Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft · Bremen, Bremen
Aktenzeichen V0186/2024veröffentlicht 19.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.
- KBM Meldertausch 2026 - 2029Gesundheit Nord gGmbH · BremenFrist 10.11.2026
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH · BremenFrist 02.12.2026
- Reingung Grünanlagen und Abfallbehälterleerung Bezirk 5, 2027 - 2028Umweltbetrieb Bremen · BremenFrist 26.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THW · BremenFrist 02.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.11.2024 – 31.10.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität40 %
- Sonderprüfungen10 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatenüber vergabe.bremen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2029
- Heute
Beschreibung
Wirtschaftsprüferleistungen für Bremer Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek
Beschreibung des Loses
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prü-fung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028) für den zu-sammengeschlossenen Prüfungsverbund der Bremer Hoschulen und der Staats- und Universitäts-bibliothek für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abge-grenzter zu prüfender Einheiten.
Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt.
Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den in der Anlage 3 "Beteiligte Einrichtungen" genann-ten beteiligten Einheiten und dem Auftragnehmer. Die Leistung ist mit den beteiligten Einrichtun-gen einzeln abzurechnen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen ab Ziffer 3 ff. in der Rahmen-vereinbarung. Die Leistung ist nach den Bedingungen der hier zu schließenden Rahmenvereinba-rung zu erbringen. Wesentliche Vertragsänderungen sind ausgeschlossen. Sonstige Abweichungen bedürfen der Genehmigung der AG.
Gegenstand nach CPV
- 79211200Erstellung von BilanzabschlüssenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Sonderprüfungen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem An-gebot einreichen. Die … ganz lesenkürzer
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem An-gebot einreichen. Die erforderlichen Nachweise, Angaben, Bestätigungen die nicht schon mit dem Angebot einge-reicht werden müssen, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der dabei ge-setzten Frist der Vergabestelle vorzulegen. Mit Abgabe des Angebots ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe (siehe Ziffer 2.3 ff. Rahmenvereinbarung). Dies gilt auch für Nachweise für die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (BT-474 / BT-750) und die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747 / BT -750). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2) 2. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (Formblatt 2) 3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2) 4. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2) 5. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt. (Formblatt 2) 6. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 2) 7. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Zulassung im Sinne der Wirtschaftsprüfungs-ordnung (WPO) in Deutschland verfügen und dass Ihr Unternehmen nach den Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen entsprechend dem aktuellen Fragenkatalog des IDW-Prüfungsstandards vorgehen. (Formblatt 2)- Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1 … ganz lesenkürzer
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2) 2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2) 3. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 4 000 000 Euro für Vermögensschäden und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden. oder Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine gültige Berufshaftpflichtversicherung abschließend wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: 4 000 000 Euro für Vermögensschäden und 1 000 000 Euro für sonstige Schäden. Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen. (Formblatt 2) 4. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 2).- Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. … ganz lesenkürzer
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. 1. Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2). 2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) die drei angegebenen Referenzen im Bereich "Wirtschaftsprüferleistungen (Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) mit dem Anforderungsprofil der Freien Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (AG) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 3). (Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge bezie-hen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!) Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die nachfolgenden 3 Referenzen alle Min-destanforderungen erfüllen: • einschlägige Erfahrung in der Prüfung von öffentlichen Hochschulen (Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. in Trägerschaften des Staates oder in Trägerschaften von rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts). Hinweis: Ohne Nennung von Referenzen, kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referen-zen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot nicht gewertet werden. 3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen zur Sicherstellung der zu erbringenden Dienstleistung (Wirtschaftsprüferleistungen Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen) ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal (Kernteam) zum Einsatz bringt. 1. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Partnerin/Partner) 2. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer (Managerin/Manager) 3. Prüfungsleiterin/Prüfungsleiter 4. Prüfungsassistentin/Prüfungsassistent Das geplante Kernteam (Fachpersonal) für die zu erbringende Dienstleistung muss über einschlägi-ge Erfahrung in der Prüfung von öffentlichen Hochschulen (Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. in Trägerschaften des Staates oder in Trägerschaften von rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts). Die einschlägige Erfahrung ist je Mitarbeiterin/Mitarbeiter durch separate Eigenerklärung/Vita zu be-legen und muss zudem die nachfolgend aufgeführten Angaben vollumfänglich beinhalten. Die separaten Eigenerklärungen/Vita je Mitarbeiterin/Mitarbeiter sind mit dem Angebot einzu-reichen. (Formblatt 4)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2029
- Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung wird für die Zeit vom 01.11.2024 (im Folgenden "Vertragsbeginn") bis zur Feststellung des durch den AN geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2028 (im Folgenden "Vertragsende") geschlossen. Vertragsjahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung ist dabei jeweils das Kalen … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung wird für die Zeit vom 01.11.2024 (im Folgenden "Vertragsbeginn") bis zur Feststellung des durch den AN geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2028 (im Folgenden "Vertragsende") geschlossen. Vertragsjahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung ist dabei jeweils das Kalenderjahr. Die Prüfungsleistung für das jeweilige Geschäftsjahr ist endgültig (inklusive Vorlage der Prüfungsberichte) bis zum 31.08. des Folgejahres abzuschließen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 72 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.06.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der FH Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b)der Antrag ist … ganz lesenkürzer
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB nur öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein.
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 21.05.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonische oder FAX eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Anschrift
- Katharinenstr. 12-14, 28195 Bremen
- Kontakt
- info.vergabemanagement@
immobilien.bremen.de - Auskünfte
- Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremenvergabemanagement@
immobilien.bremen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 096d93e5-773a-41ca-bbab-b705f4454f8f.