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Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft · Bremen, Bremen

Aktenzeichen V0186/2024veröffentlicht 19.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 886 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bremen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.11.2024 – 31.10.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bremen28195, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität40 %
  • Sonderprüfungen10 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.bremen.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2029
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Wirtschaftsprüferleistungen für Bremer Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek

Beschreibung des Loses

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prü-fung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028) für den zu-sammengeschlossenen Prüfungsverbund der Bremer Hoschulen und der Staats- und Universitäts-bibliothek für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abge-grenzter zu prüfender Einheiten.

Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt.

Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den in der Anlage 3 "Beteiligte Einrichtungen" genann-ten beteiligten Einheiten und dem Auftragnehmer. Die Leistung ist mit den beteiligten Einrichtun-gen einzeln abzurechnen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen ab Ziffer 3 ff. in der Rahmen-vereinbarung. Die Leistung ist nach den Bedingungen der hier zu schließenden Rahmenvereinba-rung zu erbringen. Wesentliche Vertragsänderungen sind ausgeschlossen. Sonstige Abweichungen bedürfen der Genehmigung der AG.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität40 %
Sonderprüfungen10 %
Preis50 %
Qualität
Sonderprüfungen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem An-gebot einreichen. Die … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem An-gebot einreichen. Die erforderlichen Nachweise, Angaben, Bestätigungen die nicht schon mit dem Angebot einge-reicht werden müssen, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der dabei ge-setzten Frist der Vergabestelle vorzulegen. Mit Abgabe des Angebots ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe (siehe Ziffer 2.3 ff. Rahmenvereinbarung). Dies gilt auch für Nachweise für die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (BT-474 / BT-750) und die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747 / BT -750). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2) 2. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (Formblatt 2) 3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2) 4. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2) 5. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt. (Formblatt 2) 6. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 2) 7. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüfungs-ordnung (WPO) in Deutschland verfügen und dass Ihr Unternehmen nach den Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen entsprechend dem aktuellen Fragenkatalog des IDW-Prüfungsstandards vorgehen. (Formblatt 2)
Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1 … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2) 2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2) 3. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 4 000 000 Euro für Vermögensschäden und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden. oder Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine gültige Berufshaftpflichtversicherung abschließend wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 4 000 000 Euro für Vermögensschäden und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden. Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen. (Formblatt 2) 4. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 2).
Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2). 2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) die drei angegebenen Referenzen im Bereich "Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) mit dem Anforderungsprofil der Freien Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (AG) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 3). (Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge bezie-hen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!) Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die nachfolgenden 3 Referenzen alle Min-destanforderungen erfüllen: • einschlägige Erfahrung in der Prüfung von öffentlichen Hochschulen (Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. in Trägerschaften des Staates oder in Trägerschaften von rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts). Hinweis: Ohne Nennung von Referenzen, kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referen-zen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot nicht gewertet werden. 3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen zur Sicherstellung der zu erbringenden Dienstleistung (Wirtschaftsprüferleistungen Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal (Kernteam) zum Einsatz bringt. 1. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Partnerin/Partner) 2. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Managerin/Manager) 3. Prüfungsleiterin/Prüfungsleiter 4. Prüfungsassistentin/Prüfungsassistent Das geplante Kernteam (Fachpersonal) für die zu erbringende Dienstleistung muss über einschlägi-ge Erfahrung in der Prüfung von öffentlichen Hochschulen (Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. in Trägerschaften des Staates oder in Trägerschaften von rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts). Die einschlägige Erfahrung ist je Mitarbeiterin/Mitarbeiter durch separate Eigenerklärung/Vita zu be-legen und muss zudem die nachfolgend aufgeführten Angaben vollumfänglich beinhalten. Die separaten Eigenerklärungen/Vita je Mitarbeiterin/Mitarbeiter sind mit dem Angebot einzu-reichen. (Formblatt 4)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2029
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung wird für die Zeit vom 01.11.2024 (im Folgenden "Vertragsbeginn") bis zur Feststellung des durch den AN geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2028 (im Folgenden "Vertragsende") geschlossen. Vertragsjahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung ist dabei jeweils das Kalen … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung wird für die Zeit vom 01.11.2024 (im Folgenden "Vertragsbeginn") bis zur Feststellung des durch den AN geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2028 (im Folgenden "Vertragsende") geschlossen. Vertragsjahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung ist dabei jeweils das Kalenderjahr. Die Prüfungsleistung für das jeweilige Geschäftsjahr ist endgültig (inklusive Vorlage der Prüfungsberichte) bis zum 31.08. des Folgejahres abzuschließen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
72 Tage
Angebotsöffnung
04.06.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b)der Antrag ist … ganz lesena)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB nur öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein.
Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 21.05.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonische oder FAX eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Anschrift
Katharinenstr. 12-14, 28195 Bremen
Kontakt
info.vergabemanagement@immobilien.bremen.de
Auskünfte
Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremenvergabemanagement@immobilien.bremen.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 096d93e5-773a-41ca-bbab-b705f4454f8f.