesenkürzer
bis zu 4-mal: Die Vertragsgrundlaufzeit beträgt ein (1) Jahr. Die konkrete Beauftragung zur Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt jährlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch mit der Bestellung des Wirt-schaftsprüfers durch den Auftraggeber (i.d.R. jeweils im Juni nach der Aufsichtsratssitzung für das Folgejahr) um ein (1) weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf (5) Jahre.- Optionen
Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Prüfungen kann der Auftraggeber auch weitere Prüfungsleistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen v … ganz lesenkürzer
Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Prüfungen kann der Auftraggeber auch weitere Prüfungsleistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Prüfungsleistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Prüfungsleistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die optionalen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulationsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stundenzahl pro Jahr" abzunehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYCR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schüllermann und Partner AG, Dreieich | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37dfc7f0-051f-480e-a83f-a9e1cdb792c1.