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Frist abgelaufenEU-weitBeratung

Wirkungsberichterstattung Grüne Bundeswertpapiere

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 0116-26veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 18 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60439, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Leistungskonzept40 %
  • Team (Qualifikation und Erfahrung des Projektteams)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
    vor 30 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 18 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Wissenschaftliche Leistungen: Jährliche Erstellung eines Wirkungsberichts (Impact Report) für Grüne Bundeswertpapiere auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Wirkungsdaten: Ermittlung, Aggregation und Dokumentation standardisierter Umweltwirkungsindikatoren nach ICMA-Standard, Berichtserstellung in Englisch.

Beschreibung des Loses

Gegenstand ist die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen zur jährlichen Erstellung von Wirkungsberichten (Impact Reports) für Grüne Bundeswertpapiere. Der Auftragnehmer prüft die vom Auftraggeber bereitgestellten Wirkungsdaten zu ausgewählten Haushaltstiteln auf Eignung und Konsistenz und ermittelt hieraus - unter Rückgriff auf wissenschaftliche Evaluierungen, Studien und -soweit erforderlich - eigens entwickelte Methoden - standardisierte, mit den ICMA Core Indicators kompatible Wirkungsindikatoren. Diese sind zu einer Gesamtwirkung über alle Ausgabentitel zu aggregieren; verwendete Annahmen, Schätzungen und Methoden sind nachvollziehbar zu dokumentieren, Prognosen sind zu kennzeichnen. Der Wirkungsbericht ist in englischer Sprache zu erstellen, ergänzt um eine tabellarische Übersicht der ermittelten Wirkungsindikatoren je Haushaltstitel im Excel-Format. Der Auftragnehmer übernimmt das zugehörige Projektmanagement einschließlich Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (dezimal, genau) 0,3Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.
Qualität
LeistungskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,4Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.
Qualität
Team (Qualifikation und Erfahrung des Projektteams)Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Eignungskriterium "Referenzliste über vergleichbare Leistungen" ist das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 51 Abs. 2 VgV für die 2. Stufe des Verfahrens (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb als Bewertungskriterium und Re … ganz lesenDas Eignungskriterium "Referenzliste über vergleichbare Leistungen" ist das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 51 Abs. 2 VgV für die 2. Stufe des Verfahrens (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb als Bewertungskriterium und Reduktionskriterium eine besondere Bedeutung zu. Die Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe liegt bei 1,0 Dezimalpunkten, da dieses Eignungskriterium das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber darstellt. Einzelheiten zum Eignungskriterium "Referenzliste über vergleichbare Leistungen" und den damit verbundenen Mindestanforderungen sind den Ziffern 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 zu entnehmen. Die Eignungskriterien und geforderten Nachweise sind gem. § 122 Abs. 4 Satz 4 GWB den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform DTVP uneingeschränkt, vollständig, direkt und unentgeltlich abrufbar; die elektronische Adresse ist dieser Bekanntmachung zu entnehmen (Link). Die Eignungskriterien sind in Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 aufgeführt. Auf diese Ziffern wird auch hinsichtlich aller anderen Eignungskriterien verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Beginn der Laufzeit: Mit Zuschlagserteilung Ende der Laufzeit: Mit vollständiger Erbringung der Leistungen für Wirkungsbericht Nr. 3. Da es sich um jährlich zu erstellende Wirkungsberichte handelt, ist die Laufzeit mit 3 (Berichts-)jahren angegeben. Diese drei Jahre stellen nicht zwing … ganz lesenbis zu 2-mal: Beginn der Laufzeit: Mit Zuschlagserteilung Ende der Laufzeit: Mit vollständiger Erbringung der Leistungen für Wirkungsbericht Nr. 3. Da es sich um jährlich zu erstellende Wirkungsberichte handelt, ist die Laufzeit mit 3 (Berichts-)jahren angegeben. Diese drei Jahre stellen nicht zwingend exakt 3 Kalenderjahre dar, da die Laufzeit mit vollständiger Erbringung der Leistungen für Wirkungsbericht Nr. 3 endet. Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber kann die Laufzeit einseitig maximal zweimal verlängern: (1) um die Erstellung der Wirkungsberichte Nr. 4 und 5 und (2) - nur bei vorheriger Ausübung von (1) - um die Erstellung der Wirkungsberichte Nr. 6 und 7. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bewerber haben gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB bereits im Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf die zweite Verfahrensstufe (Angebotsphase) und für den Auftragsfall verschiedene Eigenerklärungen zu einzelnen Ausführungsbedingungen, wie sie sich aus Ziffer IV) des Teilnahmeantrags (Formblatt 1_B_01) ergeben, abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt (BKartA), Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem A … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (bei diesem zweistufigen Verfahren: Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Frist zur Abgabe der (Erst-)Angebote), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts nach § 180 Abs.2 GWB vorliegt. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Gründe gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VMPTB#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Olof-Palme-Straße 17, 60439 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe@deutsche-finanzagentur.de

Bei uns erfasst

15Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 954ce4b5-dab1-4aa6-b273-e01df8449862.